Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Realisierung einer PV-Anlage bei der Kreismülldeponie Guggenberg
Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei der Gemeinde Eichenbühl

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2022   NU/012/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz ermächtigt die Landkreisverwaltung als Vorhabensträger bei der Gemeinde Eichenbühl die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und ggf. eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans für die Errichtung von PV-Anlagen bei der Kreismülldeponie Guggenberg zu veranlassen.

 


 

Frau Heim berichtet zu diesem TOP:

 

Die Sickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg habe einen hohen Strombedarf, ganzjährig kontinuierlich über 24 Stunden. Im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten und als Beitrag zum Klimaschutz sei es sinnvoll, eine PV-Anlage zu errichten. Energieeinsparpotentiale seien zwischenzeitlich ausgereizt.

 

In Vorgesprächen mit der Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde, der Gemeinde Eichenbühl und den Kolleg*innen der Bauleitplanung wurde die Errichtung von PV-Anlagen begrüßt. Allerdings seien nach der derzeitigen Sachlage die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und ggf. die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Herr Strüber stellt anhand einer Präsentation die bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten für das Deponiegrundstück vor. Anhand eines Planes erläutert er die möglichen Standorte einer PV-Anlage auf dem Deponiegelände. Hierbei werden die benötigten Flächen, die Leistung, die geschätzten Kosten und die zeitliche Umsetzbarkeit der PV-Anlage sowie die dafür erforderlichen Genehmigungsanforderungen an den jeweiligen Standorten gegenübergestellt.

 

Anschließend zeigt Frau Heim die Vor- und Nachteile des Projekts bei Verpachtung der Fläche an einen Investor für 20 Jahre bzw. bei Bau und Betrieb der Anlage in der Verantwortung des Landkreises auf. Als Fazit dieser Gegenüberstellungen lasse sich festhalten, dass der größte Nutzen in der Eigenstromnutzung und in der Vermarktung des Überschusses erzielt werden könne. Grob überschlagen würden die Kosten einer PV-Anlage (mit Planung, Bau, Stromeinspeisestelle, anschließende Vermarktung des Stroms) auf der nördlich angrenzenden Deponiefläche auf ca. 750.000 Euro geschätzt. Als Sparpotential werde die Hälfte des Energiebedarfs der Sickerwasserreinigungsanlage (330.000 kwh), der über die PV-Anlage tagsüber gedeckt werden könne, mit 150.000 kwh angesehen. Bei Zugrundelegung des bereits bekannten Strompreises für 2024 ergäbe sich ein Einsparpotential von 45.000 €/Jahr. Hinzu käme eine Einspeisevergütung von mind. 35.000 €/Jahr. Ausnahmsweise sei eine Finanzierung der PV-Anlage als „Deponieeinrichtung“ zum Betrieb der SiWA-Reinigungsanlage aus der Sonderrücklage möglich. Dieser Betrag müsste jedoch über eingesparte Stromkosten (Betriebskosten) wieder in die Sonderrücklage zurückgeführt werden.

 

Nachdem die Errichtung von regenerativen Energiequellen zur Sicherung des Strombedarfs ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich sei, bitte die Landkreisverwaltung um Zustimmung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit ggf. erforderlicher Anpassung des Flächennutzungsplanes bei der Gemeinde Eichenbühl zu veranlassen. Die Grundkosten werden auf ca. 10.000 Euro geschätzt. Hinzu kämen evtl. zusätzliche Gutachterkosten.

 

Herr Scherf bedankt sich für diesen Vortrag und wirbt für die Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag.

 

Nach grundsätzlich breiter Zustimmung aus dem Gremium zu dem Projekt – durch Deponienutzung würden keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen, Eigenstrommodell erscheine sinnvoller als Verpachtung, Modell wäre nach eigenen Vorstellung ausbaubar – wird um weitergehende Informationen zu Eigenstromverbrauch der Deponie, zur Auslegung der Größe der PV-Anlage, Entwicklung der Stromtarife und zu diversen Amortisationsrechnungen gebeten.

 

Frau Heim weist abschließend darauf hin, dass die heutige Beschlussfassung in einem ersten Schritt der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Anlage diene. Aufgrund der positiven Resonanzen für ein Eigenstrommodell (Bau und Betrieb der PV-Anlage in Verantwortung des Landkreises) werde man in einem weiteren Schritt ein Ingenieurbüro suchen, das die für eine Entscheidung notwendigen Daten (u.a. Größe der PV-Anlage, Amortisationsrechnungen) zusammentrage und berechne. Diese Zahlen wolle man dann in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorstellen.

 

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