Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Fraktionsaustritt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2022 KT/011/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Die Mitglieder des Kreistages beschließen die Ausführungen wie vorgetragen.
Herr Scherf
berichtet zum Sachverhalt:
Wie Kreistagsmitglied Stefan Breunig Herrn Landrat Scherf mitgeteilt hat, hat er die CSU-Fraktion im Kreistag verlassen. Herr Breunig beabsichtigt, seine politische Tätigkeit im Kreistag als Fraktionsloser fortzusetzen.
Gemäß Art. 27 Abs. 3 LKrO sind während der Wahlzeit im Kreistag eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Gruppierungen auszugleichen.
Die Prüfung, ob hierdurch eine Änderung eingetreten ist, erfolgt wie bisher nach dem Verteilungsverfahren „Sainte-Lague/Schepers“ mit der Berechnungsmethode nach dem sog. Höchstzahlverfahren.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich durch den Fraktionsaustritt von Herrn Breunig aus der CSU keine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Kreistag und den weiteren Ausschüssen ergeben hat.
Beratung:
Änderungen in den Ausschussbesetzungen wurden Landrat Scherf heute Nachmittag durch Herrn Bohnhoff wie folgt mitgeteilt, Herr Scherf trägt vor:
im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
als zweite Vertreterin jetzt Karin Passow
im Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr
die erste Vertretung übernimmt Michael Schwing
im Ausschuss für Natur und Umweltschutz
übernimmt die zweite Vertretung Ralf Reichwein
im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
übernimmt den Ausschusssitz Dietmar Fieger
im Jugendhilfeausschuss
übernimmt den Ausschusssitz Erwin Dotzel
im Kreisausschuss
übernimmt die zweite Vertretung Ralf Reichwein
Herr Bohnhoff erklärt im Namen der CSU-Kreistagsfraktion, dass diese außerordentlich den Austritt von Herrn Breunig aus der CSU-Kreistagsfraktion bedauert. Sie wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.
Herr Scherf bedankt sich und wünscht weiterhin eine gute Zusammenarbeit unter den 60 Mitgliedern des Kreistages.