Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Empfehlungsbeschluss an den KT
Ausschreibung der Müllabfuhrverträge
Festlegung der Konzeptionseckpunkte zur Vorbereitung der Leistungsbeschreibung

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2022   NU/012/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

1.       Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Konzeptionseckpunkte für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge (6 + 2 Jahre mit 6 Losen) inklusive der Änderung der Restmüllabfuhr auf vierwöchentliche Abholung.

 

-       bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen –

 

2.       Die Landkreisverwaltung wird mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.

 

-       einstimmig beschlossen –

 

3.       Die weiteren Entscheidungen im Rahmen der Vergabe der Müllabfuhrverträge trifft der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz.

 

-       einstimmig beschlossen –

 


Frau Heim erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt:

 

Die Müllabfuhrverträge im Landkreis Miltenberg enden. Daher ist für die Neuvergabe der Verträge eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Bei der heutigen Sitzung gehe es um die Festlegung der diesbezüglichen Konzeptionseckpunkte.

 

Vorbereitend hierzu wurde ausführlich die Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Miltenberg diskutiert. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beschloss in seiner Sitzung am 06.12.2021 für das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises keine wesentlichen Veränderungen; lediglich das Mindestvolumen für Restmüll wurde von 7,5 l auf 6 l pro Person und Woche reduziert. Weitergehende Änderungen fanden keine Mehrheit.

 

Für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Müllabfuhrverträge wurden vier Büros um die Abgabe eines Angebots gegeben:

·         ECONUM Unternehmensberatung GmbH

·         ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen

·         teamwerk AG und

·         TIM Consult

Den Auftrag erhielt die teamwerk AG als günstigste Anbieterin.

 

Der teamwerk AG wurden in der Folge notwendige Informationen und Unterlagen für die Vorbereitung der Ausschreibung übermittelt, auch die Entscheidung der Kreisrät*innen, das Abfallwirtschaftskonzept nahezu unverändert zu belassen.

Im Hinblick auf die seit dem vergangenen Jahr stark veränderten Rahmenbedingungen wie gestiegene Diesel- und Personalkosten, allgemeine Preissteigerungen oder Personalknappheit, speziell LKW-Fahrer, empfahl Herr Adams, das Abfallwirtschaftskonzept zumindest hinsichtlich der Restmüllabfuhr noch einmal zu überdenken.

 

Herr Martin Adams von der teamwerk AG wird in der Sitzung die mit der Verwaltung in Vorgesprächen festgelegten Konzeptionseckpunkte für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge vorstellen.

 

Herr Adams, der per Webex zugeschaltet ist, stellt kurz die Agenda seiner Powerpoint-Präsentation vor:

  1. Vorstellung teamwerk
  2. Ausgangslage
  3. Konzeptionseckpunkte der Ausschreibung

(1)    Verlängerung des Abfuhrrhythmus Restabfall

(2)    Reduzierung Mindestvolumen Restabfall

(3)    Formale Konzeptionseckpunkte

a.       Leistungspakete/Losteilung

b.      Allgemeine Leistungsinhalte

c.       Eignungs- und Zuschlagskriterien

d.      Zeitplan

 

Zum Kerngeschäft des Unternehmens zählen seit über 20 Jahren u.a. Beratungen zu Ausschreibungen im Abfallbereich. Im letzten Jahr hätten sie die Betriebsführung beim Kompostwerk Miltenberg ausgeschrieben, so dass ihnen der Landkreis sehr gut bekannt sei.

 

Zur Ausgangslage der jetzigen Situation müsse man folgendes wissen:

-       Die Verträge über die Hauptentsorgungsleistungen laufen zum 30.06.2024 mit Ausnahme der Problemabfallsammlung (30.06.2025) aus.

-       Aufgrund der derzeit langen Lieferzeiten von bis zu einem Jahr für Abfallsammelfahrzeuge und der Probleme der Branche bei der Personalbeschaffung empfehlt sich eine frühzeitige Ausschreibung – Zuschlag ein Jahr vor Leistungsbeginn.

-       Aufgrund der allgemeinen Teuerung ist mit einer starken Kostensteigerung zu rechnen, zumal auch die Preise der letzten Ausschreibung sehr günstig waren.

-       Grundlegende Änderungen an der Abfallwirtschaftskonzeption sind – bis auf ggf. eine Ausnahme – nicht vorgesehen.

 

Zu den Konzeptionseckpunkten der Ausschreibung bringt er vor, dass momentan der Restabfall 14-tägig abgefahren werde. In Abstimmung mit der Verwaltung sei jedoch eine Verlängerung des Abfuhrrhythmusses im Bereich der Restabfallentsorgung auf 4 Wochen zu empfehlen.

 

Für diese Empfehlung müsse man sich (in Bezug auf das Restabfall-Mindestvolumen) folgende Punkte vergegenwärtigen:

-       Dynamisches, damit relevantes Behältervolumen ist Produkt aus

Behältergröße x Leerungshäufigkeit

-       Große Behälter seltener geleert = kleinere Behälter öfter geleert = konstant dynamisches Volumen

-       Seltener geleerte (größere) Restabfallbehälter (durch vierwöchige Abfuhr unterstützt) führen zur besseren Abfalltrennung, da weniger organische Abfälle in der Restmülltonne, sondern in Biotonne landen.

-       Hierdurch Reduzierung der Logistikkosten für den Restabfall um ca. ein Drittel          (= Erfahrungswert aus anderen Projekten, welche das Büro gemacht habe)

-       Beitrag zum Klimaschutz durch weniger Kilometer, die die Sammelfahrzeuge bewegt werden (Nachhaltigkeit), die CO2-Belastung sinke hierdurch.

-       Reduzierung der Restabfallmenge, dadurch ein weiteres Einsparpotential

Aus den vorgenannten Gründen schreibe der Odenwaldkreis seine Restmüllabfuhr jetzt auch 4-wöchig aus.

 

Ein weiterer Eckpunkt der Konzeption sei die Reduzierung des Mindest-Behältervolumens bei Restabfall:

-       Derzeitiges Mindest-Volumen: 7,5 l pro Person/Woche

-       Geplant: Reduzierung auf 6 l pro Person/Woche

-       Ziel: Anreiz zur Abfallvermeidung durch Verknappung des zur Verfügung stehenden Restabfall-Volumens. Dies führe zu einer besseren Sortierung, so dass Papier und Bioabfall besser heraussortiert werde.

 

Die Leistungspakete/Loseinteilung orientierten sich an der Abschreibungsdauer für öffentliche Fahrzeuge und sähen wie folgt aus:

 

-       Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall

Vertragslaufzeit 6 + 2

6 Jahre Grundlaufzeit + 2-mal einseitige Verlängerungsoption für den Landkreis

-       Los 2: Sammlung und Beförderung von Bioabfall

Vertragslaufzeit 6 + 2

6 Jahre Grundlaufzeit + 2-mal einseitige Verlängerungsoption für den Landkreis

-       Los 3: Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

Vertragslaufzeit 6 + 2

6 Jahre Grundlaufzeit + 2-mal einseitige Verlängerungsoption für den Landkreis

-       Los 4: Sammlung und Beförderung von Sperrabfall

Vertragslaufzeit 6 + 2

6 Jahre Grundlaufzeit + 2-mal einseitige Verlängerungsoption für den Landkreis

-       Kombi Los 5: Kombination der Lose 1 bis 4

bei Gesamtvergabe an einen einzigen Bieter

Vertragslaufzeit 6 + 2

6 Jahre Grundlaufzeit + 2-mal einseitige Verlängerungsoption für den Landkreis

-       In Vorbereitung: Sammlung und Beförderung von Problemabfall

Vertragslaufzeit 5 + 2

5 Jahre Grundlaufzeit + 2-mal einseitige Verlängerungsoption für den Landkreis

Da Vertragsbeginn 01.07.2025 separate Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt

 

Als allgemeine Leistungsinhalte sind vorgesehen:

  • Allgemeine Planung
    • Fortschreibung der Sammeltermine (Abfallkalender)
  • Fahrzeuge
    • EURO 6
    • Fahrzeug für die Leistungserbringung Behälterdienst soll mit Elektroantrieb ausgeschrieben werden
    • Batterieelektrische Sammelfahrzeuge sind für Flächenlandkreise wie Miltenberg (noch nicht geeignet)

 

Welche Eignungs- und Zuschlagskriterien sollen bei der Ausschreibung zugrunde gelegt werden?

 

  • Unternehmensbezogene Eignungskriterien:
    • Unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen
    • Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder QM-Zertifizierungsnachweis
    • Allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Beleg durch Bilanz, vorläufige Bilanz oder BWA)
    • Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
    • Verschiedene Eigenerklärungen (EEE, etc.)
  • Auftragsbezogene Zuschlagskriterien:
    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    • Als wirtschaftlichstes Angebot gilt jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis.
    • Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.

 

Zum Abschluss des Vortrages zeigt Herr Adams die einzelnen Verfahrensschritte anhand eines Zeitstrahls auf:

 

 

Herr Scherf bedankt sich für den Vortrag und fasst zusammen, welche Punkte zur Erörterung stehen:

  • Restmüllabholung: Umstieg auf 4-wöchentlichen Rhythmus
  • 6 Lose (wie vor 7 Jahren schon)
  • Allgemeine Leistungsinhalte: Euro 6
  • Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Zeitplan

 

 

Debatte:

 

Herr Rüth bringt vor, dass die von Herrn Adams vorgetragenen Punkte nachvollziehbar und auch richtig seien. Eine Restmüllabfuhr alle 4 Wochen sei jedoch nicht tragbar. Die Müllsammel- und Trennbereitschaft der Bürger sei im Wesentlichen gut. Bei den letzten Diskussionen in den Gremien sei man sich einig gewesen, verschiedene Maßnahmen einzuleiten, um die noch vorhandenen Potentiale zur Mülltrennung zu heben. Eine Änderung des Abfuhrrhythmusses hätte größere Auswirkungen. Für die Haushalte wären größere Müllbehältnisse erforderlich, die vor Ort zu Platzproblemen führen könnten. Auch könnte es im Sommer bei längeren Standzeiten der Tonnen Geruchsprobleme geben.

 

Frau Heim bestätigt, dass im letzten Jahr keine grundsätzliche Änderung des Müllkonzeptes, sondern lediglich die Reduzierung des Mindestbehältervolumens von 7,5 auf 6,0 l pro Person/ Woche beschlossen worden sei. Seitdem sei jedoch viel passiert, was man dieses Jahr auch selbst bei der Müllabfuhr erlebt habe: fehlende Lkw-Fahrer, Personalknappheit, extrem steigende Kosten (für alle Firmen). Aus diesem Grunde habe Herr Adams zurecht eine Änderung des Abfuhrrhythmusses vorgeschlagen. Auch die Verwaltung möchte gerade im Hinblick auf die diesjährigen Probleme bei der Restmüllabfuhr diesen Punkt zur Debatte stellen, da die Nachbarlandkreise ebenfalls den Abfuhrturnus ändern werden. Trotz bisher eingespielten Systems werden der MZVO und der AWN die Restabfallabholung aus Kostengründen auf einen 4-wöchigen bzw. einen 3-wöchigen Rhythmus umstellen.

 

Herr Scherf ergänzt, dass bei 2-wöchiger Abfuhr alleine schon angesichts der steigenden Energiepreise eine exorbitante Kostensteigerung drohe. Aus diesem Grunde stehe es in der Verantwortung der Verwaltung, die Verlängerung des Abfuhrrhythmusses vorzuschlagen. Damit wolle man versuchen, wirkungsvoll Kosten einzusparen, damit es für die Bürger*innen akzeptabel bleibe. Gebe es jetzt tatsächlich eine exorbitante Kostensteigerung würden die Bürger sagen, warum seid ihr nicht in einen 3-4-wöchigen Rhythmus gegangen. Diese Frage müsse letztendlich der Kreistag entscheiden, wobei der Fachausschuss heute einen Empfehlungsbeschluss geben solle.

 

Herr Adams ergänzt, dass es bei richtigem Trennverhalten zu keinen Problemen mit Geruchsbelästigungen kommen werde. Wie die Datenlage aus anderen Landkreisen, welche den 4-wöchigen Abfuhrrhythmus bereits haben, zeige, stelle dies kein wirklich praktisches Problem dar. Auch sollte bei einer Entscheidung über die Änderung des Abfuhrturnus von einem korrekten Trennverhalten ausgegangen werden.

 

Frau Balleier hält das Kostenargument für sehr gewichtig. Sorge bereiteten ihr nicht die einzelnen Hausbesitzer, die um den Zusammenhang zwischen Mülltrennung und Abfallgebühren wüssten. Sorgen hätte sie jedoch bei größeren Wohnblocks, wo oftmals nicht ordentlich getrennt werde und häufig auch das Bewusstsein hierfür nicht vorhanden sei. Hier wollte man in der letzten Kreistagssitzung auf mehr Aufklärung setzen. Aus ihrer Sicht reiche das aber nicht, wobei sie aber auch keine Lösung habe, wie man das erreichen wolle.

 

Hr. Ullmer meint, dass die Reduzierung des Mindestbehältervolumens von 7,5 auf 6 l auch schon eine Einsparung sei. Denn, wenn die Tonnen oder das Aufkommen weniger werden, würde auch weniger gefahren. Er sehe eher die Geruchsbelästigung in den Sommermonaten bei 4-wöchiger Abfuhr. Nachdem eine 4-wöchtliche Abfuhr ein großer Schritt für die Bürger sei, sollte man Alternativen wie z.B. in den Sommermonaten 2-wöchentliche und in den Wintermonaten 4-wöchentliche Abfuhr prüfen.  

Er möchte wissen, ob jetzt das Abfallkonzept (wieder) im Ganzen hinterfragt werde und ob hierfür die Zeit vorhanden sei.

 

Herr Scherf verneint dies. Es gehe lediglich um die Frage, ob die Restmüllabfuhr alle 4 Wochen statt alle 2 Wochen durchgeführt werde. Viele Landkreise in Deutschland hätten diese Möglichkeit bereits genutzt, um signifikant Kosten einzusparen. Die Ausschussmitglieder könnten sich ihre Entscheidung bis zur nächsten Kreistagssitzung überlegen. Hinsichtlich der Entscheidung gebe er zu bedenken, dass das Ergebnis den Landkreis für mindestens sechs Jahre binde und damit entscheidenden Einfluss auf die Gebührenkalkulation und damit die Gebühren habe, welche die Bürger*innen die nächsten Jahre zahlen müssten. Dieser Sommer hätte bei der Restmüllabfuhr gezeigt, was Personalprobleme, Fachkräftemangel u.ä. bedeute. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich diese Probleme von alleine erledigten. Von daher gesehen, würden wir alle den Preis für die Arbeitskräfte, für das Fahren bezahlen müssen. Jetzt bei der anstehenden Ausschreibung der Restmüllentsorgung bestehe die Chance, die Touren zu halbieren, um den Aufwand an Fahrzeug-, Personal- und Spritbedarf, an CO2-Erzeugung zu reduzieren. Dafür müsste den Bürger*innen aber auch klargemacht werden, dass sie ihren Müll gewissenhaft trennen müssen – Organik raus, Papier, Pappe raus usw. Andernfalls müssten die Kreistagsmitglieder umgedreht erklären, warum sie die Einsparmöglichkeit über einen 4-wöchigen Abfuhrturnus nicht genutzt hätten und damit um mindestens ein Drittel höhere Kosten für den Restmüllbereich in Kauf genommen hätten.

 

Herr Reinhard meint, dass er die Frage nach einer Änderung des Abfuhrturnus nicht richtig beurteilen könne, da, eine positive Entscheidung unterstellt, zum gleichen Zeitpunkt die Reduzierung des Mindestbehältervolumens auf 6 l komme und er nicht wissen könne, wie sich diese Änderungen in Kombination auswirken. Für sich könne er nur vermuten, dass er damit auskomme. Für die Landkreisebene wisse er es nicht. Zur Beurteilung fehlten ihm Aussagen zur Müllmenge und wie das Ganze in der Praxis funktioniere. Das Kostenargument sei allerdings schlagkräftig. Eventuell könnte man eine Testphase machen.

 

Frau Schüßler findet die von Herrn Adams aufgeworfene und von der Verwaltung forcierte Frage nach einer Reduzierung des Abfuhrturnus angesichts der stark veränderten Rahmenbedingungen richtig. Vielleicht könne man damit den Problemen dieses Jahres vorbeugen. Die vorgetragenen ökonomischen und ökologischen Argumente seien schlagkräftig. Nach ihrem Verständnis bleibe das von den Haushalten ge- bzw. verbrauchte Volumen gleich, so dass es nur auf eine größere Tonne hinauslaufe. Von daher gesehen, sei die Umstellung auf einen 4-Wochen-Rhythmus nicht abwegig. Auch möchte sie erinnern, dass der Kreistag wegen der Stellplatzproblematik vor Ort gegen die Einführung einer weiteren (gelben) Tonne gewesen sei. Dieses Argument sei in der jetzigen Frage nicht so bedeutend, da ein Stellplatz für die graue Tonne bereits vorhanden sei und dieser künftig nur mit einer größeren Tonne belegt werde. Auch zeige die Erfahrung, dass manche Entscheidungen am Anfang zwar unbequem erscheinen, aber dann doch mit sich einstellender Gewohnheit akzeptiert werden.

 

Frau Heim erläutert in puncto Mülltonnengrößen: im Landkreis Miltenberg würden relativ viele Müllgefäße wie 60 l, 120 l und 240 l Tonne angeboten. Zudem gebe es Vierradgefäße, die eher für Großmülleinheiten vorgesehen seien. 90 – 95 % der Haushalte seien über die Zweiradgefäße      60 – 240 l abgedeckt. Die meistaufgestellte Tonne sei die 120 l Tonne. Damit hätten die betreffenden Personen eigentlich jetzt schon die größere Tonne vor Ort, als das (neu festgelegte) Mindestvolumen von ihnen fordere. Damit könnte man davon ausgehen, dass dann Platz in der Tonne sei. Das bedeute nun, mit einer Reduzierung des Mindestvolumens und einer Ausweitung des Abfuhrturnus kämen wahrscheinlich weniger Ummeldungen auf das Amt zu, als wenn er nicht ausgeweitet würde. Ein 5-Personenhaushalt mit einer derzeitigen 120 l Tonne könnte bei ausschließlicher Reduzierung des Mindestvolumens künftig eine 60 l Tonne nehmen. Verdopple sich allerdings der Abfuhrrhythmus, blieben sie bei der Größe, die sie schon hätten. Von ein paar 240 l Tonnen mehr und ein paar 60 l Tonnen weniger dürfte die Umstellung mit dem vorhandenen System machbar sein.

Das Thema „Fremdablagerungen“ sei mit Herrn Adams im Vorfeld bereits diskutiert worden. Herr Adams meinte, dass er in den Kreisen, die er betreut habe, nicht feststellen konnte, dass es nach einer Umstellung des Abfuhrturnus vermehrt zu Fremdablagerungen oder illegalen Ablagerungen gekommen sei. Allerdings müsse man die Umstellung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit begleiten.

Eine Umstellung des Abfuhrturnus biete aus ihrer Sicht einen Anreiz zur besseren Sortierung des Restmülls. Die Hausmüllanalyse habe ergeben, dass im Restmüll noch ein Anteil an Organik von 30 – 40 % enthalten sei. Verlängere man den Abfuhrrhythmus, schaffe man einen Anreiz für eine bessere Sortierung. Bezüglich der Großwohneinheiten habe man die Aufklärung im Restmüllbereich verstärkt. Es seien zusätzliche Flyer erstellt und ein paar Kampagnen gestartet worden. Letzte Woche seien Restmüllfahrzeuge mit Werbung für Abfalltrennung im Restmüllbereich beklebt worden. Aus ihrer Sicht seien bei der Aufklärungsarbeit nicht nur die Landkreisverwaltung, sondern auch die Vermieter gefragt. Diese hätten eine gewisse Verantwortung, ihre Mieter aufzuklären und anzuhalten, den Abfall richtig zu trennen, damit die Abfalltrennung innerhalb der Wohngemeinschaft funktioniere.

 

Frau Balleier betont nochmals, dass sie die Reduzierung der Müllmenge und die 4-wöchige Abfahrt aus Kostengründen für sinnvoll erachte. Allerdings glaube sie nicht, dass es funktionieren werde. Es gebe Vermieter, die sich nicht darum kümmerten, wie es mit der Mülltrennung laufe. In einem 5- oder 6-Familienhaus müsse nur einer sein, dem die Mülltrennung egal sei. Der keine Flyer oder Zeitung lese und auch kein Müllauto anschaue. Der Essenreste aus welchen Gründen auch immer in die graue Tonne gebe. Dies könnte dazu führen, dass am Ende alle die größere Tonne, die dadurch mit erforderlich werde, mitzahlen müssten. Sie mache sich einfach Gedenken, wie man diese Leute erreiche.

 

Frau Heim meint, dass diese Probleme immer vorhanden seien, egal ob eine 14-tägige oder 4-wöchentliche Abfuhr stattfinde. Wenn Menschen den Müll nicht ordnungsgemäß trennen wollten, sei das zwar schwierig und gehe zu Lasten der restlichen Hausbewohner. Die Abfallwirtschaft sei in diesen Fällen jedoch außen vor. Man könne lediglich ein größeres Volumen zur Verfügung stellen. Die höhere Gebühr gehe dann aber wahrscheinlich wieder zu Lasten der Allgemeinheit in dieser Wohneinheit. Bei Großwohneinheiten bestünde noch die Möglichkeit Vierradgefäße zu nutzen und ggfs. einen anderen Abholrhythmus zu wählen. Doch diesem Thema sollte man jetzt nicht so viel Raum geben, da Großwohneinheiten immer gesondert zu betrachten seien. Jetzt gehe es darum, ein Konzept zu beschließen, das für die Mehrheit der Landkreisbevölkerung passe. Für Menschen, denen die Abfalltrennung nicht egal sei und die daher auch Interesse an einer ordentlichen Abfalltrennung haben und mit einer 4-wöchentlichen Abfuhr zurechtkommen.

 

Herr Adams ergänzt, dass die angesprochenen Argumente für ihn nicht neu seien. Man müsse sich bei der heutigen Entscheidung vor allem fragen: „Ist die Grundidee mir wichtiger und wie kriege ich es nachher auf die Straße“. Man könnte nie 100 % der Bevölkerung dazu bringen, dass sie keine Organik mehr in den Restabfall werfen. Er gibt zu bedenken, dass ein System nicht an denjenigen ausgerichtet werden dürfte, die ihren Müll nicht richtig trennen wollen und damit das System missbrauchten, sondern an den typischen 95%, die das können. Das Trennverhalten bei Großanlagen sei einfach ein Problem und dürfte eine gute Idee nicht in Frage stellen.

 

Herr Zöller befürwortet die 4-wöchige Abfuhr, da es die einzige Möglichkeit sei, die Kosten im Griff zu behalten. Man könne es kritisch sehen, er wäre aber dafür.

 

Frau Walter meint, dass über eine 4-wöchtenliche Abfuhr jeder angehalten werde, seine Müllmengen zu reduzieren. Ihrer Meinung nach sollte man die Bevölkerung nicht dahingehend darstellen, dass sie das nicht mittragen wollten. Über eine gute Kommunikation sollte man die Bevölkerung mitnehmen und klarmachen, dass über eine 4-wöchtliche Abfuhr Anreize zur Müllvermeidung geschaffen würden und dass wir angesichts der anstehenden Kostensteigerungen den Landkreiseinwohner das auch zumuten können.

Bzgl. des Tonnentausches habe sie eine Frage bzw. Anregung: Wie funktioniere der Tonnentausch und könnte man bei einem 6-Personen-Haushalt nicht die 120 l Tonne belassen. Bei diesem und einer 4-wöchentlichen Abfuhr sei rein rechnerisch ein Mindestvolumen von 144 l und damit die nächstgrößere Tonne von 240 l erforderlich. Somit hätte der Haushalt 100 l mehr als das Mindestvolumen vorschreibe. Hier könnte man doch einen tatsächlichen Anreiz zur Müllvermeidung setzen, wenn man den 6-Personen-Haushalten die Beibehaltung der 120 l Tonne anböte. Wenn es dann nicht funktioniere, könnte man die Tonne immer noch tauschen.

 

Frau Heim erläutert weiter, dass sich die Abfallgebühr nach derzeitigem System nach der Größe der Mülltonne berechne. Theoretisch könnte bei einem 6-Personen-Haushalt anstelle der 240 l Tonne eine 60 l Tonne zu der 120 l Tonne gestellt werden. Diesbezüglich könnte der Haushalt also entscheiden, welche Variante gewählt werde. Aktuell wäre es jedoch die wirtschaftlich ungünstigere Variante für den Gebührenzahler. Ob es sich für die Zukunft gebührenmäßíg rechne, sei dahingestellt.

 

Herr Ullmer fasst nach: die Frage nach einer 3-wöchigen Abfuhr sei für ihn unter ökonomischen Aspekten noch nicht beantwortet worden. Diesbezüglich sollte dargestellt werden, warum der AWN auf einen Abfuhrturnus von 3 Wochen umsteige. 3 Wochen wäre auch ein Kompromiss, den jeder mit seiner jetzigen Tonne problemlos erreichen könne. Zudem fehlten ihm Zahlen. Es sei jetzt bereits klar, dass die Gebühren nicht gehalten werden können, auch wenn auf einen 4-wöchigen Abfuhrrhythmus umgestellt werde. Er möchte wissen, wie die Kostensteigerungen bei 4-wöchiger, bei 3-wöchiger und bei 2-wöchiger Abfuhr aussähen. Nachdem die Nachbarlandkreise aktuelle Ausschreibungen hätten, könnte man dort eventuell Informationen zu den ungefähren Preissteigerungen erhalten.

 

Herr Rüth bestätigt, dass in der Theorie die Aussagen zum Sammelverhalten zu den Geruchsbelästigungen alle richtig seien. Man müsse sich aber auch an der Praxis orientieren. Die Praxis werde immer so sein, dass es ein gewisses Maß an Fehlwürfen gebe, in größeren Wohneinheiten mehr als in kleineren. Als weiteren Aspekt sehe er die immer größer werdende Anzahl an pflegebedürftigen Personen. Der bei der Pflege anfallende, geruchsintensive Abfall müsse auch entsorgt werden. Hier könnte über eine 3-Wochen-Abfuhr getestet werden, wie sich das entwickele. Auch gelte es vor allem das Gewicht des Pflegeabfalls mit zu berücksichtigen. Die Müllproblematiken in den Grenzgemeinden zum Landkreis Aschaffenburg, in dem der Müll verwogen werden, müssten mit ins Kalkül gezogen werden. Wenn das Volumen nicht mehr ausreiche, lande der Müll in der Natur und die Gemeinden und Bauhöfe müssten es dann einsammeln.

Ein weiterer Punkt sei die Dauer der Vertragslaufzeit von 6 +2. Aus seiner Sicht wäre eine Laufzeit von 4 Jahren sinnvoller. Dadurch erhalte man mehr Flexibilität, um handeln und reagieren zu können. Hier sollte geprüft werden, wie sich das auswirke, wie es umsetzbar wäre.

 

Herr Reinhard möchte weitere Informationen zum Thema „Füllgrad der Restmülltonne“. Er bezweifele, dass darüber noch viel erreicht werden könne. Des Weiteren möchte er wissen, ob man die Ausschreibung nicht optional gestalten könnte, so dass man dann in Abhängigkeit von den genannten Preisen final entscheide.

 

Herr Adams erläutert, warum er ein optionales Ausschreiben nicht empfehlen könne. Würden Optionen ausgeschrieben, müsse man sich bereits in den Ausschreibungsunterlagen festlegen, wann man sich für welche Option entscheide. Das wäre hier nur über ein Kostendelta abbildbar, das mindestens erreicht werden müsse. Dann erhalte man die Entscheidung, 4-wöchig oder 14 tägig zu Händen des Bieters. Alles andere wäre Spekulation. Deshalb könne er eine optionale Ausschreibung auf keinen Fall empfehlen, sondern rate dringend, diese Entscheidung im Vorfeld der Ausschreibung zu treffen und nicht über eine Option sich der Entscheidungshoheit zu benehmen bzw. sich die Entscheidungshoheit zu nehmen.

Über eine Vertragslaufzeit von 4 +2 Jahren könnte man nachdenken. Allerdings vor dem Hintergrund, dass die wenigsten Dienstleister Müllfahrzeuge heute noch tatsächlich kauften, sondern eher ein Miet- oder Leasingmodell wählen. Von daher wäre es etwas, das am Markt vorbeiginge. Auch müsste man sich in zwei Jahren wieder mit einer Neuausschreibung beschäftigen. Diese Vorgehensweise koste Milliarden und wäre vergaberechtlich unvernünftig. Auch führe es zu Mehrkosten und Mehraufwand in der Verwaltung.

Den 4-Wochen-Rhythmus habe er vorgeschlagen, da er sich in der Praxis bewährt habe. Die 3-Wochen-Abfuhr im Neckarodenwaldkreis sei ein politischer Kompromiss gewesen. Aus seiner Sicht handele es sich um einen halbherzigen Schritt, da die 4 Wochen tatsächlich passten. Für die avisierten Ziele Nachhaltigkeit und Ökonomie würde er daher einen 4-wöchigen Abfuhrrhythmus vorgeschlagen.

Zum Thema Kostensteigerung führt Herr Adams bzw. Frau Heim aus, dass bei einem letzten, marktüblichen Ergebnis die Kostensteigerung bei einer Neuausschreibung mit gleichbleibenden Leistungen (14-tägige Abfuhr) 20-30 % betrage. Nachdem das letzte Mal aber ein gutes Ergebnis erzielt wurde, müsse man mit einer Kostensteigerung von mindestens 30 % sogar eher 40 – 50 % rechnen. Die Kostensteigerung könne man durch eine 4-wöchige Restmüllabfuhr nicht komplett einfangen. Man könnte aber im Bereich Restabfall bei einem 4-Wochen-Abfuhrturnus eine Reduzierung der Kosten von ca. 30 % erreichen.

 

Nachdem sich Herr Adams aus der Debatte verabschiedet hat, führt Frau Heim zum Thema Geruchsproblematik bei Windeln aus, dass man dieses mit Herrn Adams im Vorfeld diskutiert habe. Seiner Erfahrung nach sei dies kein Problem in den Landkreisen, in denen die Abfuhr umgestellt worden sei. Gebrauchte Kinder- und Erwachsenenwindeln würden in den wenigsten Fällen, so wie sie sind, genommen und zur Mülltonne getragen. Die meisten Menschen würden diese in Plastikbeutel verpacken und zuknoten. Damit wäre es unerheblich, ob die Tonne 2- oder 4-wöchentlich geleert werde. Vereinzelt hätte man den Betroffenen die Verbringung zum Wertstoffhof angeboten. Dies könnten sie im Landkreis Miltenberg auch schon gegen Entrichtung einer Gebühr.

 

Herr Grün plädiert dafür die Änderung des Abfuhrturnus. Wenn andere Landkreise dies leisten können, so werde es auch hier funktionieren. Nach der Umstellung würden die Landkreiseinwohner schon von alleine merken, dass sie doch noch besser trennen und mehr Organik in die braune Tonne oder auf einen Komposthaufen geben können. Bei der Entscheidung zu diesem Thema sollte man sich daher nicht daran orientieren, was 2 % falsch sortierten, sondern daran, was 98 % richtigmachten.

 

Herr Ullmer meint, nachdem 4 Jahre Vertragslaufzeit nach der Aussage von Herrn Adams auch eine denkbare Option wäre, dass man diesen Zeitraum für die Erfahrungssammlung mit einer 3-wöchigen Abfuhr nutzen und danach ggfs. auf eine 4-wöchige Abfuhr umsteigen sollte. Mit diesem Kompromiss hätte sicherlich keiner ein Problem.

Herr Scherf gibt zu bedenken, dass man bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren relativ schnell wieder im Ausschreibungsmodus sei. Auch würde das Unternehmen seine Fixkosten auf vier Jahre anstatt auf 6 Jahre verteilen, so dass es am Ende teurer werde. 

 

Herr Reinhard bemerkt, dass die Ausschreibung in einer Hochpreisphase stattfinde, so dass mit hohen Preisen gerechnet werden müsse. Angesichts der hohen Energiekosten sei die Entwicklung mit großen Fragezeichen verbunden. In 4, 6 oder 8 Jahren könne sich aber viel verändern, Wie werde in der Ausschreibung darauf reagiert. Auch sei seine Frage zu den Füllgraden noch nicht beantwortet.

 

Frau Heim erläutert, dass die Hausmüllanalyse Füllgrade von um die 80 % ergeben habe. Gleichzeitig habe man festgestellt, dass grob gesagt, mehr als die Hälfte des Inhalts der Restmülltonne verwertbar sei. Der Hauptanteil dieser verwertbaren Stoffe entfalle auf Organik, ein weiterer großer Anteil auf Material für den Gelben Sack sowie ein hoher Anteil an Textilien. Dies alles wäre bei richtiger Sortierung verwertbar. Somit habe man eigentlich genügend Luft, um den Abfuhrturnus zu verändern. Allerdings brauche es eine gute Kommunikation, um das den Bürger*innen näher zu bringen.

In puncto Preissteigerungen enthielten die Müllabfuhrverträge bereits jetzt schon und künftig eine Preisgleitklausel. Sie beziehen sich oft auf einen bestimmten Prozentsatz Dieselkosten, Personalkosten oder allgemeine Wirtschaftsgüter. Bisher sei auch immer ein relativer hoher Fixkostenanteil enthalten gewesen.

Allgemein müsse man sagen, dass sich Veränderungen am Markt auch in den Kosten der Müllabfuhr wiederspiegeln. Mit Verzögerung von etwa einem Jahr seien Veränderungen nach oben oder unten auch in den Verträgen zu spüren. Über Preisgleitklauseln könnten dann die Kosten nach oben oder nach unten gehen. Bisher sei in der Ausschreibung immer festgeschrieben worden, dass frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn eine Anpassung geltend gemacht werden könne, wenn eine Mindestveränderung gegeben sei. Diesbezüglich habe Herr Adams in dem Startgespräch angeregt, dass man schon mit Vertragsbeginn eine Anpassung und nicht erst ein Jahr nach Vertragsbeginn zulassen sollte. Dies solle dazu führen, dass Anbieter nicht irgendwelche unwägbaren Risiken oder Entwicklungen einpreisen, sondern auf Basis der derzeitigen Gegebenheiten kalkulieren und wissen, dass sie Preisveränderungen innerhalb eines Jahres geltend machen können.

 

Herr Scherf bedankt sich für die Redebeiträge und Erläuterung und weist daraufhin, dass der Ausschuss nun Empfehlungsbeschlüsse an den Kreistag für die Sitzung am 19.12.2022 treffen solle. An dem Vormittag des Sitzungstages würden Frau Heim und Herr Strüber bei entsprechendem Interesse der Fraktionen für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Auf Grundlage des Sachvortrags des Herrn Adams empfehle nun die Verwaltung dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz folgenden Empfehlungsbeschluss an den Kreistag

·         den von teamwerk AG vorgestellten Konzeptionseckpunkten für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge zuzustimmen und zwar inklusive der Ausdehnung der Restmüllabfuhr auf 4-wöchentliche Abholung,

·         die Landkreisverwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragen und

  • die weiteren Entscheidungen im Rahmen der Vergabe der Müllabfuhrverträge auf den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zu übertragen.

 

 

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