Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Antrag der CSU-Fraktion vom 24.01.2023
erneute Behandlung der Leistungsbeschreibung zur vierwöchentlichen Restmüllabholung ab 01.07.2024

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.03.2023   NU/013/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Über die zwei Beschlussvorschläge wurde wie folgt abgestimmt:

 

1.            Der Ausschuss für Natur und Umweltschutz beschließt eine erneute Behandlung der Festlegung des Abholturnus im Kreistag am 27.03.2023. – mehrheitlich abgelehnt –

 

Sollte Punkt 1 keine Mehrheit erhalten:

 

2.            Der Ausschuss für Natur und Umweltschutz beschließt, dass keine weitere Behandlung im Kreistag erfolgt und die Ausschreibung gemäß den Vorgaben des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2023 jetzt rechtsverbindlich gestartet wird. – mehrheitlich zugestimmt –


Herr Scherf trägt den Sachverhalt vor:

 

In seiner Sitzung am 19.12.2022 beschloss der Kreistag auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz mehrheitlich, den Abholrhythmus für die Leerung der Restmülltonne von zwei auf vier Wochen zu verlängern und die Leistungsbeschreibung entsprechend anzupassen. Im Übrigen blieb das beschlossene Abfallwirtschaftskonzept unverändert. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sowie die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt und für die weiteren notwendigen Entscheidungen ermächtigt.

 

Im Nachgang zur Kreistagssitzung vom 19.12.2022 beauftragte die CSU-Kreistagsfraktion die Rechtsanwaltskanzlei Jäger in Würzburg mit der Fragestellung zur Rechtmäßigkeit von Alternativen im Rahmen europaweiter Ausschreibungen und beantragte am 24.01.2023:

 

  1. die erneute Behandlung des Themas „Ausschreibung Abholrhythmus der Restmülltonnen“ im Fachausschuss und
  2. die erneute Abstimmung über die Ausschreibung der Abholrhythmen der Restmülltonnen (alle zwei oder alle vier Wochen, ggf. auch alle drei Wochen) im Kreistag. Die Behandlung und Besprechung der Anträge soll natürlich erfolgen, bevor die entsprechende Ausschreibung veröffentlicht wird

 

Das Gutachten der Kanzlei Jäger vom 18.01.2023 sowie die von der Landkreisverwaltung angeforderte Stellungnahme von teamwerk vom 31.01.2023 zum Jäger-Gutachten sind als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und stehen damit der eigenständigen Würdigung eines jeden Mitglieds des Kreistages zur Verfügung.

 

Aus der Sicht der Landkreisverwaltung ergeben sich aus den Rechtsgutachten der Kanzlei Jäger und der teamwerk-Stellungnahme keine nicht bereits erwähnten Aspekte. Die alternative Ausschreibung einer zwei- oder vierwöchentlichen Restmüllabholung ohne klare Regelung, unter welchen Bedingungen welche Variante beauftragt wird, ist nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin unzulässig. Die Festlegung eines Wertungsgerüstes birgt ein hohes Rechtsrisiko von dem selbst im Rechtsgutachten der Kanzlei Jäger abgeraten wird und ist in Anbetracht der zeitlichen Komponente auch faktisch nicht mehr leistbar.

 

Der Landkreis Miltenberg muss die kommunale Abfallentsorgung als Pflichtaufgabe sicherstellen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss die europaweite Ausschreibung mit einem entsprechenden Vorlauf erfolgen, so dass eine circa einjährige Vorbereitungsfrist nach Zuschlag verbleibt. Aktuell gibt es die Festlegung des Kreistages Miltenberg vom 19.12.2022, einen vierwöchigen Turnus auszuschreiben. Die Unterlagen für die Ausschreibung sind vorbereitet und diese kann gestartet werden. Wenn nun eine andere politische Entscheidung gewünscht und entsprechend beschlossen wird, kann faktisch nur noch eine Rückkehr zum jetzigen Abholungssystem (zweiwöchig) erfolgen und rechtssicher umgesetzt werden. Andere Alternativen oder Verknüpfungen sind unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit zeitmäßig nicht mehr möglich.

 

Konsequenterweise bedeutet dies, dass der Ausschuss nun entscheiden muss, ob die erneute Beschlussfassung im Kreistag erfolgen soll. Hierbei kann es dann nur noch um die Frage gehen, ob die Abholung alle zwei oder alle vier Wochen erfolgen soll. Weitere Diskussionen oder Prüfungen scheiden in Folge der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung und Vergabe aus.

 

Sofern eine erneute Behandlung im zuständigen Fachausschuss keine Mehrheit findet, verbleibt es bei der bestehenden Beschlusslage einer vierwöchigen Abholung. Eine weitere Behandlung im Kreistag erfolgt nicht. Zur Klarstellung ist dann der Beschluss zu treffen, dass die Ausschreibung gemäß den Vorgaben des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2022 jetzt erfolgt.

 

CSU-Antrag

Herr Rüth erläutert den Antrag der CSU und verweist dabei auf die zwei vorliegenden Rechtsgutachten. Er skizziert ein Stimmungsbild der Bevölkerung aus seiner Sicht, warnt vor möglicher Geruchsbelastung und Störung des Abfuhrturnus durch eine Verstärkung des Fachkräftemangels. Es sieht es nicht als Aufgabe des Landkreises an, Lösungen für fehlende Lkw-Fahrer*innen zu finden. Herr Rüth geht bei der Umstellung auf den vier-Wochen-Turnus von einer Verschlechterung der Dienstleistung für die Bevölkerung aus, bei gleichzeitig steigenden Müllgebühren. Dadurch bedingt sieht er eine Gefahr für die Zunahme der illegalen Müllablagerung zu Lasten der Kommunen und befürchtet durch vermehrte Fahrten eine Belastung der CO2-Bilanz der Gemeinden. Seines Erachtens bietet eine Ausschreibung Gestaltungsmöglichkeiten. Daher bittet Herr Rüth um eine Ausschreibung in modularer Form mit zwei oder vier Wochen Abfahrturnus, als Kompromiss drei Wochen. Des Weiteren wünscht er, dass die Verwaltung ein entsprechendes Bewertungsgerüst erstellt sowie umweltfreundliche Fahrzeuge als Bedingung im Ausschreibungstext aufgenommen werden.

 

Beratung:

 

Herr Scherf kann den Vorschlägen zur Ausschreibung aus dem CSU-Antrag nicht folgen und hält diese, auch aufgrund der Ausführung im Rechtsgutachten, nicht für empfehlenswert.

Die Abwägung zum Abfuhrrhythmus erfolgte durch den Ausschuss und den Kreistag auf Basis gesicherter Informationen und nach Abwägung aller Argumentationen. Zahlreiche Landkreise haben bereits eine Umstellung vorgenommen.

Herr Scherf gibt zu bedenken, dass jeder Veränderungsprozess Verunsicherungen auslöst. Deswegen wird sich die Dienstleistung aber nicht verschlechtern. Die Umstellung auf den vier Wochen-Turnus wurde durch die Mehrheit des Kreistages gewählt, um die erwarteten steigenden Kosten abzudämpfen.

Bezüglich illegaler Müllablagerung in der freien Natur warnt er davor, diese zwei Themen miteinander zu verquicken. Jedwede Ausrede und Vorwand wird von einer Minderheit der Bevölkerung genutzt, jedoch gibt es keine Rechtfertigung für illegale Müllentsorgung, diese ist und bleibt ein Verbrechen.

Bezüglich der Bitte nach Aufnahme von Antriebsvorgaben in die Ausschreibung verweist Herr Scherf auf die existierende green-vehicle-Richtlinie der europäischen Union, die auch im Bundesgesetz umgesetzt wird. Diese Richtlinie ist bereits ambitioniert genug, weitere lokale Sondervorgaben sind nicht zielführend.

 

Herr Ullmer begrüßt für die Fraktion der Neuen Mitte die erneute Behandlung des Themas. Er votiert für den Kompromiss der dreiwöchigen Abfuhr und verweist diesbezüglich auf die Restmüllanalyse, die eine Verfüllung von 80 Prozent der Restmülltonnen angab. Somit ist eine weitere Woche Befüllung seines Erachtens gut machbar, um das bestehende Restvolumen der Tonnen auszunutzen. Des Weiteren bevorzugt er die Ausschreibung mit einer kürzeren Vertragsdauer unter Verweis auf die zu erwartenden kommenden technischen Fortschritte beim Wasserstoff und der e-Mobilität. Eine Abfuhr im vier-Wochen-Turnus lehnt seine Fraktion ab.

 

Herr Grün plädiert für die vierwöchige Abfuhr und 4stellt einen Antrag auf Beschluss. Herr Scherf lässt auf Grund der Wichtigkeit des Themas die bereits angemeldeten Wortbeiträge noch zu.

 

Herr Reinhard berichtet von seiner Abfrage unter den Bürgermeister*innen. 80 Prozent plädierten für die Beibehaltung des zwei-Wochen-Rhythmusses.

 

Herr Billmaier sieht eine Möglichkeit zur CO2-Einsparung durch die Umstellung auf vier Wochen.

 

Frau Balleier prangert an, dass die CSU bewusst die Ängste der Bevölkerung schürt. Mit Ängsten muss umgegangen werden, man soll Vertrauen haben und Vorbild sein.

 

Frau Steger vermutet die doppelte Anzahl an Fahrzeugen bei der Entsorgung im vier Wochen-Turnus. Durch den gestellten Antrag der CSU-Fraktion wünscht sie sich eine alternative Ausschreibung zum Vergleich der Kosten.

 

Herr Zimmermann stellt einen 4Antrag auf Ende der Debatte.

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