Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zum
Erlass einer Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät
(hier: Waldbrand-Tanklöschfahrzeug)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2022 KA/011/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Kreisausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss für den Kreistag:
Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät; hier für Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge (Waldbrand TLF), zu erlassen und zu vollziehen.
Herr Fleckenstein
als Leiter des SG 31 führt in den Sachverhalt ein und Kreisbrandrat
Herr Spilger
ergänzt seine Ausführungen mittels einer Präsentation.
In den Sommermonaten seit 2018 beschäftigen
unsere Feuerwehren zunehmend häufige auftretende Wald- und Vegetationsbrände.
2022 führte diese Entwicklung zu folgenden
Einsätzen:
-
109
Kleinbrände B1 Rauchentwicklung oder < 100 m²
-
104
Mittelbrände 100 m² - 1.000 m²
-
2
Mittelbrände mit Person in Gefahr
-
35
Brände am Gebäude
-
44
Großbrände in Feld und Wald > 1.000 m²
Der auch bei
uns spürbar werdende Klimawandel fördert trockene Sommer, die daraus folgenden Entstehungsbrände
breiten sich zusehends schneller aus und beanspruchen die örtlichen Wehren in
erheblichem Maße. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmen
und leider wohl nicht so schnell gestoppt werden. Insbesondere für unseren
waldreichen Landkreis mit Odenwald und Spessart ist der Klimawandel eine
besondere Herausforderung.
Um dieser Entwicklung zeitgemäß begegnen zu
können, hat der Freistaat für die Brandbekämpfung am Boden eine Förderung für
Spezial-Löschfahrzeuge zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden in Höhe
von 94.500 Euro (zzgl. 10% für gemeinsame Beschaffungen) je Fahrzeug
beschlossen. Hier setzt die geplante zusätzliche Förderung des Landkreises
Miltenberg an. Langfristig sollen drei solcher Spezialfahrzeuge im Landkreis
Miltenberg stationiert werden. Die Stadt Wörth möchte ein
Waldbrand-Tanklöschfahrzeug mit Zuschüssen des Freistaats beschaffen und nutzt
hier den Synergieeffekt einer gemeinsamen Beschaffung mit dem Landkreis
Aschaffenburg, um eine zusätzliche Förderung (siehe oben) zu erhalten und die
Kosten des Vergabeverfahrens aufzuteilen. Der Landkreis Aschaffenburg möchte in
diesem gemeinsamen Vergabeverfahren drei solcher Fahrzeuge für den Einsatz im
Landkreis Aschaffenburg ausschreiben.
Das Fahrzeug der Feuerwehr Wörth und zwei
weitere sollen im Landkreis Miltenberg in den kommenden Jahren mit bis zu
600.000 Euro pro Fahrzeug gefördert werden. Für das Jahr 2023 ist die Förderung
eines solchen Fahrzeugs vorgesehen.
Das
Tanklöschfahrzeug Waldbrand ist ein Löschfahrzeug mit
-
Feuerlöschkreiselpumpe
-
Schnellangriff
-
Löschwasserbehälter
-
feuerwehrtechnischer
Beladung
-
Trupp-
(1/2) bzw. Staffelbesatzung (1/5).
Aufgabe des
Fahrzeugs ist vorrangig die Bereitstellung von Löschwasser in schwer
zugänglichen Gebieten, insbesondere zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung.
Zudem können sich Feuerwehreinsatzkräfte in diesen Fahrzeugen vor den Flammen
schützen, indem sie in den Innenraum flüchten. Dafür ist eine
Selbstschutzanlage eingebaut. Kabine und Reifen können von außen mit Wasser
besprüht und gekühlt werden.
Der Brand- und
Katastrophenschutz des Landkreises und die Kreisbrandinspektion befürworten die
Förderung dieses Fahrzeuges, um den oben dargestellten Herausforderungen der
Zukunft gerecht werden zu können und dabei den Schutz der Einsatzkräfte nicht
aus den Augen zu verlieren.
Beratung:
Frau Frey
erkundigt sich, ob und wann die Integration der landwirtschaftlichen
Infrastruktur in die Löschmaßnahmen wiederaufgenommen wird. Sie erhielt während
der höchsten Waldbrandstufe als Bäuerin früher eine Nachricht, dass mit Wasser
gefüllte Güllefässer und Angriffsspritzen durch die Bauern bereitzuhalten sind.
Sie berichtet von früheren Einätzen und plädiert dafür, Ortsansässige wieder
einzubinden, um das Feuer effizient bekämpfen zu können.
Herr Spilger sind
diese Einsätze nicht bekannt. Er vermutet, dass die Aufforderung von der Stadt
Miltenberg kam. Er sieht die Gefahr, dass sich Bauern/Bäuerinnen bei solchen
Löscheinsätzen in Gefahr begeben und dass durch Güllereste eine Verstopfung der
Hochstrahlrohre und Pumpen möglich ist. Auch sind Ortskenntnisse und die
Zugänglichkeit des Geländes zu beachten. Man hat sich bei der
Alarmierungsplanung bereits Gedanken über die Einbindung der zivilen
Bevölkerung gemacht und diese ist grundsätzlich von Interesse.
Herr Reinhard
fragt, ob es sich bei dem vorgestellten Konzept um eine abgestimmte Lösung für
den Landkreis Miltenberg handelt oder es in weiteren Anforderungen an die
örtlichen Feuerwehren mündet.
Laut Herrn
Spilger entbindet das Waldbrand-TLF nicht die Gemeinden und die örtlichen
Feuerwehren von ihrer Pflicht, ihre örtlichen Feuerwehren entsprechend
auszurüsten. Daher sind Überlegungen zu einer möglichen Aufstellung an jedem
Standort sinnvoll. Der Kreisbrandrat hat die langfristige Version, drei
Waldbrand-TLF in den Bereichen zu lokalisieren, an die viele Waldflächen
angrenzen und mit wiederkehrenden Waldbränden zu rechnen ist.
Herr Paulus
stellt in Frage, wer für die Schäden an Wald und Ackerland haftet. Auch
interessiert ihn, ob die Schadenssummen bei den entstandenen Schäden schon
beziffert wurden. Er spricht sich für eine zügige Beschaffung aller drei Fahrzeuge
aus.
Herr Scherf
äußert sich zur geplanten Vorgehensweise: der Kreistag beschließt die
Förderrichtlinie, als nächstes muss der Haushalt 2023 die Fördermittel zur
Verfügung stellen.
Herr Spilger
ergänzt, dass Gespräche für einen weiteren Standort bereits geführt werden. Es
sind aber noch weitere kostengenerierende Beschlüsse in naher Zukunft zu
fassen. Er spricht sich für die Beschaffung einer Katastrophenschutzsoftware
zur Abarbeitung der Flächenereignisse aus, auch muss ein betagter Rüstwagen
ersetzt werden. Daher sind das Gesamtkonzept und die Kosten im Blick zu halten.
Herr Fath-Halbig
berichtet aus der gestrigen Stadtratssitzung von Wörth zum Beschluss zur
Beschaffung, vorbehaltlich der Zustimmung zur Förderung durch den Landkreis. Er
wirbt um Zustimmung im Gremium.
Herr Schwing
erkundigt sich, durch wen die Finanzierung des Differenzbetrages
(Beschaffungspreis abzüglich Förderung) erfolgt.
Herr Scherf
verweist auf die Haushaltsbesprechung, da vor der Beschaffung die Mittel erst
zur Verfügung gestellt werden müssen.
Herr Spilger gibt
als Ziel an, dass der Standort keine Beschaffungskosten hat. Deswegen wird der
Zuschuss vom Kaufpreis abgezogen und diese Summe erhält die Stadt Wörth als
Landkreiszuschuss. Alle weiteren Kosten wie Unterhalt, Reifen, Reparaturen,
Kfz-Versicherung usw. trägt die Stadt Wörth selbst.
Herr Luxem
erkundigt sich nach den Richtlinien und den Förderkriterien.
Herr Scherf
verweist darauf, dass das Eigentum für das Fahrzeug bei der Stadt Wörth liegt.
Die Finanzierung erfolgt durch den Landkreis Miltenberg gemeinsam mit dem
Freistaat Bayern. Die Stadt Wörth wiederum verpflichtet sich über 20 Jahre und
über die überörtlichen Hilfeleistungskontingente, das Fahrzeug überall wo nötig
einzusetzen und seinen Unterhalt zu bestreiten.
Herr Schwing
fragt nach den Gründen zur Änderung in der Vorgehensweise der Beschaffung.
Herr Spilger gibt
zu bedenken, dass man sich bisher bei notwendigen Reparaturen erst an das SG 31
vom Landratsamt wenden musste.
Herr Scherf fasst
zusammen, dass die Beschaffung und insbesondere die weitere Wartung für alle
Beteiligten schneller und einfacher erfolgt. Die Verantwortung liegt verstärkt
in der Gemeinde. Geldmäßig gesehen macht es keinen Unterschied.
Herr Fath-Halbig bittet
darum zu hinterlegen, dass die Stadt Wörth das TLF erhält, um für die
Beschaffung abgesichert zu sein.
Herr Scherf
verweist auf die Haushaltsmitteleinstellung, dort wird der Bezug zur Stadt
Wörth dann hergestellt.
Herr Schwing
fragt, ob die Richtlinie im Gremium nochmal vorgestellt wird.
Herr Scherf
verneint dies.
Herr Fleckenstein
ergänzt, dass der Landkreis Aschaffenburg seit ca. zehn Jahren
Feuerwehrfahrzeuge mittels einer Richtlinie fördern. Bei der
Haushaltsbesprechung werden die Mittel besprochen und bereitgestellt.
Herr Scherf
stimmt zu, dass die Richtlinie in der Sitzung des Kreisausschusses vom März
2023 vorgestellt wird.
Herr Paulus
plädiert für die Vorgehensweise der Beschaffung und Unterhaltung über die Stadt
als klassisches Beispiel für Bürokratieabbau.
Herr Luxem bittet
um Erläuterung des Doppelbeschlusses für die Richtlinie grundsätzlich und für
den Standort Wörth. Er fragt, ob dem ein Automatismus für künftige
Beschaffungen zugrunde liegt.
Herr Scherf führt
aus, dass die Förderrichtlinie nach dem heutigen Beschluss ausgearbeitet und direkt
angewendet wird. Bei den weiteren Standorten erfolgt eine Information des
Gremiums.
Herr Spilger
fasst nochmal zusammen, dass für eine Beschaffung ein förderfähiger Standort
vorliegen muss. Daher kommt nur für eine kleine Anzahl an Feuerwehr überhaupt
eine Beschaffung in Frage. Darüber hinaus muss das Fahrzeug auch in das Konzept
der Stadt oder Gemeinde passen.
Herr Scherf
bittet darum, dass der Beschlussvorschlag für die kommende Sitzung des Kreistages
angepasst wird, um die Gründe für den Strategiewechsel bei der Beschaffung
deutlicher herauszustellen.