Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Empfehlungsbeschluss aus dem KA zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.12.2022   KT/011/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreistag beschließt:

Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, ein neues Wechselladerfahrzeug für die Bewältigung der Aufgaben des überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes zu beschaffen und das Vergabeverfahren durchzuführen.


Zu diesem TOP begrüßt Herr Scherf die Abteilungsleiterin Frau Plappert, Herrn Fleckenstein als Leiter des SG 31 sowie Kreisbrandrat Herr Martin Spilger.

 

Herr Scherf stellt die Sitzungsvorlage vor. Herr Spilger ergänzt seine Ausführungen mittels einer Präsentation.

 

Zur Fortentwicklung des seit über zehn Jahren bestehenden Wechselladerkonzeptes ist es erforderlich, für die weitere Stärkung des überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes ein neues Wechselladerfahrzeug als Allrad-Dreiachser mit Kran zu beschaffen. Der Mittelbedarf beläuft sich nach aktueller Markterkundung auf ca. 350.000 Euro abzgl. des staatlichen Zuschusses von 83.000 Euro.

 

Der Wechsellader soll bei der Freiwilligen Feuerwehr in Trennfurt stationiert werden. Dort ist er primär das Trägerfahrzeug für den, sich in der Beschaffung befindenden, Abrollbehälter Gefahrgut, der den Gerätewagen Gefahrgut des Landkreises (bislang am Standort Bürgstadt) ersetzt.

Das Wechselladerfahrzeug wird aber auch Bestandteil des neuen Wechselladerkonzeptes der Stadt Klingenberg sein. Mit zwei weiteren städtischen Abrollbehältern, von denen der AB Tank noch beschafft werden soll, wird der taktische Einsatzwert und die Schlagkraft der Feuerwehr Trennfurt weiter gesteigert. Die zentrale Lage der Stadt Klingenberg im Landkreis Miltenberg ist als günstig zu bewerten. Redundanzen im WLF-Konzept zu anderen nahegelegenen Standorten, wie zum Beispiel Großheubach oder Obernburg, bieten sich geradezu an.

 

Der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises und die Kreisbrandinspektion befürworten die Beschaffung dieses Fahrzeuges im Jahr 2023.

Das neue Fahrzeug ist notwendig, um die Gefahrenabwehr und die dem Landkreis obliegenden Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz weiterhin adäquat zu erfüllen und kontinuierlich zu verbessern.

 

Der Kreisausschuss hat dieses Thema in seiner Sitzung vom 15.12.2022 vorberaten und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Beratung:

 

Herr Grün fragt nach den Vorgaben zu Einsatzzeiten von Wechselladersystemen.

Herr Spilger berichtet, dass die Hilfsfrist zehn Minuten beträgt. Diese bezieht sich auf das Eintreffen des ersten Helfers nach Absetzen des Notrufes. Diese Frist gilt nicht für den Abholbehälter Gefahrgut. Dieser hat 30 Minuten Zeit bis zum Eintreffen. Bei manchen Einsatzsituationen kann mit dem Aufbau auch mal eine Stunde Zeit vergehen. Daher müssen die Feuerwehren immer eine Notdekontamination selbst aufbauen können, behelfsmäßig mit Saugbeutel, Plane und Strahlrohr.

 

Herr Scholtka erkundigt sich, wer die Kosten für die Unterstellhalle trägt. Er glaubt, dass hierfür keine Kosten auf den Landkreis zukommen, sondern die Stadt Klingenberg die Kosten trägt.

Herr Spilger bejaht dies. Die Kosten trägt die Stadt Klingenberg am Standort Trennfurt.

 

Herr Schuck möchte wissen, ob der Behälter mit 6,90 Metern auch von anderen Fahrzeugen, die nur eine Länge von 6,40 Metern aufweisen, gefahren werden kann.

Laut Herrn Spilger ist darauf zu achten, dass das Gewicht aufgenommen werden kann und die Menge spielt auch eine Rolle. Deswegen achtet man bei der Beschaffung darauf, dass große Wechsellader für große Behälter beschafft werden, wie im jetzigen Fall.

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