Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3.2: Kreisstraßenhaushalt 2023 und Projektausführungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2023   EBV/014/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, dem Kreisstraßenhaushalt 2023 sowie der Ausführung der Projekte im Zuge der Deckensanierung und Straßenneu-/-ausbau des Landkreises mit den nachfolgend aufgeführten Einzelsummen gemäß Haushaltsliste zuzustimmen:

 

   960.000 €

für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschließlich Kosten aus der Betriebskostenrechnung

 

   110.000 €

für den Unterhalt von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Walzen, Baufahrzeuge etc.) Betriebsstoffe, Reifen, Schmierstoffe, TÜV etc.

 

   160.800 €

für Aufwendungen für Mieten, Personalnebenaufwendungen, sonstigen Aufwendungen und Erstattung der Straßenbetreuungskosten an den Freistaat Bayern

   100.000 €

für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (Kanalbeitrag und Borde)

 

1.630.000 €

für Anlagen im Bau hinsichtlich der Straßeninstandhaltung/-instandsetzung und gemeinsamer Projekte im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen im Ver- und Entsorgungsbereich einschließlich Restabwicklungen der Maßnahmen aus den Vorjahren

    40.000 €

für Verkehrsanlagen

 


Herr Dittrich, UB 5, führt aus:

 

Für das Aufwandsbudget "Unterhalt an Straßen und Wegen" der Kreisstraßen werden 960.000 € veranschlagt. Die Einzelaufteilung für die Betriebskostenrechnung, Straßenunterhalt, Bauwerksanierung, Straßengrün-Pflegekosten, Markierung, Schutzeinrichtungen, Beschilderung, Arbeitsschutz und Winterdienstkosten erfolgt in Anlehnung an die Ausgabenstände aus dem Vorjahr und kann aus der Budgetliste entnommen werden (u. a. für den Straßenunterhalt 350.000 €, Winterdienst mit Salzkauf 200.000 €, für Betriebskostenrechnung 120.000 €). Die Betriebskostenrechnung beinhaltet Planung, Fahrzeug- und Personalverrechnungen sowie anteilige Gemein- und Betriebskosten.

 

Für „Haltung von Fahrzeugen“ werden 110.000 € angesetzt.

Dieser Betrag war die Jahre zuvor noch im Bereich "Unterhalt an Straßen und Wegen" enthalten.

Für die beiden Bereiche Unterhalt von Straßen sowie Unterhalt von Fahrzeugen werden für 2023 1.070.000 € angesetzt. Das sind 90.000 € mehr als 2022.

 

An Aufwendungen für Mieten für die Unterbringung des Fuhrparks in Garagen und Kfz-Stellplätzen sind 5.000 € erforderlich.

 

Zu den Unterhaltungskosten zählen auch die Kosten für Personalnebenaufwendungen wie medizinische Untersuchungen, Schulungen und Führerscheinkosten bei Auszubildenden. Der Aufwand wird mit 10.000 € veranschlagt.

 

Unter sonstigen Aufwendungen sind die Ausschilderungskosten und die Kosten für Markierungen in Höhe von 8.000 € für die Radwege im Landkreis Miltenberg aufgenommen.

 

Für die Betreuung der Kreisstraßen durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg, insbesondere die Aufwandserstattung an den Freistaat Bayern (eigentlich 800 €/km Straße), ist für 213 km Kreisstraßen ein Betrag von 127.800 € anzusetzen, da bisher lediglich 600 €/km abgerechnet werden.

Aufgrund der Abstufung der St 2310 zur Kreisstraße MIL 4 sowie Abstufungen von Teilen der MIL 4 und MIL 5 zu öffentlichen Feld- und Waldwegen wird es bei der Länge der Kreisstraßen als auch beim Ansatz für die Betreuung der Kreisstraßen zu geringfügigen Änderungen kommen.

 

Auch 2023 sind wieder Ersatzbeschaffungen von Arbeitsgeräten und Maschinen notwendig. Für beide Straßenmeistereien sind Beschaffungen in Höhe von insgesamt 55.000 € erforderlich.

 

Im Einzelnen sind dies für die Straßenmeisterei Mainaschaff die Ersatzbeschaffung eines Tandemanhängers in Höhe von 9.000 € und die Ersatzbeschaffung eines Streckenwartfahrzeugs inkl. Einrichtung in Höhe von 46.000 €. Für den laufenden Unterhaltungsbetrieb und die Grünpflege sind weitere Ersatzbeschaffungen von Motorsägen, Motorsensen und Werkzeugen vorgesehen. Für diese Art der Betriebsausstattung sind 15.000 € angesetzt.

 

Auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben hat der Landkreis im Zuge von gemeindlichen Kanalsanierungen Kanalbeiträge an die Gemeinden zu zahlen. Diese Investitionsaufwendungen sind gemäß OD-Richtlinien gesetzlich geregelt und werden in entsprechenden Vereinbarungen dokumentiert. Diese Investitionen werden als Abschlag mit 100.000 € veranschlagt. Diese Teilzahlung resultiert aus der Maßnahme „OD Roßbach“.

 

Die Gesamtsumme für den Bereich „Anlagen im Bau, Neubau, Ausbau und Deckenbau“ in Höhe von 1.630.000 € gliedert sich, wie aus der Liste ersichtlich, wie folgt auf:

 

Für die Restabwicklung der Maßnahme MIL 10 Amorbach - Neudorf werden 30.000 € eingestellt.

 

Für die Erneuerung der Überführung der MIL 11 über den Leidersbach in Leidersbach sind für 2023 400.000 € eingeplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.160.000 €.

 

In 2021 wurde mit der Erneuerung der OD Roßbach (MIL 25) begonnen. Für Abschlagszahlungen werden 350.000 € eingestellt.

 

Für den Ausbau der MIL 27 zwischen Eschau und Streit werden für 2023 850.000 € veranschlagt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 950 T€.

 

Sollte eine der Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, so kann als Ersatzmaßnahme mit einem Teilausbau der MIL 19 Schippach – Berndiel begonnen werden.

 

Der für 2022 vorgesehene Bau einer Glättemeldeanlage bei Guggenberg musste ins Jahr 2023 verschoben werden. Hierfür werden ca. 40.000 € benötigt.

 

Der Gesamthaushaltsansatz 2023 für die Ausgaben der Produktgruppen Kreisstraßen beträgt somit 3.070.800 €. (Vorjahr: 3.057.300 €)

 

Als Förderung des Landkreises werden im Rahmen der „Investitionskostenförderung“ auf Grundlage der Ergebnisse aus dem „Landkreisweiten Radwegekonzept“ für gemeindeeigene Maßnahmen Fördermittel in Höhe von 250.000 € eingestellt.

Außerdem werden 250.000 € für landkreiseigene Maßnahmen (Planung und Bau) in den Haushalt eingestellt.

 

Beratung:

 

Herr Scholtka wünscht eine Veröffentlichung der Karten zur Straßenzustandsbewertung über Jahre hinweg, um Änderungen zu ersehen.

Laut Herrn Wosnik gibt es eine Übersicht. Die Straßenzustandsbewertung wird alle fünf Jahre vorgenommen.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg soll in einer kommenden Sitzung die Veränderungen vom Zustand von vor fünf Jahren zum Ist-Stand vorstellen.

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