Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Aufstellung/Fortschreibung des „Teilregionalplans Erneuerbare Energien – Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik“ des Verbands Region Rhein-Neckar

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2022   KA/010/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Die Planungsabsichten des Verbandes Region Rhein-Neckar werden zur Kenntnis genommen, die Auskünfte werden entsprechend erteilt. Die Planungsabsichten der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg und des Regionalen Planungsverbandes sind zu berücksichtigen.


Frau Weber vom SG 51 schildert kurz den Sachverhalt:

 

Der Verband Region Rhein-Neckar unterrichtet gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über den Aufstellungsbeschluss für den „Teilregionalplan Erneuerbare Energien – Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.

Bis 2013 war das Thema „Windenergie“ ein Kapitel des Einheitlichen Regionalplans. Nachdem sich die Planungsvorgaben der Länder mehrfach geändert haben und der Verband Region Rhein-Neckar teilweise unterschiedliche Planungskriterien für sein Gesamtkonzept zugrunde legen musste, wurde das Thema in einen Teilregionalplan ausgelagert.

 

Nach drei Anhörungen und Offenlegungen zum „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ hat die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2019 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Teilregionalplan Windenergie wurde mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 1. April 2021 genehmigt. Der Beitrittsbeschluss der Verbandsversammlung Rhein-Neckar erfolgte am 16. Juli 2021. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Staatsanzeiger ist der Teilregionalplan Windenergie seit dem 23. August 2021 laut Staatsvertrag Artikel 5, Absatz 5, Satz 3 für den baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Teilraum der Region Rhein-Neckar verbindlich.

 

Der umfassende Beschluss zur Änderung des Regionalplans wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. Juli 2022 einstimmig gefasst. Es ist davon auszugehen, dass die Themenbereiche Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik in zwei separaten Plankonzepten abgearbeitet werden.

 

Der Verband bittet mit E-Mail vom 28. September 2022 das Landratsamt Miltenberg deshalb um Auskunft über abgeschlossene, bereits eingeleitete oder beabsichtigte Planungen und Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung, die für die Aufstellung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien für die Bereiche Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik bedeutsam sein können. Darüber hinaus wird um weitere dem Landratsamt vorliegende Informationen gebeten, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

 

Insbesondere werden die Kommunen bzw. Träger der Flächennutzungsplanung gebeten, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

 

               Bestandskräftige Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für Windenergieanlagen

und PV-Freiflächenanlagen

               Eingeleitete oder beabsichtigte Planungen für Windenergieanlagen und

PV-Freiflächenanlagen

               Kommunale Konzepte zur Steuerung von Windenergieanlagen und

PV-Freiflächenanlagen (Leitlinien, Kriterienkataloge etc.),

 

Weiterhin seien für den anstehenden Planungsprozess Informationen zu geplanten Vorhaben im Außenbereich, die bei der Abwägung zum Teilregionalplan Erneuerbare Energien von Belang sein können, hilfreich.

 

Die Bereitstellung der erbetenen Unterlagen als digitale Geo-Daten erleichtere deren Bearbeitung und Einbindung erheblich.

Um entsprechende Stellungnahme bis zum 14. November 2022 wurde gebeten.

 

Es wurden keine Unterlagen über geplante Änderungen des Regionalplans bzw. Teilregionalplans Windenergie oder über die Aufstellung des „Teilregionalplans Erneuerbare Energien – Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vorgelegt.

Auf der Homepage des Verbandes ist die Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, Baden-Württemberg, verlinkt. Daraus ist zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg das Land und die zwölf Regionalverbände Planhinweiskarten für Windkraft und Photovoltaik erarbeitet haben. Diese stünden in Zusammenhang mit der „Regionalen Planungsoffensive“. Mit dieser sollten insgesamt mindestens zwei Prozent der Landesfläche exklusiv für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und für Windenergieanlagen planungsrechtlich gesichert werden.

 

Mit E-Mail vom 28. September 2022 hat das Landratsamt Miltenberg die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises aufgefordert, entsprechende Planungen dem Landratsamt Miltenberg, Bauleitplanung, bis zum 6. Oktober 2022 mitzuteilen. Aufgrund der politischen Bedeutung des Themas wurde es für sinnvoll erachtet, das Thema im Kreisausschuss vor Auslaufen der Stellungnahme an den Verband Region Rhein-Neckar zu behandeln. Aufgrund der Kürze der Zeit bis zur Sitzung des Kreisausschusses konnten allerdings nicht alle Daten zusammengetragen werden.

 

Dem Landratsamt Miltenberg sind folgende Anlagen sowie diverse weitere Planungskonzepte bekannt:

 

Photovoltaik

 

Bereits bestehende und genehmigte Anlagen im Landkreis:

               Amorbach (Solarpark Neudorf),

               Elsenfeld (SO Photovoltaik auf der Klärschlammdeponie Schippach),

               Klingenberg (SO Freifeldphotovoltaikanlage Energiewerk Klingenberg),

               Mönchberg (SO Freifeldphotovoltaikanlage Solarpark Mönchberg),

               Mömlingen (Freifeldphotovoltaikanlage Wasserwerk),

               Neunkirchen (Solarpark Richelbach),

               Röllbach (SO Photovoltaikanlage),

               Obernburg (Photovoltaikanlage Reuschenberg),

               Wörth (Sondergebiet Photovoltaikpark).

 

Folgende geplante Anlagen im Landkreis sind bekannt:

(entsprechende Bauleitplanverfahren laufen bzw. sind kurz vor dem Abschluss)

               Mömlingen (Freiflächen-Photovoltaikanlage „Lichte Platte),

               Eichenbühl (Freiflächen-Photovoltaikanlage „Ebenheider Hof).

 

Anfragen für mögliche Standorte

               Amorbach (mögliche Standorte in Neudorf und Reichartshausen),

               Eichenbühl (Freifeldphotovoltaikanlage auf dem Gelände der Kreismülldeponie

Guggenberg),

               Großheubach (ehemalige Deponie),

               Kleinheubach (ehemalige Deponie),

               Neunkirchen (bisher unverbindliche Anfragen).

 

Windkraft

 

Bereits bestehende und genehmigte Anlagen:

               Eichenbühl (Guggenberg: 7 WKA, Heppdiel: 3 WKA, Windischbuchen: 2 WKA)

(es liegen Planungsabsichten auf Repowering vor, die drei ältesten Anlagen sollen nach Abwicklung abgebaut werden und hierfür zwei größere Anlagen aufgebaut werden)

               Neunkirchen (2 WKA)

 

Folgende geplante Anlagen im Landkreis sind bekannt:

               Wörth (Windpark Wörth, 5 WKA)

 

Anfragen für mögliche Standorte

               Neunkirchen (mündliche Anfrage bei der Gemeinde)

 

Zusammenfassung

Die dargestellten Daten werden in der Stellungnahme des Landratsamtes an den Verband Region Rhein-Neckar mitgeteilt. Fristende für die Stellungnahme ist der 14. November 2022. Sollten rechtzeitig weitere Rückmeldungen von den Gemeinden eingehen, werden diese entsprechend berücksichtigt. Im Rahmen der Stellungnahme wird der Verband gebeten, die Planungsabsichten der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg angemessen zu würdigen.

 

Beratung:

 

Frau Weber gibt einen Extrakt aus dem heute eingegangenen Schreiben der Stadt Amorbach zur Kenntnis.

 

Herr Scherf ordnet im Gesamtkontext den momentanen Versuch ein, die 1,8 % Vorrangfläche für Wind zu bestimmen und im Regionalplan auszuweisen. Die Planungsverbände werden bei den Planungen mit einbezogen. Insbesondere in den Grenzbereichen zu Hessen und Baden-Württemberg findet eine grenzüberschreitende enge Abstimmung statt.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Die Planungsabsichten des Verbandes Region Rhein-Neckar werden zur Kenntnis genommen, die Auskünfte werden entsprechend erteilt. Die Planungsabsichten der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg sind zu berücksichtigen.

 

wird ergänzt um die Passage der Abstimmung mit dem Regionalem Planungsverband.

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