Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Stromlieferung für die Abfallwirtschaftsanlagen
Ergebnis der europaweiten Ausschreibung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.10.2022   NU/008/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde mehrheitlich – bei einer Gegenstimme – gefasst:

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Stromlieferung für die Abfallwirtschaftsanlagen zu beauftragen.

 


Frau Heim berichtet zu diesem TOP:

 

Mit Schreiben vom 29.03.2022, eingegangen beim Landratsamt Miltenberg am 30.03.2022, kündigte der Stromlieferant, die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG quasi zum letztmöglichen Zeitpunkt den aktuellen Stromliefervertrag. Daraufhin schrieb die Landkreisverwaltung den Strombezug für die Abfallwirtschaftsanlagen zusammen mit der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG für die Kompostieranlagen europaweit aus.

 

Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 83 Interessenten aufgerufen und von 10 registrierten Nutzern heruntergeladen. Angebote wurden jedoch nicht abgegeben. Das bedeutet, dass nun das Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV) zum Zug kommt. Dabei werden (zuvor bestimmte) Anbieter direkt aufgefordert, entsprechende Angebote für die abgefragte Leistung abzugeben. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen für das Verhandlungsverfahren aber nur unwesentlich verändert werden, da sonst eine weitere EU-weite Ausschreibung erforderlich wird.

 

Die Landkreisverwaltung wird dieses Verhandlungsverfahren in den nächsten Wochen durchführen. Aus anderen Verfahren ist bekannt, dass die Stromanbieter derzeit, wenn überhaupt, nur mit extrem kurzen Zuschlagsfristen anbieten. Die Landkreisverwaltung bittet daher den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz um ein Handlungsmandat.

 

Auf Nachfrage wird von Herrn Feil dargelegt, dass neben regionalen Energieversorgern auch überregionale berücksichtigt werden.

 

Im Rahmen der nachfolgenden Debatte werden folgende Punkte von Ausschussmitgliedern angeregt und anschließend im Gremium erörtert:

-       Berücksichtigung regionaler und überregionaler Energieversorger beim Verhandlungsverfahren

-       Ausschreibung erfolgt mit Öko-Strom

-       Direkter Einkauf bei der Strombörse nochmals prüfen

-       Prüfung Verbrauchsreduzierung und Erhöhung Eigenstromproduktion bei den Abfallwirtschaftsanlagen:

Hierzu erläutert Frau Heim, dass die Vorgabe, Strom zu sparen, wo man könne, bereits herausgegeben worden sei. In den letzten Jahren habe man z.B. die Beleuchtung auf LED umgestellt. Bei der Sickerwasserreinigungsanlage könne jedoch kein Strom eingespart werden, da diese rund um das Jahr laufe. Es werde allerdings versucht, nur mit einer Linie durchs Jahr zukommen. Niederschlagsbedingt könnte im Winterhalbjahr ein Zuschalten der zweiten Linie erforderlich werden. Aktuell bestehen Überlegungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, um in die Stromversorgung einsteigen zu können. Ansonsten seien die Dachflächen der Kompostierungsanlage und der MUSE vermietet. Lediglich am Standort Bürgstadt werde die PV-Anlage selbst betrieben und der Eigenstrom genutzt. Das Dilemma der Eigenproduktion bestehe in der begrenzten und bis sehr teuren Möglichkeit der Stromspeicherung. So helfe eine ausschließliche PV-Anlage bei der rund um die Uhr in Betrieb befindlichen Sickerwasserreinigungsanlage in der Nacht nicht weiter.

 

Anschließend erfolgt die Beschlussfassung.

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