Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2022 KA/011/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Kreistag beschließt:
Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, ein neues Wechselladerfahrzeug für die Bewältigung der Aufgaben des überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes zu beschaffen und das Vergabeverfahren durchzuführen.
Herr Scherf
begrüßt zu diesem TOP die Abteilungsleiterin Frau Plappert, Herrn Fleckenstein,
Leiter des SG 31 und Herrn Spilger, den Leiter der Kreisbrandinspektion.
Herr Fleckenstein
leitet in den TOP ein, Herr Spilger ergänzt dessen Ausführungen mittels einer
Präsentation zum Wechselladerkonzept.
Zur
Fortentwicklung des seit über zehn Jahren bestehenden Wechselladerkonzeptes ist
es erforderlich, für die weitere Stärkung des überörtlichen Brand- und
Katastrophenschutzes ein neues Wechselladerfahrzeug
als Allrad-Dreiachser mit Kran zu beschaffen. Der Mittelbedarf beläuft sich
nach aktueller Markterkundung auf ca. 350.000 Euro abzgl. des staatlichen
Zuschusses von 83.000 Euro.
Der Wechsellader soll bei der Freiwilligen
Feuerwehr in Trennfurt stationiert werden. Dort ist er primär das
Trägerfahrzeug für den, sich in der Beschaffung befindenden, Abrollbehälter
Gefahrgut, der den Gerätewagen Gefahrgut des Landkreises (bislang am Standort
Bürgstadt) ersetzt.
Das Wechselladerfahrzeug wird aber auch
Bestandteil des neuen Wechselladerkonzeptes der Stadt Klingenberg sein. Mit
zwei weiteren städtischen Abrollbehältern, von denen der AB Tank noch beschafft
werden soll, wird der taktische Einsatzwert und die Schlagkraft der Feuerwehr
Trennfurt weiter gesteigert. Die zentrale Lage der Stadt Klingenberg im
Landkreis Miltenberg ist als günstig zu bewerten. Redundanzen im WLF-Konzept zu
anderen nahegelegenen Standorten, wie zum Beispiel Großheubach oder Obernburg,
bieten sich geradezu an.
Der Brand- und
Katastrophenschutz des Landkreises und die Kreisbrandinspektion befürworten die
Beschaffung dieses Fahrzeuges im Jahr 2023.
Das neue Fahrzeug
ist notwendig, um die Gefahrenabwehr und die dem Landkreis obliegenden Aufgaben
im Brand- und Katastrophenschutz weiterhin adäquat zu erfüllen und
kontinuierlich zu verbessern.
Beratung:
Herr Reinhard
erkundigt sich nach einer möglichen Standortalternative, falls Trennfurt nicht
klappt. Außerdem erkundigt er sich, welchen Einfluss das Konzept und die
Beschaffung auf die gemeindeeigenen Bedarfe haben.
Herr Spilger gibt
ein, dass eine Bestellung des Abholbehälters Gefahrgut ohne die Förderzusage
der Regierung von Unterfranken nicht möglich gewesen wäre. Vor deren
Genehmigung erfolgt immer die Prüfung, ob ein förderfähiger Stellplatz des
Einsatzmittels vorhanden ist. Das Gerätehaus von Bürgstadt ist für ein
Wechselladerkonzept nicht geeignet. Es gilt die Breite, Länge, Torausfahrt und der
Vorplatz zu beachten. In der KatS-Halle in Großheubach könnte das Fahrzeug als
Plan B untergestellt werden, da die Halle ein förderfähiger Stellplatz ist. Für
Kreisbrandrat Spilger muss solch ein Einsatzmittel von einer Einsatztruppe vor
Ort gelebt werden. Denn im Einsatz zählt es, die Mannschaft muss sich gut mit
dem Fahrzeug auskennen. Der Bürgermeister von Klingenberg hat seine Zustimmung
bereits signalisiert. Der Stadtrat muss dem Vorschlag aber erst noch zustimmen.
Wenn die Gemeinde Niedernberg ein Feuerwehrgerätehaus baut, müssen auch Stellplatzgrößen
eingehalten werden. Höher als vier Meter darf kein Feuerwehrfahrzeug sein. Bei
dieser Höhe passen auch Wechsellader hinein. Wenn Niedernberg seine
Einsatzmittel konzipiert und sinnstiftend der Bedarf an einem Wechsellader
dabei erkannt wird, kann dieser Austausch zum Beispiel gegen einen alten,
bisher genutzten Hänger durchgeführt werden.
Frau Becker fragt
nach, ob es einen Experten im Team der Feuerwehr für Gefahrgut gibt.
Herr Spilger
verweist als Mitglied der Kreisbrandinspektion auf den Apotheker aus Sulzbach,
Herrn Helge Killinger. Dieser ist der Kreisbrandmeister im Bereich Gefahrgut
und hat das Thema in seiner Verantwortung. Alle beteiligten Feuerwehren in der
Stelle Gefahrgut haben eine entsprechende Ausbildung und einen guten
Ausbildungsstand.