Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: European energy award (eea)
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BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2023   EBV/014/2023 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 


Kreisbaumeister Wosnik erörtert die Sitzungsvorlage:

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat am 17.03.2022 die Beraterleistungen zum European Energy Award (eea) an das Büro Energielenker vergeben.

 

Im Nachgang der Beauftragung wurde ein Team im Landratsamt zusammengestellt, dass die weitere Bearbeitung des eea durchführen soll. Mittlerweile wurde anhand von standardisierten Fragebögen ein IST-Stand in Bezug auf die Erreichung der Ziele des eea erhoben. In folgenden Interviews mit den Mitgliedern des eea-Teams wurden noch offene Fragen geklärt.

 

Die dargestellte Grafik fasst den zyklisch angelegten Managementprozess des eea zusammen.

 

Der momentane Zielerreichungsgrad in Bezug auf die Ziele des eea stellt sich in den sechs Handlungsfeldern nachfolgend dar:

 

Ein eea-Award wird ab einem Gesamterreichungsgrad von 50 % ausgesprochen. Insgesamt sind also in allen Feldern, mit Ausnahme der Kommunalen Gebäude, noch Verbesserungen erforderlich.

 

Aufbauend auf diesem Stand der Umsetzung wurde am 01.02.2023 in einer weiteren Sitzung des eea-Teams ein Vorschlag für ein Maßnahmenpaket in den ersten Handlungsfeldern ausgearbeitet.

 

Als Beispiel von Ideen für Maßnahmen des sogenannten Arbeitsprogrammes sind zu nennen:

·         Aktualisierung des Leitbildes hinsichtlich Zielsetzung 2045, Verwaltung 2040,
Treibhausgasneutralität, Kompensation/ Klimaanpassung, ggf. Bezug 1990 mit neuem Beschluss dazu

·         Fortschreibung der THG- Bilanz (in Bearbeitung)

·         Konzeptionen und Planungen zur Treibhausgasneutralität des Landkreises

·         In der Regional- und Bauleitplanung: Erstellung von Leitfäden oder Checklisten mit planerischen Grundsätzen, Beschlüssen, Richtlinien, Dienstanweisungen

·         Beschluss zu Standards (Neubauten: mindestens GEG -45% (Qp))

·         Erhebung des spezifischen Wasserverbrauchs bei 100 % der Gebäude

·         Energetische Nutzung von Abfällen: Analyse zur Steigerung der Energieeffizienz MVA / MBA (Reduktion des Eigenbedarfs) z.B. beim Gemeinschaftswerk

·         Maßnahmen zur Verbesserung der bewussten Mobilität

·         Einführung eines Fuhrparkmanagements und Kriterien (wie z.B. Energieeffizienz der Fahrzeuge, THG-/CO2-Emissionen, bei Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen, bei neuen Nutzfahrzeugen aktuellste Effizienzklasse) in einer Beschaffungsrichtlinie aufnehmen.

·         ÖPNV-Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählsystemen ausstatten

 

Das Energieteam soll auch künftig intensiv an der Umsetzung / Realisierung von Maßnahmen beteiligt sein und kann ggf. Aufträge auslösen. Das Gremium tagt regelmäßig (im Durchschnitt mind. vier Treffen pro Jahr in den letzten vier Jahren) und protokolliert seine Treffen. Es soll Zielsetzungen und Beschlussvorlagen im Bereich Energie- und Klimapolitik erarbeiten und ist intensiv an der Umsetzung / Realisierung von Maßnahmen eingebunden.

 

Mit einem konkreten, auf die Umsetzung abgestellten Arbeitsprogramm wird sich das eea-Team in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorstellen.

 

Aus der Komplexität der weiteren Bearbeitung ergibt sich für die Aufbauorganisation der Bedarf einer koordinierenden und strukturierenden Personalressource, die aus dem bestehenden Personalkörper nicht gedeckt werden kann. Die notwendige Stelle des Klimalotsen/Klimakoordinators wurde deshalb im Stellenplan vorgemerkt.

 

 

Beratung:

 

Es wird angeregt, ein bis zwei Kreisrät*innen in das eea-Team mitaufzunehmen. Interessierte können sich an Herrn Wosnik wenden.

 

Die Notwendigkeit eines Klimalotsen/einer Klimalotsin ist gegeben, um die Potenziale effizient heben zu können. Gemäß der kommunalen Förderrichtlinie des Freistaates Bayern wird die Stelle anteilig und befristet gefördert, darf aber nicht personengleich zum Klimaschutzmanager sein. Herr Scherf geht davon aus, dass im Vorschlag zum Stellenplan 2023 eine Berücksichtigung erfolgt.

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