Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Empfehlungsbeschluss aus dem NU
Ausschreibung der Müllabfuhrverträge
Festlegung der Konzeptionseckpunkte zur Vorbereitung der Leistungsbeschreibung

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.12.2022   KT/011/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.       Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Konzeptionseckpunkte für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge inklusive der Änderung der Restmüllabfuhr auf vierwöchentliche Abholung.
– mehrheitlich beschlossen bei 29 Ja- und 26 Nein-Stimmen –

2.       Die Landkreisverwaltung wird mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.
– mehrheitlich beschlossen –

3.       Die weiteren Entscheidungen im Rahmen der Vergabe der Müllabfuhrverträge trifft der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz.
– mehrheitlich beschlossen –


Sitzungsvorlage, mit der Einladung vorab zur Verfügung gestellt:

 

Die Müllabfuhrverträge im Landkreis Miltenberg enden und müssen für die Neuvergabe europaweit ausgeschrieben werden.

 

Vorbereitend hierzu wurde ausführlich die Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Miltenberg diskutiert. Wesentliche Veränderungen wurden im Dezember 2021 nicht beschlossen; da das Konzept mehrheitlich als gut und zukunftsfähig angesehen wurde. Lediglich das Mindestvolumen für Restmüll wurde von 7,5 l auf 6 l pro Person und Woche reduziert.

 

Mit der Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Müllabfuhrverträge wurde nach vier versandten Angebotsanfragen die teamwerk AG als günstigste Anbieterin beauftragt.

 

Das Startgespräch für die Vorbereitung der Ausschreibung erfolgte am 22.11.2022. Der teamwerk AG wurden in der Folge notwendige Informationen und Unterlagen für die Vorbereitung der Ausschreibung übermittelt, auch die Entscheidung der Kreisrät*innen, das Abfallwirtschaftskonzept nahezu unverändert zu belassen.

 

Im Hinblick auf die seit dem vergangenen Jahr stark veränderten Rahmenbedingungen wie gestiegene Diesel- und Personalkosten, allgemeine Preissteigerungen oder Personalknappheit, speziell LKW-Fahrer, empfahl Herr Adams, das Abfallwirtschaftskonzept zumindest hinsichtlich der Restmüllabfuhr noch einmal zu überdenken.

 

Herr Martin Adams von der teamwerk AG war in der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz zugeschaltet und hat die Konzeptionseckpunkte für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge vorgestellt. Dabei legte er nachdrücklich dar, dass der Landkreis Miltenberg bei der letzten Ausschreibung ein äußerst günstiges Angebot für die Durchführung der Müllabfuhrverträge beauftragen konnte und daher zusätzlich zu den sonstigen ungünstigen Bedingungen, (durch den Ukrainekrieg veränderte Lieferketten und -engpässe; unverhältnismäßig gestiegenen Energiekosten) mit einer starken Teuerung rechnen müsse. Ein Preisanstieg von 30 – 50% sei durchaus realistisch. Daher empfahl Herr Adams zur Kostensenkung die Restmüllabfuhr auf vierwöchentliche Leerung umzustellen. Dies spare bei der Restmüllabfuhr etwa ein Drittel der Kosten und stelle gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz dar, da die Restmüllfahrten nahezu halbiert werden können.

 

Auf Nachfrage teilte Herr Adams weiter mit, dass es deutschlandweit gute Erfahrungen mit der vierwöchentlichen Abholung der Restmülltonne gebe. Auch die vierwöchentliche Entsorgung von Windeln sei von der Bevölkerung akzeptiert. Diese Aussage wurde durch Rückfrage bei einem Landkreis mit langjähriger vierwöchentlicher Restmüllabholung bestätigt.

 

Im Übrigen denken auch andere Kommunen wie z.B. die Nachbarkreise von Miltenberg über Kosteneinsparung nach und stellen auf vierwöchentliche, in Ausnahmefällen auch dreiwöchentliche, Restmüllabfuhr um.

 

Auf Grundlage des Sachvortrags des Herrn Adams und der ausführlichen Diskussion fasste der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in seiner Sitzung vom 06.12.2022 den Empfehlungsbeschluss an den Kreistag

 

·         den von teamwerk AG vorgestellten Konzeptionseckpunkten für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge zuzustimmen und zwar inklusive der Ausdehnung der Restmüllabfuhr auf vierwöchentliche Abholung.

·         die Landkreisverwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragen

  • die weiteren Entscheidungen im Rahmen der Vergabe der Müllabfuhrverträge auf den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zu übertragen.

 

Vorwort von Herrn Scherf:

 

Herr Scherf informiert über den vorliegenden Empfehlungsbeschluss aus dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz. Seit anderthalb bis zwei Jahren hat man sich intensiv mit dem Abfallwirtschaftskonzept auseinandergesetzt und dieses im Konsens gemeinsam erarbeitet. Kurzfristig ist in der letzten Ausschusssitzung hinzugekommen, dass man aufgrund der Rahmenbedingungen eine deutliche Steigerung der Kosten befürchtet. Diese schlagen sich dann auch signifikant auf die Abfallgebühren nieder. Daher hat die Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, den Abfuhrrhythmus beim Restmüll von zwei auf vier Wochen zu verlängern. Diese Möglichkeit haben bereits viele Landkreise, kreisfreie Städte und Regionen seit 2015 gewählt. Herr Scherf platziert deutlich den Hinweis, dass dies nicht bedeutet, dass den Menschen weniger Restmüllvolumen zur Verfügung steht, sondern ganz im Gegenteil. Man hatte sich auf 6 Liter pro Kopf und Woche geeinigt. Bei einer Abfuhr nach 14 Tagen bedeutet dies 12 Liter pro Kopf und bei einer Abfuhr nach 4 Wochen entsprechend 24 Liter pro Kopf.

 

Herr Scherf begrüßt zu diesem TOP Frau Heim und Herrn Strüber aus dem SG 11. Diese stehen für Rückfragen zur Verfügung. Zugeschaltet per Videokonferenz ist Herr Adams von der teamwerk AG.

 

Antrag der CSU-Fraktion:

 

Herr Scherf informiert, dass ihm zu diesem TOP ein Antrag der CSU-Fraktion vorliegt.

 

Herr Bohnhoff als Antragsteller erläutert: Die CSU-Fraktion war fälschlicherweise der Meinung, dass man in der Ausschreibung zwei unterschiedliche Abfallrhythmen ausschreiben kann. Die CSU wurde darüber informiert, dass dies nicht möglich ist. Daher ändert er den Antrag wie folgt ab:

Die CSU-Kreistagsfraktion beantragt, die Müllabfuhr im zwei-Wochen-Turnus auszuschreiben. Wenn dem nicht zugestimmt wird, wird der drei-Wochen-Rhythmus bevorzugt. Den vier-Wochen-Rhythmus bevorzugt man nicht und würde man nicht ausschreiben, sondern von der Mehrheit entsprechend nach der Logik entscheiden.

Des Weiteren gibt die CSU-Fraktion zu bedenken, dass gerade nicht die günstigste Zeit ist, um auszuschreiben. Daher möchte man keinen Ausschreibungszeitraum von sechs Jahren haben, sondern diesen auf vier Jahre begrenzen. Man hofft darauf, dass sich bis dahin der Ukraine-Krieg und die Energie-Krise wieder reguliert haben und man wieder normale Wirtschaftsverhältnisse und größere Kontingente hat und daher in vier Jahren ein besseres Ergebnis für die Bürger*innen erzielen kann. Für die Begründung des Antrages verweist Herr Bohnhoff auf die nachfolgenden Wortbeiträge in der Beratung.

 

Frau Heim entgegnet aus Sicht der Verwaltung, dass sie es begrüßen würde, die ursprünglich im Umweltausschuss vorgeschlagene Ausschreibungszeit von sechs plus eins plus eins-Jahren beizubehalten. Ausschreibungen bedeuten immer einen Aufwand und Kosten, so unter anderem für die Planungsbüros. Den Einwand der Ausschreibung zu einem ungünstigen Zeitpunkt kann sie insoweit relativieren, da eine indexgebundene Preisgleitklausel enthalten ist. Daher sieht sie in der aktuell schlechten Wirtschaftszeit keinen Grund, die Ausschreibung auf vier plus eins plus eins-Jahre vorzunehmen. Die Vorteile der geänderten Müllabfuhr sind ausführlich erörtert wurden. Man sieht darin die Chance, Kosten zu reduzieren, um die nächsten Gebührenanstiege moderater gestalten zu können.

Herr Scherf ergänzt noch den ökonomischen Aspekt und wirbt für die Reduzierungsmöglichkeit beim erwarteten deutlichen Anstieg der Müllgebühren aufgrund der Kostenentwicklung. Durch die Halbierung der Fahrten kann außerdem auch ein ökologisch wertvoller Beitrag zur CO2-Einsparung geleistet werden.

 

Beratung:

 

Herr Grün plädiert für den vier-Wochen-Rhythmus. Er verweist ebenfalls auf die Gebührenreduzierung und CO2-Einsparung unter Nennung der CO2-Gebühren in den kommenden Jahren. Er berichtet vom teils nicht genutzten Volumen in der Restmülltonne und die Fehlbefüllung. Hieraus ergibt sich für ihn weiteres Einsparpotenzial. Für die notwendige Entsorgung von Windeln verweist er auf die Windelsäcke. Bezüglich des Ausschreibungszeitraums von sechs Jahren geht er davon aus, dass dieser auch anderen Firmen ermöglicht, an der Ausschreibung teilzunehmen. Kleinere Firmen müssen erst investieren und benötigen daher einen längeren Abschreibungszeitraum. Daher wirbt er dafür, den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen.

 

Frau Balleier hat Bedenken, da viele Leute noch nicht korrekt trennen und Informationskampagnen auch nicht offen gegenüberstehen. Trotzdem spricht sie sich für den vier-Wochen-Turnus analog ihres Heimatkreises Lippe in Nordrhein-Westfalen aus. Auch die Ausschreibungsfrist von sechs plus eins plus ein Jahr hält sie aufgrund der größeren Planungssicherheit für richtig.

 

Herr Luxem bedauert, dass es im europäischen Vergaberecht nicht die Möglichkeit gibt, ergebnisoffen Alternativen auszuschreiben. Er erkundigt sich nach der Möglichkeit eines Nebenangebots durch die Bieter.

 

Herr Bohnhoff begrüßt diesen Ansatz, egal, ob direkt im Angebot oder über ein Neben-/Alternativangebot formuliert. Er bittet darum, zu prüfen, wie oft die weite Strecke nach Schweinfurt zu fahren ist. Seines Erachtens bleibt dies gleich, unabhängig vom Abfuhrturnus.

 

Herr Adams führt zwei Aspekte an. Das Vergaberecht kennt alternative Ausschreibungen nicht. Der Anbieter/die Anbieterin muss die Ausschreibungsreife herbeiführen. Er/sie darf den Bieter*innen keine Kalkulationen alternativer Leistungen zumuten, sondern muss vorher selbst transparent beschreiben, was er/sie als Leistung möchte. Es muss somit auch transparent beschrieben werden, unter welchen Bedingungen ein Zuschlag erteilt wird. Somit sind Formulierungen zu verwenden wie: wenn nicht beim vier-Wochen-Turnus eine Ersparnis von x Prozent generiert wird, dann verbleibt man beim bisherigen 14-tägigen Turnus. Dies empfiehlt er aber nicht, da sonst Bieter*innen durch die Preisgestaltung den Abfuhrturnus des Landkreises bestimmen können. Neben den vergaberechtlichen Risiken sieht er damit aber auch die Entscheidungshoheit genommen. Er rät dringend zu einem Beschluss für den vier-Wochen-Rhythmus und berichtet von den guten jahrelangen Erfahrungswerten aus anderen Landkreisen. Herr Adams weist auf den Umstand hin, dass man bei der letzten Ausschreibung ein so günstiges Ergebnis erzielen konnte. Er prophezeit daher eine sehr deutliche Preissteigerung und wirbt für den Beschlussvorschlag. Mit anfänglichen Beschwerden in der Übergangszeit ist zu rechnen.

 

Herr Schmitt berichtet von den eigenen Erfahrungen: Bei einem häuslichen Pflegefall mit Pflegestufe fünf betrachtet er den vierwöchigen Rhythmus mit einer Tonne von 120 Liter- Volumen als „eine Katastrophe“. Auch bei gut verbundenen Müll- und Windelsäcken berichtet er von einer Geruchsbelästigung über die Sommermonate. Er verweist auf Bewohner*innen von Altstädten, die keine Lagerungsmöglichkeiten in Garagen, Kellern und Gärten haben. Diese enge Bebauungssituation wird seines Erachtens zwangsläufig zu nachbarschaftlichen Problemen führen. Daher appelliert er, den zweiwöchigen Rhythmus beizubehalten. Es geht nicht nur um Kosten, sondern auch um einen Service.

 

Herr Ullmer äußert für die Fraktion der Neuen Mitte Bedenken gegen die vierwöchentliche Abfuhr. Dies ist die doppelte Standdauer im Vergleich zum bisherigen Turnus. Im Sommer konnte man bereits die Auswirkungen von einer längeren Standdauer der Mülltonnen spüren. Daher hatte man sich in der Sitzung des Umweltausschusses bereits auf einen Kompromiss mit drei- Wochen-Abfuhrturnus und die verkürzte Ausschreibungszeit von vier Jahren mit einer Verlängerungsoption von einem plus einem Jahr geeinigt, um mit dem technischen Fortschritt, beispielsweise der E-Mobilität bei Müllfahrzeugen, kalkulieren und schneller reagieren zu können. Herr Ullmer verweist auf die Restmüllanalyse, die gezeigt hat, dass die graue Tonne zu 80 Prozent belegt ist. Daher geht er davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit ihrem Müllgefäß noch eine Woche länger auskommen kann. Man hat zwar dadurch nicht den Effekt der Ökonomie durch die Einsparung von Fahrten, aber den weiteren Service. Weitere Beschwerden wie die zahlreichen Eingaben letzten Sommer aufgrund der gestörten Abfuhrtermine muss man sich nicht antuen. Die Einsparung von Kosten ist somit nicht das einzige Argument für ihn. Niemand hat sich über den bisherigen Rhythmus beschwert und einen längeren Turnus gefordert.

 

Herr Scherf weist daraufhin, dass man mit Kostensteigerung von 30 bis 50 Prozent rechnet. Daher wird der längere Abfuhrrhythmus zur Diskussion gestellt.

 

Herr G. Rüth fasst zusammen, dass es keine einfache Entscheidung ist, die der Kreistag zu treffen hat. Er berichtet von zahlreichen Rückmeldungen seit der letzten Umweltausschusssitzung, die er von Familien mit pflegenden Angehörigen oder Kleinkindern erhalten hat. Das Thema Windeln und Windelbelastung stellt ein großes Problem dar. Aber auch die Hundehalter*innen müssen den Hundekot in Tüten sammeln und entsorgen diese häufig in ihrer Restmülltonne. Er warnt vor illegalen Ablagerungen von Müll. Daher plädiert er für Pragmatismus und schlägt die zwei-oder-drei-wöchige Abfuhr als Kompromissmöglichkeit vor. Bei einem größeren Turnus sieht er die Gefahr von nicht ausreichenden Müllgefäßen. Zusatzkapazitäten führen ebenfalls zu einer finanziellen Mehrbelastung der Bürger*innen. Mit Blick auf andere Landkreise kann man die Gebühren nicht vergleichen, da jedes System seine eigenen Vor- und Nachteile hat.

 

Herr Scherf schließt die Redeliste nach den folgenden Wortmeldungen, um dann in die Abstimmung einzutreten.

 

Frau Schüßler verweist darauf, dass sich die Zeiten seit der letzten Ausschreibung sehr geändert haben und die Situation sehr dynamisch ist. Viele der ausgetauschten Argumente haben Sonderfälle betroffen, die auch Beachtung verdienen. Letztendlich möchte man ein Konzept entwickeln, was den meisten der Bürger*innen gerecht wird. Daher soll man sich nicht in den Sonderfällen „verstricken“. Sie sieht im Vordergrund die monetäre Frage und möchte daher mit ihrer Fraktion einen Beitrag zur Reduktion leisten durch die Änderung des Abfuhrturnus von zwei auf vier Wochen. Daneben stellt sich für sie auch die ökologische Frage. Sie geht nicht von einer Änderung der prekären Fachkräftesituation aus und sieht dies als weiteren Vorteil des vier-Wochen-Rhythmus. Frau Schüßler verweist auf die bereits beschlossene Restmüllmengenreduzierung von 7,5 auf 6 Liter pro Kopf und Woche. Mit dem aktuellen Vorschlag wird kein weiteres Volumen reduziert.  Sie vertraut darauf, dass die Bevölkerung des Landkreises korrekt den Müll trennen wird. Daher steht ihre Fraktion hinter dem Vorschlag der Verwaltung, den Abfuhrturnus auf vier Wochen zu verlängern. Beim drei-Wochen-Vorschlag geht sie von einer größeren Komplexität aufgrund des Algorithmus aus und hinterfragt das Sparvolumen. Einen größeren Effekt erhofft sich ihre Fraktion von der Umstellung auf vier Wochen. Bei der Ausschreibungszeit spricht sie sich für sechs plus eins plus ein Jahr aus, unter Anknüpfung an die bereits genannten Argumente Preisgleitklausel und attraktiveres Angebot für weitere Bieter*innen.

 

Herr Luxem dankt für die näheren Erläuterungen von Frau Heim in der vorangegangenen Fraktionssitzung. Wirtschaftlich soll das Ziel sein, einen vier-Wochen-Rhythmus gut darzustellen und dahin eingehendende Angebote objektiv zu beleuchten. An Herrn Adams gerichtet, stellt er die Frage, ob man ein Nebenangebot verpflichtend annehmen muss. Seines Erachtens ist dies nicht der Fall. Daher plädiert er dafür, für vier Wochen auszuschreiben und im Nebenangebot als Alternative drei Wochen versteckt zu signalisieren.

 

Herr Feil führt das hohe Risiko aus, von dem bereits Herr Adams gesprochen hat – damit ist man der anwaltlichen Aufklärungspflicht nachgekommen, falls der Kreistag nicht der Empfehlung der Verwaltung folgt. Das Nebenangebot kann nicht so, wie von manchen Vorredner*innen gewünscht, gestaltet werden. Dies ist als Alternative unzulässig. Es muss eindeutig formuliert werden, was man möchte. Ein Nebenangebot ist etwas, wo jemand alternativ sagt, dass er etwas Anderes macht. Es müssen Bewertungskriterien festgelegt werden. Rechtlich geht es nicht, für vier Wochen auszuschreiben und ein Nebenangebot von drei Wochen zuzulassen. Sobald man nur zweiwöchentlich anbietet, erhält der/die beste Bieter*in den Zuschlag. Man kann nicht im Nachgang noch ein nicht ausgeschriebenes Nebenangebot unterbreiten, weil ein*e Andere*r günstiger ist. Mit diesen Nebenabreden verstößt man in seinen Augen gegen jede Vorgabe des Vergaberechts.

 

Frau Walter erklärt, dass sich die ÖDP-Fraktion den Ausführungen von Herrn Grün und Frau Balleier anschließt. Frau Walter glaubt an die Vergleichbarkeit von Landkreisen in dieser Thematik und berichtet von ihren eigenen Erfahrungen als Krankenschwester in der häuslichen Pflege. Die Windeln werden doppelt verpackt in Plastiktüten in der Restmülltonne entsorgt. Sie verweist auf die Pflegetonne, die zusätzlich im Landkreis Miltenberg zu erwerben ist. Sie spricht sich für die Prüfung und ggf. Nachbesserung durch die Verwaltung bei größerem oder anderem Volumen aus. Frau Walter knüpft noch einmal an die Aussagen an, dass Restmüll zu viel Biomüll enthält. Hier möchte ihre Fraktion mehr Anreize setzen, indem zum Beispiel die Biotonne ohne Mehrkosten neu eingeführt wird. Damit ließe sich auch das Problem des Geruchs reduzieren. Sie ruft dazu auf, nicht immer dem Alten nachzuhängen, sondern man darf auch gerne einmal Vorreiter sein. Man hat eine Zeitenwende und eine ökologische Krise, es kommt zu Kostensteigerungen. Daher müssen Alle bereit sein, unbequeme Wege zu gehen. Die Umstellung von zwei auf den vier-Wochen-Turnus bei der Restmüllentsorgung kann man jedem/jeder Bürger*in zumuten. Bei guter kommunikativer Vermittlung und mit Unterstützung durch die Verwaltung lässt sich dies auch gut umsetzen. Daher schließt sich die ÖDP-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung zur Turnusumstellung auf vier Wochen an.

 

Herr Stich schließt sich den Ausführungen von Frau Schüßler an. Des Weiteren positioniert er sich deutlich gegen das Verwiegen. Alle sehen eine Kostensteigerung auf sich zukommen und man versucht, mit Vorschlägen dem entgegenzutreten.

 

Herr Fath-Halbig dankt für die Erwähnung der Pflegetonne und wirbt auch für die Windelsäcke. Unter Nutzung dieser reicht auch bei mehreren Kleinkindern nach seinen eigenen Erfahrungen das Volumen der Restmülltonne aus. Man hat in der Vergangenheit Anreizsystem geschaffen, die es zu nutzen gilt. Die Müllentsorgung sieht er als Service, der aber Kosten mit sich bringt. Er traut den Einwohner*innen des Landkreises zu, den vier-Wochen-Rhythmus einzuhalten. In Deutschland hat man seiner Meinung nach ein sehr starkes Restmüllgefälle. Manche Landkreise benötigen den zwei-Wochen-Turnus der Abfuhr, da sie sonst die Mengen nicht bewältigen können. Dies verwundert ihn ein wenig und sieht er für den Landkreis Miltenberg nicht als gegeben an.

 

Herr Schwing berichtet von der Zeitenwende bei den pflegenden Angehörigen, alles wird teurer. Für ihn haben es die sogenannten „Sonderfälle“ in sich. Die CSU-Fraktion hat diesbezüglich viel Ansprache bekommen. Er liest auszugsweise ein Schreiben vor: Darin wird das Volumen der Pflegetonne bemängelt. Da das Volumen nicht ausreicht, werden die weiteren benutzten Inkontinenzprodukte in der Restmülltonne entsorgt. Regelmäßige und zeitnahe Müllentsorgung stellt für die Verfasserin des Briefes ein Stück Lebensqualität und Gesundheitsvorsorge dar.  Menschen ohne zusätzliche Nutzfläche wie Garten, Scheune etc. müssen künftig bei einem vier-Wochen-Turnus unter einer Mülllagerung direkt vor dem Haus leiden. Diesen abgestandenen Müll entsorgen zu müssen, macht den Job der Müllwerker*innen nicht attraktiver. Längere Leerungsintervalle dürften dem Arbeitskräftemangel weiter erhöhen. Ggf. können sich auch Ungeziefer oder Krankheiten, insbesondere in den Wohngebieten, ausbreiten und illegale Müllentsorgungen zunehmen. Herr Schwing fragt, ob die Pflegtonne und die Windelsäcke öfter abgefahren werden oder diese dann ebenfalls im vier-Wochen-Rhythmus verbleiben. Er möchte vermeiden, dass pflegende Angehörige zu ihrer bereits vorhandenen immensen Belastung auch noch gezwungen werden, ihren Müll zur Entsorgungsstation zu fahren. Er betont die solidarische und auch gesellschaftliche Verantwortung diesen Menschen gegenüber. Herr Schwing erkundigt sich, warum es alternativ nicht möglich ist, die zwei und die drei Wochen parallel alternativ auszuschreiben.

 

Herr Scherf weist auf die vorangegangenen rechtlichen Ausführungen hin. Man muss vorab bereits festlegen, in welchem Turnus der Restmüll abgefahren werden soll. Den angeführten Brief hat er ebenfalls erhalten und sich mit der Absenderin in Verbindung gesetzt. Er sieht es als Aufgabe der Politik an, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen, aber nicht in politischen Diskussionen für das eine oder das andere Argument zu nutzen. Man nimmt pflegenden Angehörigen nichts weg und es gibt keine verschärfte Mengenrationierung.

 

Herr Reinhard fragt nach und bittet um Aufklärung, inwieweit die Turnuswahl Einfluss auf die Kosten hat. Die erwartete Kostensteigerung muss erst einmal auf die Müllgebühren umgelegt werden. Er fragt nach dem prozentualen Anteil, den eine Turnusänderung ausmacht.

 

Frau Heim merkt an, dass Windeln wie korrekt geschildert, in der Restmülltonne zu entsorgen sind. Windeln und Exkremente haben eigene Abfallschlüssel. Sie befürchtet Verwechselungen zu den organischen Resten für die Biotonne. Dies gilt es zu beachten.

Frau Heim fasst noch einmal die Aussage von Herrn Adam zusammen, dass sich ca. ein Drittel der Kosten für den Restmüll bei der geplanten Ausschreibung sparen lassen. Dies bedeutet nicht, dass man von einem Drittel weniger Gebührensteigerung ausgehen kann. Sondern sie schätzt einen Anteil der Restmüllkosten am Gesamtabfall in Höhe von acht Prozent. Sie hält es für notwendig, überall Kosteneinsparpotenziale zu nutzen, und auch aus ökologischen Gründen für wichtig, den Turnus auf den vierwöchentlichen Rhythmus umzustellen, auch aufgrund der CO2-Einsparung, bei der jede einzelne Tonne Geld kostet und ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der Klimaziele darstellt.

 

Herr Zöller hat nur drei Rückmeldungen von besorgten Bürger*innen erhalten. Alle anderen Rückmeldungen gaben im O-Ton an, mit dem vier-Wochen-Turnus auskommen zu können. Herr Zöller berichtet von seinen guten Erfahrungen mit der Pflegetonne. Er geht davon aus, dass bei verschlossenen Windelsäcken nicht von einer Geruchsbelästigung auszugehen ist, unabhängig von der Standdauer von aktuell zwei oder künftig vier Wochen. Er ruft dazu auf, in den immer teurer werdenden Zeiten alle Register zu ziehen, um ein möglichst günstiges Ausschreibungsergebnis zu erzielen. Hier hält er die vierwöchige Ausschreibung für die kostengünstigste Variante, drei Wochen wären ein Kompromiss.

 

Abstimmung:

 

Herr Scherf verweist auf den Empfehlungsbeschluss aus dem zuständigen Fachausschuss. Er verliest den Beschlussvorschlag.

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