Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg

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Sitzung:18.07.2022   KT/009/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Aufgrund des Antrages der beiden Feldgeschworenenvereinigungen des Landkreises Miltenberg vom 02.06.2022, die Stundengebühr auf 13 € zu erhöhen, wird dem Kreistag empfohlen, die Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg mit Wirkung ab 01.08.2022 wie folgt zu beschließen:

 

§ 1

Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen aufgrund der Feldgeschworenenordnung vom 16.10.1981 und des Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1981 wird im Landkreis Miltenberg auf 13 € festgesetzt. In den Zeitaufwand wird auch der Weg zur und von der Einsatzstelle einbezogen. Angefangene Arbeitsstunden werden beim Gebührenansatz voll angerechnet.

 

Für Dienstverrichtungen im Rahmen eines Verfahrens der Flurbereinigung erhalten die Feldgeschworenen den Stundensatz, der allgemein für Arbeiten zur Durchführung der Flurbereinigung in der Gemeinde gewährt wird.

 

§ 2

bleibt unverändert.


Frau Grein vom SG 42 erörtert zu den Hintergründen:

 

Nach Art. 19 Abs. 1 Abmarkungsgesetz erhalten die Feldgeschworenen für ihre Tätigkeiten Gebühren nach Maßgabe einer Gebührenordnung. Diese Gebührenordnung ist vom Kreistag zu erlassen. Die aktuelle Gebührenordnung für den Landkreis Miltenberg ist vom 05.04.2011, der darin festgelegte Stundensatz liegt seit 2009 bei 10 €.

 

Mit Schreiben vom 02.06.2022 beantragten die beiden Kreisvereinigungen der Feldgeschworenen aus Altlandkreis Miltenberg und Altlandkreis Obernburg eine Erhöhung der Stundengebühr auf 13 €.

 

Umfragen bei benachbarten Landkreisen ergaben folgendes Bild:

 

Landkreis                             Gebühren                           

                                                 

Aschaffenburg                  12,00 €  seit 2018             

Bad Kissingen                    11,00 €  seit 2016              (soll dieses Jahr erhöht werden)

Hassberge                           11,00 €  seit 2018              (soll auf 14,50 € erhöht werden)

Kitzingen                             14,00 €  seit 2020             

Main-Spessart                     9,60 €  seit 2014             

Rhön-Grabfeld  11,00 €                  

Schweinfurt                       12,00 €                  

Würzburg                            14,00 €  seit 2020             

 

Bei einer Bürgermeister-Dienstbesprechung am 21.06.22 wurden die Bitte der Feldgeschworenen vorgetragen und es wurden keine Bedenken gegen eine Anpassung der Gebührenordnung erhoben.

 

Herr Scherf informiert, dass der Landkreis Aschaffenburg seine Gebühren aktuell auf 13,00 erhöht hat.

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