Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2022   KA/011/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreistag beschließt:

Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, ein neues Wechselladerfahrzeug für die Bewältigung der Aufgaben des überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes zu beschaffen und das Vergabeverfahren durchzuführen.


Herr Scherf begrüßt zu diesem TOP die Abteilungsleiterin Frau Plappert, Herrn Fleckenstein, Leiter des SG 31 und Herrn Spilger, den Leiter der Kreisbrandinspektion.

 

Herr Fleckenstein leitet in den TOP ein, Herr Spilger ergänzt dessen Ausführungen mittels einer Präsentation zum Wechselladerkonzept.

 

Zur Fortentwicklung des seit über zehn Jahren bestehenden Wechselladerkonzeptes ist es erforderlich, für die weitere Stärkung des überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes ein neues Wechselladerfahrzeug als Allrad-Dreiachser mit Kran zu beschaffen. Der Mittelbedarf beläuft sich nach aktueller Markterkundung auf ca. 350.000 Euro abzgl. des staatlichen Zuschusses von 83.000 Euro.

 

Der Wechsellader soll bei der Freiwilligen Feuerwehr in Trennfurt stationiert werden. Dort ist er primär das Trägerfahrzeug für den, sich in der Beschaffung befindenden, Abrollbehälter Gefahrgut, der den Gerätewagen Gefahrgut des Landkreises (bislang am Standort Bürgstadt) ersetzt.

Das Wechselladerfahrzeug wird aber auch Bestandteil des neuen Wechselladerkonzeptes der Stadt Klingenberg sein. Mit zwei weiteren städtischen Abrollbehältern, von denen der AB Tank noch beschafft werden soll, wird der taktische Einsatzwert und die Schlagkraft der Feuerwehr Trennfurt weiter gesteigert. Die zentrale Lage der Stadt Klingenberg im Landkreis Miltenberg ist als günstig zu bewerten. Redundanzen im WLF-Konzept zu anderen nahegelegenen Standorten, wie zum Beispiel Großheubach oder Obernburg, bieten sich geradezu an.

 

Der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises und die Kreisbrandinspektion befürworten die Beschaffung dieses Fahrzeuges im Jahr 2023.

Das neue Fahrzeug ist notwendig, um die Gefahrenabwehr und die dem Landkreis obliegenden Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz weiterhin adäquat zu erfüllen und kontinuierlich zu verbessern.

 

Beratung:

 

Herr Reinhard erkundigt sich nach einer möglichen Standortalternative, falls Trennfurt nicht klappt. Außerdem erkundigt er sich, welchen Einfluss das Konzept und die Beschaffung auf die gemeindeeigenen Bedarfe haben.

Herr Spilger gibt ein, dass eine Bestellung des Abholbehälters Gefahrgut ohne die Förderzusage der Regierung von Unterfranken nicht möglich gewesen wäre. Vor deren Genehmigung erfolgt immer die Prüfung, ob ein förderfähiger Stellplatz des Einsatzmittels vorhanden ist. Das Gerätehaus von Bürgstadt ist für ein Wechselladerkonzept nicht geeignet. Es gilt die Breite, Länge, Torausfahrt und der Vorplatz zu beachten. In der KatS-Halle in Großheubach könnte das Fahrzeug als Plan B untergestellt werden, da die Halle ein förderfähiger Stellplatz ist. Für Kreisbrandrat Spilger muss solch ein Einsatzmittel von einer Einsatztruppe vor Ort gelebt werden. Denn im Einsatz zählt es, die Mannschaft muss sich gut mit dem Fahrzeug auskennen. Der Bürgermeister von Klingenberg hat seine Zustimmung bereits signalisiert. Der Stadtrat muss dem Vorschlag aber erst noch zustimmen. Wenn die Gemeinde Niedernberg ein Feuerwehrgerätehaus baut, müssen auch Stellplatzgrößen eingehalten werden. Höher als vier Meter darf kein Feuerwehrfahrzeug sein. Bei dieser Höhe passen auch Wechsellader hinein. Wenn Niedernberg seine Einsatzmittel konzipiert und sinnstiftend der Bedarf an einem Wechsellader dabei erkannt wird, kann dieser Austausch zum Beispiel gegen einen alten, bisher genutzten Hänger durchgeführt werden.

 

Frau Becker fragt nach, ob es einen Experten im Team der Feuerwehr für Gefahrgut gibt.

Herr Spilger verweist als Mitglied der Kreisbrandinspektion auf den Apotheker aus Sulzbach, Herrn Helge Killinger. Dieser ist der Kreisbrandmeister im Bereich Gefahrgut und hat das Thema in seiner Verantwortung. Alle beteiligten Feuerwehren in der Stelle Gefahrgut haben eine entsprechende Ausbildung und einen guten Ausbildungsstand.

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