Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Änderung der Ausschussbesetzung im Jugendhilfeausschuss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2022 KT/009/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
1.
Der Kreistag beruft Frau Hilal Arcar und Herrn Emre Yalcin als bisherige
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ab und entbindet sie von ihren Rechten
und Pflichten.
2.
Der Kreistag beruft folgende
Mitglieder für den Kreisjugendring in den Jugendhilfeausschuss:
·
Frau Alison Wölfelschneider als stimmberechtigtes
Mitglied,
vertreten durch Frau Jenniffer Hartmann,
·
Herrn Alexander Patzelt als
stimmberechtigtes Mitglied,
vertreten durch Frau Karin Müller,
·
Frau Kristina
Schuran als stimmberechtigtes Mitglied,
vertreten durch Herrn Julius Hahn.
Herr Feil, führt
zum Sachverhalt aus:
In der Sitzung des Kreistages vom 11.05.2020 wurden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg auf Vorschlag des Kreisjugendrings Miltenberg folgende Personen zu stimmberechtigten bzw. diese vertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen:
• Frau Hilal Arcar (ehemals Erensoy), Vertretung durch Herrn Alexander Patzelt
• Frau Karin Müller, Vertretung durch Frau Kristina Schuran
• Frau Jenniffer Hartmann, Vertretung durch Herrn Emre Yalcin
Frau Alison Wölfelschneider wurde gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags als beratendes Mitglied berufen.
Frau Hartmann, Geschäftsführerin des Kreisjugendrings Miltenberg, hat mit E-Mail vom 18.05.2022 mitgeteilt, dass man zukünftig die Vertretung des KJR im Jugendhilfeausschuss wie folgt regeln wolle:
Stimmberechtigtes Mitglied - als Vertreter*in:
• Frau Alison Wölfelschneider - vertreten durch Frau Jenniffer Hartmann
• Herr Alexander Patzelt - vertreten durch Frau Karin Müller
• Frau Kristina Schuran - vertreten durch Herrn Julius Hahn
Frau Hilal Arcar und Herrn Emre Yalcin scheiden als bisherige Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus.
Da Frau Alison Wölfelschneider als Vorsitzende des Kreisjugendrings nach der Zustimmung zum Beschlussvorschlag dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mitglied angehört, vermindert sich die Zahl der beratenden Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes um die Zahl eins.