Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zum
Erlass einer Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät
(hier: Waldbrand-Tanklöschfahrzeug)

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2022   KA/011/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreisausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss für den Kreistag:

Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät; hier für Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge (Waldbrand TLF), zu erlassen und zu vollziehen.


Herr Fleckenstein als Leiter des SG 31 führt in den Sachverhalt ein und Kreisbrandrat

Herr Spilger ergänzt seine Ausführungen mittels einer Präsentation.

 

In den Sommermonaten seit 2018 beschäftigen unsere Feuerwehren zunehmend häufige auftretende Wald- und Vegetationsbrände.

 

2022 führte diese Entwicklung zu folgenden Einsätzen:

 

-          109 Kleinbrände B1 Rauchentwicklung oder < 100 m²

-          104 Mittelbrände 100 m² - 1.000 m²

-          2 Mittelbrände mit Person in Gefahr

-          35 Brände am Gebäude

-          44 Großbrände in Feld und Wald > 1.000 m²

 

Der auch bei uns spürbar werdende Klimawandel fördert trockene Sommer, die daraus folgenden Entstehungsbrände breiten sich zusehends schneller aus und beanspruchen die örtlichen Wehren in erheblichem Maße. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmen und leider wohl nicht so schnell gestoppt werden. Insbesondere für unseren waldreichen Landkreis mit Odenwald und Spessart ist der Klimawandel eine besondere Herausforderung.

 

Um dieser Entwicklung zeitgemäß begegnen zu können, hat der Freistaat für die Brandbekämpfung am Boden eine Förderung für Spezial-Löschfahrzeuge zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden in Höhe von 94.500 Euro (zzgl. 10% für gemeinsame Beschaffungen) je Fahrzeug beschlossen. Hier setzt die geplante zusätzliche Förderung des Landkreises Miltenberg an. Langfristig sollen drei solcher Spezialfahrzeuge im Landkreis Miltenberg stationiert werden. Die Stadt Wörth möchte ein Waldbrand-Tanklöschfahrzeug mit Zuschüssen des Freistaats beschaffen und nutzt hier den Synergieeffekt einer gemeinsamen Beschaffung mit dem Landkreis Aschaffenburg, um eine zusätzliche Förderung (siehe oben) zu erhalten und die Kosten des Vergabeverfahrens aufzuteilen. Der Landkreis Aschaffenburg möchte in diesem gemeinsamen Vergabeverfahren drei solcher Fahrzeuge für den Einsatz im Landkreis Aschaffenburg ausschreiben.

Das Fahrzeug der Feuerwehr Wörth und zwei weitere sollen im Landkreis Miltenberg in den kommenden Jahren mit bis zu 600.000 Euro pro Fahrzeug gefördert werden. Für das Jahr 2023 ist die Förderung eines solchen Fahrzeugs vorgesehen.

 

Das Tanklöschfahrzeug Waldbrand ist ein Löschfahrzeug mit

-          Feuerlöschkreiselpumpe

-          Schnellangriff

-          Löschwasserbehälter

-          feuerwehrtechnischer Beladung

-          Trupp- (1/2) bzw. Staffelbesatzung (1/5).

 

Aufgabe des Fahrzeugs ist vorrangig die Bereitstellung von Löschwasser in schwer zugänglichen Gebieten, insbesondere zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung. Zudem können sich Feuerwehreinsatzkräfte in diesen Fahrzeugen vor den Flammen schützen, indem sie in den Innenraum flüchten. Dafür ist eine Selbstschutzanlage eingebaut. Kabine und Reifen können von außen mit Wasser besprüht und gekühlt werden.

 

Der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises und die Kreisbrandinspektion befürworten die Förderung dieses Fahrzeuges, um den oben dargestellten Herausforderungen der Zukunft gerecht werden zu können und dabei den Schutz der Einsatzkräfte nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Beratung:

 

Frau Frey erkundigt sich, ob und wann die Integration der landwirtschaftlichen Infrastruktur in die Löschmaßnahmen wiederaufgenommen wird. Sie erhielt während der höchsten Waldbrandstufe als Bäuerin früher eine Nachricht, dass mit Wasser gefüllte Güllefässer und Angriffsspritzen durch die Bauern bereitzuhalten sind. Sie berichtet von früheren Einätzen und plädiert dafür, Ortsansässige wieder einzubinden, um das Feuer effizient bekämpfen zu können.

Herr Spilger sind diese Einsätze nicht bekannt. Er vermutet, dass die Aufforderung von der Stadt Miltenberg kam. Er sieht die Gefahr, dass sich Bauern/Bäuerinnen bei solchen Löscheinsätzen in Gefahr begeben und dass durch Güllereste eine Verstopfung der Hochstrahlrohre und Pumpen möglich ist. Auch sind Ortskenntnisse und die Zugänglichkeit des Geländes zu beachten. Man hat sich bei der Alarmierungsplanung bereits Gedanken über die Einbindung der zivilen Bevölkerung gemacht und diese ist grundsätzlich von Interesse.

 

Herr Reinhard fragt, ob es sich bei dem vorgestellten Konzept um eine abgestimmte Lösung für den Landkreis Miltenberg handelt oder es in weiteren Anforderungen an die örtlichen Feuerwehren mündet.

Laut Herrn Spilger entbindet das Waldbrand-TLF nicht die Gemeinden und die örtlichen Feuerwehren von ihrer Pflicht, ihre örtlichen Feuerwehren entsprechend auszurüsten. Daher sind Überlegungen zu einer möglichen Aufstellung an jedem Standort sinnvoll. Der Kreisbrandrat hat die langfristige Version, drei Waldbrand-TLF in den Bereichen zu lokalisieren, an die viele Waldflächen angrenzen und mit wiederkehrenden Waldbränden zu rechnen ist.

 

Herr Paulus stellt in Frage, wer für die Schäden an Wald und Ackerland haftet. Auch interessiert ihn, ob die Schadenssummen bei den entstandenen Schäden schon beziffert wurden. Er spricht sich für eine zügige Beschaffung aller drei Fahrzeuge aus.

Herr Scherf äußert sich zur geplanten Vorgehensweise: der Kreistag beschließt die Förderrichtlinie, als nächstes muss der Haushalt 2023 die Fördermittel zur Verfügung stellen.

Herr Spilger ergänzt, dass Gespräche für einen weiteren Standort bereits geführt werden. Es sind aber noch weitere kostengenerierende Beschlüsse in naher Zukunft zu fassen. Er spricht sich für die Beschaffung einer Katastrophenschutzsoftware zur Abarbeitung der Flächenereignisse aus, auch muss ein betagter Rüstwagen ersetzt werden. Daher sind das Gesamtkonzept und die Kosten im Blick zu halten.

 

Herr Fath-Halbig berichtet aus der gestrigen Stadtratssitzung von Wörth zum Beschluss zur Beschaffung, vorbehaltlich der Zustimmung zur Förderung durch den Landkreis. Er wirbt um Zustimmung im Gremium.

 

Herr Schwing erkundigt sich, durch wen die Finanzierung des Differenzbetrages (Beschaffungspreis abzüglich Förderung) erfolgt.

Herr Scherf verweist auf die Haushaltsbesprechung, da vor der Beschaffung die Mittel erst zur Verfügung gestellt werden müssen.

Herr Spilger gibt als Ziel an, dass der Standort keine Beschaffungskosten hat. Deswegen wird der Zuschuss vom Kaufpreis abgezogen und diese Summe erhält die Stadt Wörth als Landkreiszuschuss. Alle weiteren Kosten wie Unterhalt, Reifen, Reparaturen, Kfz-Versicherung usw. trägt die Stadt Wörth selbst.

 

Herr Luxem erkundigt sich nach den Richtlinien und den Förderkriterien.

Herr Scherf verweist darauf, dass das Eigentum für das Fahrzeug bei der Stadt Wörth liegt. Die Finanzierung erfolgt durch den Landkreis Miltenberg gemeinsam mit dem Freistaat Bayern. Die Stadt Wörth wiederum verpflichtet sich über 20 Jahre und über die überörtlichen Hilfeleistungskontingente, das Fahrzeug überall wo nötig einzusetzen und seinen Unterhalt zu bestreiten.

 

Herr Schwing fragt nach den Gründen zur Änderung in der Vorgehensweise der Beschaffung.

Herr Spilger gibt zu bedenken, dass man sich bisher bei notwendigen Reparaturen erst an das SG 31 vom Landratsamt wenden musste.

Herr Scherf fasst zusammen, dass die Beschaffung und insbesondere die weitere Wartung für alle Beteiligten schneller und einfacher erfolgt. Die Verantwortung liegt verstärkt in der Gemeinde. Geldmäßig gesehen macht es keinen Unterschied.

 

Herr Fath-Halbig bittet darum zu hinterlegen, dass die Stadt Wörth das TLF erhält, um für die Beschaffung abgesichert zu sein.

Herr Scherf verweist auf die Haushaltsmitteleinstellung, dort wird der Bezug zur Stadt Wörth dann hergestellt.

 

Herr Schwing fragt, ob die Richtlinie im Gremium nochmal vorgestellt wird.

Herr Scherf verneint dies.

Herr Fleckenstein ergänzt, dass der Landkreis Aschaffenburg seit ca. zehn Jahren Feuerwehrfahrzeuge mittels einer Richtlinie fördern. Bei der Haushaltsbesprechung werden die Mittel besprochen und bereitgestellt.

Herr Scherf stimmt zu, dass die Richtlinie in der Sitzung des Kreisausschusses vom März 2023 vorgestellt wird.

 

Herr Paulus plädiert für die Vorgehensweise der Beschaffung und Unterhaltung über die Stadt als klassisches Beispiel für Bürokratieabbau.

 

Herr Luxem bittet um Erläuterung des Doppelbeschlusses für die Richtlinie grundsätzlich und für den Standort Wörth. Er fragt, ob dem ein Automatismus für künftige Beschaffungen zugrunde liegt.

Herr Scherf führt aus, dass die Förderrichtlinie nach dem heutigen Beschluss ausgearbeitet und direkt angewendet wird. Bei den weiteren Standorten erfolgt eine Information des Gremiums.

Herr Spilger fasst nochmal zusammen, dass für eine Beschaffung ein förderfähiger Standort vorliegen muss. Daher kommt nur für eine kleine Anzahl an Feuerwehr überhaupt eine Beschaffung in Frage. Darüber hinaus muss das Fahrzeug auch in das Konzept der Stadt oder Gemeinde passen.

Herr Scherf bittet darum, dass der Beschlussvorschlag für die kommende Sitzung des Kreistages angepasst wird, um die Gründe für den Strategiewechsel bei der Beschaffung deutlicher herauszustellen.

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