Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Jahresbericht 2022 über die Tätigkeit der „Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg“
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2022 KT/011/2022 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Feil stellt
den Jahresbericht vor:
Auch im Jahr 2022 konnte die „Stiftung Altenhilfe“ ihre Unterstützungstätigkeit zum Wohl der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Miltenberg fortsetzen. Der nachfolgende Bericht geht zugleich schriftlich auch an die Mitgliedsgemeinden der Stiftung Altenhilfe.
Dieses Jahr wurden in zwei Kuratoriumssitzungen Zuwendungen auf Anträge der stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste in einer Gesamthöhe von 120.536,25 € beschlossen.
Die Summe der Gesamtzuwendungen der Stiftung an einzelne Einrichtungen möchte ich Ihnen auch heute wieder aufzeigen. Dabei sind in den in der Auflistung aufgeführten Beträgen die gezahlten Förderungen bis zum 31.12.2020 und für den Zeitraum 2021 und 2022 die ausgesprochenen Bewilligungen enthalten, auch soweit sie noch nicht abgerechnet sind. Die Zusagen aus 2021 können nämlich noch bis zum 31.12.2022 abgerechnet werden. Erst danach sind sie sonst grundsätzlich verfallen.
Insgesamt hat die Stiftung Altenhilfe damit seit ihrem Bestehen auf Einzelanträge der stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste einen Gesamtbetrag von 2.833.988,82 € an Förderungen erbracht.
Die Ausgaben erfolgten vor allen Dingen für die Finanzierung von Gegenständen und Maßnahmen in den Bereichen
· Erhöhung der Lebensqualität
· Gesundheitsförderung über das vorgeschriebene Maß hinaus
· Freizeitgestaltung
· Erleichterung der Pflege für alte Menschen und Mitarbeiter
· Zusätzliche Annehmlichkeiten
· Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter zum Zweck der Qualitätssteigerung
· Begleitung und Schulung pflegender Angehöriger
Für das Mehrgenerationenhaus der JUH Miltenberg wurde 2022 eine Unterstützung von 5.000 € gewährt. Weitere Bezuschussung des Mehrgenerationenhauses erfolgte vom Bund und von der Stadt Miltenberg.
Für das Jahr 2023 wurde vom Sitzungskuratorium ein Vergaberahmen für die voll- und teilstationären Einrichtungen in Höhe von 120.000 € sowie für die ambulanten Dienste und das Mehrgenerationenhaus von 20.000,00 € festgelegt.
Zum Finanzierungsstatus ist zu bemerken, dass der Vermögensgrundstock einschließlich freier Rücklage sowie der Rücklage aus einer Erbschaft zum Jahresbeginn 2022 1.681.980,17 € betrug.
Der Förderbeitrag wurde bereits seit 2013 um 20 % auf 0,40 € pro Einwohner abgesenkt. Dies bedingt seit dem Jahr 2013 jährliche Mindereinnahmen aus Beiträgen von ca. 26.000 €. Das anhaltend niedrige Zinsniveau trägt zur weiteren Verringerung der Einnahmensituation bei.
Erfreulicherweise beteiligen sich nach wie vor ausnahmslos alle Landkreisgemeinden an unserer Stiftung. Damit ist trotz Verringerung der Einnahmen durch die Beitragssenkung und das anhaltend niedrige Zinsniveau bei gleichzeitigem Fortschreiten der allgemeinen Teuerung nach wie vor gewährleistet, dass die Stiftung auch künftig ihr Wirken zum Wohl unserer Seniorinnen und Senioren fortsetzen kann.
An die Mitgliedsgemeinden, aber schließlich auch an alle, die durch Spenden oder durch Werbung unsere Stiftung unterstützen, ergeht deshalb auch dieses Jahr wieder ein besonderes und ganz herzliches Dankeschön!
Anlage:
Förderbilanz
zum 31.12.2022
Beratung:
Herr Feil verweist auf die Probleme, die die Rechtsform einer Stiftung mit sich bringen. Eine Stiftung darf immer nur den Zuwachs ausgeben, aber muss ihren Grundstock erhalten. Daher wird man evtl. künftig über diese Rechtsform sprechen müssen.
Herr Scherf dankt Herrn Vill und Frau Munch für die Verwaltung der Stiftung und in ganz besonderer Wese auch den 32 Städten und Gemeinden des Landkreises Miltenberg, dass sie die Stiftung Altenhilfe unterstützen.