Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Stand der Digitalisierung

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2022   KA/010/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf begrüßt die Anwesenden zur heutigen Sitzung. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde. Das Gremium ist beschlussfähig. Anträge zur Tagesordnung liegen ihm nicht vor.

 

Er begrüßt Frau Jankowsky aus dem UB 2.1 sowie Herrn Belz als neuen Digitalisierungsmanager im UB 2.4.

 

Herr Scherf erläutert, dass man in der Arbeitsgruppe Stellenplanung, die man gemeinsam im Frühsommer 2022 eingerichtet hat, das Thema Digitalisierung in beiden Sitzungen intensiv miteinander besprochen und das Konzept mit abgestimmt hat. Zwischenzeitlich wurde die entsprechende Stellenbeschreibung geschaffen und mit Herrn Belz besetzt. Es wurde der neue Unternehmensbereich 2.4 geschaffen, um die Bedeutung der Digitalisierung auch im Haus zu verdeutlichen.

 

Herr Belz stellt sich vor. Er ist seit drei Jahren im Landratsamt Miltenberg tätig und war zuvor in der IT-Abteilung eingesetzt. Mittels einer Präsentation erläutert er den Stand der Digitalisierung im Landratsamt Miltenberg.

 

Beratung:

 

Es entsteht eine rege Diskussion, warum keine zentrale Bereitstellung durch den Bund erfolgt und daher jedes Landratsamt für sich selbst die EFA-Toolbox weiterentwickeln muss.

Herr Scherf weist daraufhin, dass eine Klage seitens des Bayerischen Landkreistages bereits eingereicht wurde. Trotzdem werden die Tools nur rudimentär vom Bund zur Verfügung gestellt und sind selbst weiterzuentwickeln. Her Speth von der Verwaltung übernimmt dabei die ganze handwerkliche Arbeit, Herr Belz fungiert als Koordinator und Prozesssteuerer. Da alles modifiziert werden muss, ist der Prozess leider so aufwendig und zeitintensiv. Am Beispiel des digitalen Wohngeldantrages hofft man trotz allen Widrigkeiten auf einen Effizienzgewinn und eine Auswirkung auf den Stellenplan. Man digitalisiert priorisiert die Arbeitsprozesse, bei denen man sich den meisten Effizienzgewinn erhofft.

 

Es wird ein Update zum Stand der barrierefreien Homepage gegeben und als Umsetzungstermin unter Vorbehalt der 31.12.2022 benannt.

 

Herr Rüth erkundigt sich nach dem Stichtag 31.12.2022 beim Online-Zugangsgesetz. Er fragt nach, warum die von mehreren Landratsämtern gemeinsam entwickelten Tools bisher nicht angewendet wurden und wann der Behindertenwegweiser in die Homepage integriert wird. Er bittet um einen Ausblick, wo das Landratsamt 2025 in Punkto Digitalisierung stehen wird.

Herr Scherf führt aus, dass der digitale Wegweiser, der gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Main-Spessart entwickelt wurde, sich in einer Revision bezüglich der Konzeption befindet. Erkenntnisse daraus können erst in mehreren Wochen gezogen werden. Herr Scherf zweifelt an der Sinnhaftigkeit der Datensammlung in Landratsämtern, die dann auf einer isolierten Webseite angeboten werden. Hinsichtlich der Anforderungen nach verlässlichen Informationen und Barrierefreiheiten im gesamten Landkreis ist dies mit der aktuellen Personaldecke nicht zu leisten. Daher wird das Konzept auf Sinnhaftigkeit überprüft und ggf. müssen Anpassungen vorgenommen werden. Bezüglich des Online-Zugangsgesetzes hat der Bayerische Landkreistag die Erwartungshaltung, dass die Frist bis zum Jahresende nicht einzuhalten ist.

Frau Jankowsky fügt an, dass die Frist bereits um ein Jahr auf den 31.12.2023 verlängert wurde. Sie berichtet von ihren Erfahrungen, dass auch bei den über den bayerischen Werkzeugkasten zur Verfügung gestellten Formularen Anpassungen durch Herrn Speth vorgenommen werden mussten.

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