Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Beratung und Empfehlungsbeschluss über den Haushaltsplan 2022 des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2022   KA/010/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushalt 2022 unter Zugrundelegung eines Kreisumlagehebesatzes von 39 % zu verabschieden.


Herr Scherf leitet in den TOP mit dem Hinweis darauf ein, dass bereits eine Vorbesprechung in den Fraktionen und mit dem bayerischen Gemeindetag stattfand.

 

Der Kreiskämmerer Herr Krämer stellt den Entwurf des Haushaltsplans 2022 des Landkreises Miltenberg anhand der Eckdaten sowie des Vorberichts zum Haushalt vor. Die Daten wurden mit einem Vorlauf von zwei Wochen vorab über das KIS zur Verfügung gestellt. Herr Feil verteilt gedruckte Exemplare der Eckdaten im Gremium.

 

Herr Krämer stellt die Entwicklung der Umlaufrücklagen vor und erläutert diese im Detail. In Bayern ist die Umlagekraft der Landkreise gegenüber dem Jahr 2021 um 8 % gestiegen, in Unterfranken um 10,4 %. Der Landkreis Miltenberg hat eine Umlagekraftsteigerung von 5,2 % zu verzeichnen und liegt damit sowohl sehr deutlich unter dem Schnitt von Unterfranken als auch deutlich unter dem Schnitt von Bayern.

 

Herr Krämer gibt einen kurzen Ausblick auf die Umlagekraft 2023. Die vorläufigen Umlagekraftzahlen wurden Ende September 2022 übermittelt. Hiernach hat man im Landkreis Miltenberg mit einer weiteren Umlagekraftsteigerung auf 177,3 Mio. EUR bzw. 9,1% zu rechnen. Damit liegt man deutlich über dem unterfränkischen Schnitt. In Unterfranken geht die Gesamtumlagekraft um 1% zurück. In Bayern steigt die Umlagekraft um rund 6,8%. Somit liegt Miltenberg im nächsten Jahr sogar über dem bayerischen Schnitt.

 

Herr Krämer erläutert die wesentlichen Änderungen gegenüber den 2021-er Planansätzen sowie die Entwicklungen der Schlüsselzuweisungen und der Personalkosten inklusive der Versorgungskosten.

 

Herr Scherf stellt den Stellenplan 2022 vor und erörtert diesen. Sein Dank für die Erstellung richtet sich an Frau Gerheim und ihr Team in UB 2. Er nimmt einen Abgleich zum Stellenplan 2021 vor und gibt den Stand an Mehrarbeitsstunden, Überstunden und Urlaubstagen bekannt. Die Abkürzung „wnb“ in der Unterlage steht für „wird noch besetzt“.

Die Stellenplanung wurde bereits im März 2022 vorgestellt und in der Arbeitsgruppe AG Stellenplan intensiv besprochen. Er lobt die gute und gewinnbringende Zusammenarbeit zwischen Kommunalpolitik und Verwaltung sowie die daraus resultierenden Impulse der Arbeitsgruppe.

Herr Scherf skizziert die Änderungen im Jugendamt durch den neuen Zuschnitt der zwei Sachgebiete 20 und 22. Durch die in der Vergangenheit gewachsenen Aufgaben war eine Anpassung notwendig geworden, um weiterhin eine funktionsfähige Struktur zu haben. Durch diese Maßnahme konnten Stellen im Umfang von 1,0 VZÄ eingespart werden.

 

Herr Krämer stellt die einzelnen Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2022 vor und gibt einen grafischen Überblick der Entwicklungen der Investitionstätigkeiten und der Verschuldung des Landkreises Miltenberg. Die Verschuldung konnte seit 2007 kontinuierlich zurückgefahren werden mit Ausnahme der Jahre 2018 (Deponieerweiterung in Guggenberg und Verwirklichung der Bauabschnitte IVa und Va, hierfür wurden 6 Mio. EUR an Krediten aufgenommen) und 2021 (Übernahme des K. E. Gymnasiums in Amorbach inklusive des bestehenden Darlehens in Höhe von 3,4 Mio. EUR). Für 2022 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Perspektivisch ist mit einem mittelfristigen Anstieg des Schuldenstandes zu rechnen aufgrund der geplanten Investitionen in die Berufsschule Miltenberg/Obernburg, den Anbau des Landratsamtes, dem Bau der Rettungswache und der Sanierung der Turnhallen im Rahmen des Schulbauprogramms III.

 

Anschließend präsentiert Herr Krämer die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes 2022 und geht dabei detailliert auf die wesentlichen Änderungen ein. Der Mindestbestand an liquiden Mitteln ist erreicht. Daher kann aus den liquiden Mitteln nichts zu den Investitionsmaßnahmen für die kommenden Bauprojekte beigesteuert werden. Somit muss alles, was nicht über die Zuwendung finanziert werden kann, über eine Kreditaufnahme erfolgen.

 

Es folgt die Erläuterung der grafischen Darstellung zu den Entwicklungen der Kreis- und Bezirksumlagehebesätze sowie der Umlagekraft und des Kreis- und Bezirksumlageaufkommens. Herr Krämer plant mit einem gleichbleibenden Kreisumlagehebesatz von 39% für 2022. Er zeigt auf, dass sich die Einnahmesituation der Gemeinden, welche in die Umlagekraft einfließt, seit 2014 sehr positiv entwickelt hat. Mit Blick auf die Umlagekraft zeigt sich, dass der Landkreis im Vergleich zu Gemeinden und Bezirk die mit Abstand schwächste Steigerung zu verzeichnen hat.

 

Herr Krämer legt dar, dass nach verschiedenen Gerichtsbeschlüssen den Kreisrät*innen eine gesicherte Daten- und Informationsgrundlage für die Beschlussfassung der Kreisgremien zur Verfügung zu stellen ist. Es bedarf Daten zur Haushalts- und Finanzsituation aller kreisangehörigen Gemeinden, anhand derer sich die Entwicklung des gemeindlichen Finanzbedarfs sowohl in den zurückliegenden Jahren als auch in absehbarer Zukunft generell einschätzen lässt. Die Zahlen müssen in geeigneter Weise (z. B. tabellarisch) aufbereitet und den Mandatsträger*innen zur Verfügung gestellt werden.

Eine Berücksichtigung gemeindespezifischer Finanzbelange bei der Festsetzung des Umlagesatzes oder des konkreten Umlagebetrags scheidet angesichts der in den Art. 18 ff. BayFAG geforderten Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Gemeinden von vornherein aus.

Im Vorbericht des Haushalts ist die finanzielle Lage der Gemeinden dargestellt. Die Daten wurden bei den Gemeinden abgefragt, fast alle Gemeinden haben Zahlen geliefert.

 

Herr Krämer erläutert weiter, dass in den Eckdaten zum Haushalt zusammengefasst die Entwicklung der finanziellen Beweglichkeit der Gemeinden dargestellt ist. In den Jahren 2015 bis 2017 stieg der Anteil der Landkreisgemeinden mit einer geordneten bis günstigen Haushaltslage von 87,5 % in 2015 bis auf 97 % in 2017. In 2018 erreichten 88 %, in 2019 91 % und in 2020 90 % der Gemeinden eine geordnete bis günstige Haushaltslage.

Nach den Plandaten des Jahres 2021 weisen rund 65 % und für das Jahr 2022 58 % der Gemeinden eine geordnete bis günstige Haushaltslage auf. Es liegen somit keine Anzeichen dafür vor, die vermuten ließen, dass die geplante Kreisumlage für 2022 den Gemeinden ihre Finanzkraft auf Dauer entzieht.

 

Herr Scherf ergänzt, dass für das bevorstehende Schulbauprogramm III keine finanziellen Rücklagen vorhanden sind. Vom Bayerischen Gemeindetag - Kreisverband Miltenberg - ist vor einigen Jahren die Aussage getroffen worden, dass der Landkreis keine finanziellen Mittel anhäufen soll und sich das Geld bei den Gemeinden in den Jahren holen soll, wenn es denn benötigt wird. Herr Scherf sieht angesichts der sich abzeichnenden finanziellen Situation der Gemeinden in den nächsten Jahren wenig bis gar keine Möglichkeiten, dass der Landkreis auf diese Aussagen der Gemeindevertreter zurückkommen kann. Es sieht derzeit danach aus, dass die Investitionen des Landkreises im Rahmen des Schulbauprogramms III größtenteils über Kreditaufnahmen finanziert werden müssen.

 

Beratung:

 

Es werden Detailfragen zum Stellenplan und zum Haushalt beantwortet. So zum Beispiel zur Umorganisation im Jugendamt oder zur Schule für Kranke.

 

Die Verwaltung wird sich bemühen, mit der Befassung des Haushaltes wieder in den üblichen Zeitrahmen zu kommen. Die Verabschiedung des Haushaltes 2023 wird erst im Juli 2023 stattfinden, da vorher noch die Besprechung der Umsatzsteuer, die Änderung beim Produktkontenrahmen sowie die Grundsteuer ansteht. Die weitere Zielsetzung ist, den Haushalt 2024 so wie üblich Ende Februar/Anfang März 2024 zu verabschieden.

 

Laut Herrn Dotzel wird der Haushalt 2023 durch Mehrkosten geprägt sein, zum Beispiel durch die Veränderungen in der Pflege, Kosten aus der Zuwanderung, Energiekosten, die hohe Inflationsrate und Gehaltsforderungen. Daher sollte der Rotstift, so weit möglich, bei den Investitionen angesetzt werden.

 

Herr Stock bittet bei der Erhöhung der Kreisumlage zu beachten, dass den Kommunen auch die Luft zum Atmen bleibt. Er dankt dem Kämmerer für seine Arbeit.

 

Herr Scherf betont noch einmal den wichtigen Dialog und die enge Zusammenarbeit auch im Rahmen der Arbeitsgruppe, um am Ende den richtigen Weg zu finden.

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