Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Empfehlungsbeschluss aus dem KA zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2022 KT/011/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Kreistag beschließt:
Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, ein neues Wechselladerfahrzeug für die Bewältigung der Aufgaben des überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes zu beschaffen und das Vergabeverfahren durchzuführen.
Zu diesem TOP
begrüßt Herr Scherf die Abteilungsleiterin Frau Plappert, Herrn Fleckenstein als
Leiter des SG 31 sowie Kreisbrandrat Herr Martin Spilger.
Herr Scherf stellt
die Sitzungsvorlage vor. Herr Spilger ergänzt seine Ausführungen mittels einer
Präsentation.
Zur
Fortentwicklung des seit über zehn Jahren bestehenden Wechselladerkonzeptes ist
es erforderlich, für die weitere Stärkung des überörtlichen Brand- und
Katastrophenschutzes ein neues Wechselladerfahrzeug
als Allrad-Dreiachser mit Kran zu beschaffen. Der Mittelbedarf beläuft sich
nach aktueller Markterkundung auf ca. 350.000 Euro abzgl. des staatlichen
Zuschusses von 83.000 Euro.
Der Wechsellader soll bei der Freiwilligen
Feuerwehr in Trennfurt stationiert werden. Dort ist er primär das
Trägerfahrzeug für den, sich in der Beschaffung befindenden, Abrollbehälter
Gefahrgut, der den Gerätewagen Gefahrgut des Landkreises (bislang am Standort
Bürgstadt) ersetzt.
Das Wechselladerfahrzeug wird aber auch Bestandteil
des neuen Wechselladerkonzeptes der Stadt Klingenberg sein. Mit zwei weiteren
städtischen Abrollbehältern, von denen der AB Tank noch beschafft werden soll,
wird der taktische Einsatzwert und die Schlagkraft der Feuerwehr Trennfurt
weiter gesteigert. Die zentrale Lage der Stadt Klingenberg im Landkreis
Miltenberg ist als günstig zu bewerten. Redundanzen im WLF-Konzept zu anderen
nahegelegenen Standorten, wie zum Beispiel Großheubach oder Obernburg, bieten
sich geradezu an.
Der Brand- und
Katastrophenschutz des Landkreises und die Kreisbrandinspektion befürworten die
Beschaffung dieses Fahrzeuges im Jahr 2023.
Das neue Fahrzeug
ist notwendig, um die Gefahrenabwehr und die dem Landkreis obliegenden Aufgaben
im Brand- und Katastrophenschutz weiterhin adäquat zu erfüllen und
kontinuierlich zu verbessern.
Der Kreisausschuss hat dieses Thema in
seiner Sitzung vom 15.12.2022 vorberaten und einen einstimmigen
Empfehlungsbeschluss gefasst.
Beratung:
Herr Grün fragt nach den Vorgaben zu
Einsatzzeiten von Wechselladersystemen.
Herr Spilger berichtet, dass die Hilfsfrist
zehn Minuten beträgt. Diese bezieht sich auf das Eintreffen des ersten Helfers nach
Absetzen des Notrufes. Diese Frist gilt nicht für den Abholbehälter Gefahrgut. Dieser
hat 30 Minuten Zeit bis zum Eintreffen. Bei manchen Einsatzsituationen kann mit
dem Aufbau auch mal eine Stunde Zeit vergehen. Daher müssen die Feuerwehren
immer eine Notdekontamination selbst aufbauen können, behelfsmäßig mit Saugbeutel,
Plane und Strahlrohr.
Herr Scholtka erkundigt sich, wer die Kosten
für die Unterstellhalle trägt. Er glaubt, dass hierfür keine Kosten auf den
Landkreis zukommen, sondern die Stadt Klingenberg die Kosten trägt.
Herr Spilger bejaht dies. Die Kosten trägt
die Stadt Klingenberg am Standort Trennfurt.
Herr Schuck möchte wissen, ob der Behälter
mit 6,90 Metern auch von anderen Fahrzeugen, die nur eine Länge von 6,40 Metern
aufweisen, gefahren werden kann.
Laut Herrn Spilger ist darauf zu achten, dass das Gewicht aufgenommen werden kann und die Menge spielt auch eine Rolle. Deswegen achtet man bei der Beschaffung darauf, dass große Wechsellader für große Behälter beschafft werden, wie im jetzigen Fall.