Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Empfehlungsbeschluss aus dem KA
zum Erlass einer Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät
(hier: Waldbrand-Tanklöschfahrzeug)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2022 KT/011/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
1.
Die
Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, die Stadt Wörth mit einer Förderung
von maximal 600.000 Euro bei der Beschaffung eines Waldbrand-Tanklöschfahrzeugs
(Waldbrand TLF) zu unterstützen, soweit im Kreishaushalt entsprechende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Förderung darf nur erfolgen, wenn die
Voraussetzungen aus der noch zu erlassenden Förderrichtlinie aus Punkt 2
erfüllt sind.
2.
Die
Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von
überörtlichem Feuerwehrgerät; hier für Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge (Waldbrand
TLF), zu erlassen und zu vollziehen. Bevor ein weiteres Fahrzeug gefördert
wird, ist hierüber der Kreisausschuss zu informieren.
Herr Scherf
erläutert, dass zur Vermeidung von Missverständnissen anhand der Erfahrungen
aus der vorangegangenen Kreisausschusssitzung die Formulierung des
Beschlussvorschlages geringfügig angepasst wurde. Hintergrund vom Teilbeschluss
2 ist, dass künftig nicht mehr der Landkreis, sondern die jeweilige Gemeinde
selbst beschafft. Die Kosten für Unterhalt und Reparatur müssen somit nicht
mehr über das SG 31 laufen, sondern diese Entscheidungen können zur
Zeitersparnis künftig direkt selbst erfolgen.
Kreisbrandrat
Spilger führt zu den Hintergründen aus:
In den Sommermonaten seit 2018 beschäftigen
unsere Feuerwehren zunehmend häufiger auftretende Wald- und Vegetationsbrände.
2022 führte diese Entwicklung zu folgenden
Einsätzen:
-
109
Kleinbrände B1 Rauchentwicklung oder < 100 m²
-
104
Mittelbrände 100 m² - 1.000 m²
-
2
Mittelbrände mit Person in Gefahr
-
35
Brände am Gebäude
-
44
Großbrände in Feld und Wald > 1.000 m²
Der auch bei
uns spürbar werdende Klimawandel fördert trockene Sommer, die daraus folgenden Entstehungsbrände
breiten sich zusehends schneller aus und beanspruchen die örtlichen Wehren in
erheblichem Maße. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmen
und leider wohl nicht so schnell gestoppt werden. Insbesondere für unseren
waldreichen Landkreis mit Odenwald und Spessart ist der Klimawandel eine
besondere Herausforderung.
Um dieser Entwicklung zeitgemäß begegnen zu
können, hat der Freistaat für die Brandbekämpfung am Boden eine Förderung für
Spezial-Löschfahrzeuge zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden in Höhe
von 94.500 Euro (zzgl. 10% für gemeinsame Beschaffungen) je Fahrzeug
beschlossen. Hier setzt die geplante zusätzliche Förderung des Landkreises
Miltenberg an. Langfristig sollen drei solcher Spezialfahrzeuge im Landkreis
Miltenberg stationiert werden. Die Stadt Wörth möchte ein
Waldbrand-Tanklöschfahrzeug mit Zuschüssen des Freistaats beschaffen und nutzt
hier den Synergieeffekt einer gemeinsamen Beschaffung mit dem Landkreis
Aschaffenburg, um eine zusätzliche Förderung (siehe oben) zu erhalten und die
Kosten des Vergabeverfahrens aufzuteilen. Der Landkreis Aschaffenburg möchte in
diesem gemeinsamen Vergabeverfahren drei solcher Fahrzeuge für den Einsatz im
Landkreis Aschaffenburg ausschreiben.
Das Fahrzeug der Feuerwehr Wörth und zwei
weitere sollen im Landkreis Miltenberg in den kommenden Jahren mit bis zu
600.000 Euro pro Fahrzeug gefördert werden. Für das Jahr 2023 ist die Förderung
eines solchen Fahrzeugs vorgesehen.
Das
Tanklöschfahrzeug Waldbrand ist ein Löschfahrzeug mit
-
Feuerlöschkreiselpumpe
-
Schnellangriff
-
Löschwasserbehälter
-
feuerwehrtechnischer
Beladung
-
Trupp-
(1/2) bzw. Staffelbesatzung (1/5).
Aufgabe des
Fahrzeugs ist vorrangig die Bereitstellung von Löschwasser in schwer
zugänglichen Gebieten, insbesondere zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung.
Zudem können sich Feuerwehreinsatzkräfte in diesen Fahrzeugen vor den Flammen
schützen, indem sie in den Innenraum flüchten. Dafür ist eine
Selbstschutzanlage eingebaut. Kabine und Reifen können von außen mit Wasser
besprüht und gekühlt werden.
Der Brand- und
Katastrophenschutz des Landkreises und die Kreisbrandinspektion befürworten die
Förderung dieses Fahrzeuges, um den oben dargestellten Herausforderungen der
Zukunft gerecht werden zu können und dabei den Schutz der Einsatzkräfte nicht
aus den Augen zu verlieren.
Der Kreisausschuss hat diesen TOP in seiner Sitzung vom 15.12.2022 vorberaten und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Beratung:
Frau Balleier hinterfragt, warum nicht alle drei Fahrzeuge gleichzeitig beschafft werden und ob ggf. eine ungeklärte Finanzierung oder die Standortfrage der Grund sind.
Herr Spilger gibt an, dass es zum einen finanziell einen Unterscheid macht, ob man über 600 TEUR für ein Fahrzeug spricht oder über 1,8 Mio. EUR für drei Stück. Außerdem ist die Standortfrage noch nicht final geklärt. Diese ist auch nicht so einfach zu lösen. Benötigt wird ein Feuerwehrgerätehaus mit einem freien förderfähigen Stellplatz. Diesen hat die Stadt Wörth. Für die anderen beiden Standorte wird noch ein bisschen Zeit benötigt. Neben solch einem Stellplatz werden aber auch die kommunalen Mittel benötigt. Diese werden aber auch für andere veraltete Fahrzeuge benötigt. Herr Spilger bittet darum, sich noch zu gedulden. Man lernt auch aus Erfahrungen und vielleicht sind die Fahrzeuge zwei und drei auch dahingehend optimiert. Für Bayern ist es ein neues Fahrzeug. Seines Wissens gibt es nur in der Unterpfalz und dann in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg solch ein Fahrzeug.
Herr Scherf ergänzt, dass auch die Feuerwehreinsatzkräfte mit überregionaler Einsatzbereitschaft für solch ein Fahrzeug benötigt werden.
Herr Grün weist daraufhin, dass der Landkreis Miltenberg einer der größten Landkreise mit Waldbestand ist. Daher begrüßt er die Planungen zur Beschaffung.
Her Scherf bestätigt einen Waldanteil mit ca. 58% der Landkreisfläche.
Herr Bartels bittet um Ausführungen zu den Gesamtkosten der Fahrzeuge.
Herr Spilger berichtet von einer Kostenschätzung von 550 TEUR. Diese Schätzung ist vor ca. fünf Monaten vorgenommen wurden. Von diesem Betrag wird der staatliche Zuschuss abgezogen. Es verbleiben somit 446.050 EUR Restbetrag. Herrn Spilger war bei der Zuschusszusage wichtig, dass der Standort mit der Beschaffung erst einmal nicht belastet wird. Sondern er übernimmt den Unterhalt. Auch die Verlässlichkeit über 20 Jahre war Herrn Spilger sehr wichtig. Er glaubt auch, mit der Stadt Wörth einen guten Partner zu haben. Seit fast 50 Jahren ist Wörth Hilfswagenstandort.
Herr Paulus plädiert für die Anschaffung weiterer Fahrzeug, auch mit Hinblick auf den Klimawandel, dessen Auswirkungen mit größeren Bränden nicht weniger werden und auch einen größeren finanziellen Schaden anrichten.
Herr Bartels erkundigt sich, ob man vom Differenzbetrag gleich ein weiteres Fahrzeug mit fördert.
Herr Spilger stellt nochmals klar, dass aufgrund eines fehlenden Standortes die Beschaffung eines weiteren Fahrzeuges erst mehrere Monate später erfolgen kann. Im Übrigen beschafft nicht der Kreis Miltenberg, da die Eigentümerschaft von Beginn an eine andere ist. Es handelt sich um einen großen Zuschuss.
Herr Fleckenstein merkt an, dass es sich bei den 600 TEUR um eine Deckelung handelt für den Fall, dass ggf. eine Preissteigerung erfolgt.