Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Empfehlungsbeschluss aus dem NU
Rückstellungen und Gebührenüberschüsse der kommunalen Abfallwirtschaft

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2022   KT/009/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreistag beschliesst:

 

Die Umweltrückstellungen und Sonderposten zum Gebührenausgleich sind als liquide Mittel vorhanden und werden zu marktüblichen Konditionen angelegt. Die Zinserträge und die dazu gehörigen Verwahrentgelte aus den liquiden Mitteln der Abfallwirtschaft werden im Teilhaushalt der Abfallwirtschaft gebucht.


Frau Heim, SG 11, erläutert die Hintergründe zum Beschlussvorschlag:

 

Im Mai 2004 beschloss der Kreistag auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz folgendes:

 

Die in der kommunalen Abfallwirtschaft aufgelaufenen Überschüsse werden aufgrund der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen und der Kosten den Rückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg zugeschlagen. Ab 1998 beträgt der Zinssatz 2%. Ab dem Jahr 2004 wird der Zinssatz von Kämmerei, Revision und Abfallwirtschaft festgelegt. Sofern in den Folgejahren eine Änderung des Zinssatzes erforderlich wird, ist die Angelegenheit dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Entscheidung vorzulegen.

 

Diese Verzinsung erfolgte bis einschließlich 31.12.2007 und wurde geprüft in die Eröffnungsbilanz übernommen. Die Rückstellungen betrugen zum 01.01.2008 (Umstellung der kameralen Buchführung zur Doppik) 17.244.832,12 €.

 

Die Rückstellungen und der Sonderposten Gebührenausgleich der kommunalen Abfallwirtschaft müssen in Form liquider Mittel vorhanden sein. Deshalb wurden die liquiden Mittel der Abfallwirtschaft in den Jahren 2008 bis 2020 sukzessive auf den erforderlichen Bestand erhöht. Dieser setzt sich zum Stand zum 31.12.2019 wie folgt zusammen:

 

Rückstellungen der kommunalen Abfallwirtschaft:                                           20.581.607,13 €

Sonderposten Gebührenausgleich:                                                                          1.126.764,17 €

Summe:                                                                                                                               21.708.371,30 €

Liquide Mittel der Abfallwirtschaft:                                                                          17.765.996,50 €

Differenz:                                                                                                                              3.942.374,80 €

 

Die Differenz in Höhe von 3.942.374,80 € wurde im Jahr 2020 den liquiden Mitteln der Abfallwirtschaft (Zahlweg 651) zugeführt.

 

Mit dieser Buchung wurde der letzte Teilbetrag den liquiden Mitteln der Abfallwirtschaft zugeführt und somit die Zielsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2004 vollständig umgesetzt.

 

Die Umweltrückstellungen und Sonderposten zum Gebührenausgleich sind als liquide Mittel vorhanden und werden zu marktüblichen Konditionen angelegt.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

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