Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anteilige Förderung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.07.2022   KA/009/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Die Kreisverwaltungsbehörde wird ermächtigt, die Beschaffung von insgesamt 8 AED finanziell zu der Hälfte des jeweiligen Kaufpreises, maximal jedoch 1.500 € je AED, zu unterstützen, vorbehaltlich der Haushaltsmittel.


Herr Scherf begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Frau Plappert als zuständige Abteilungsleiterin sowie Frau Bachmann als neue Leiterin der Geschäftsstelle Gesundheitsregion plus (seit dem 1.5.2022).

 

Frau Bachmann berichtet zum Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration hat im vergangenen Jahr eine Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation erlassen (AED-Förderrichtlinie). Die Zuwendungen nach dieser Richtlinie sollen dazu beitragen, in Fällen eines plötzlichen Herzstillstandes die Wahrscheinlichkeit des Eintritts irreversibler Schäden und des Todesfalls zu verringern. Durch die Zuwendung soll die Verfügbarkeit von AED durch eine Förderung der Anschaffung in Landkreisen, die Mitglied einer Gesundheitsregion plus sind, erhöht werden.

 

Für das Gebiet einer Kreisverwaltungsbehörde stellt die Richtlinie ein Gesamtvolumen von 6.100 € zur Verfügung. Es gingen viele Anträge von Kommunen, natürlichen und juristischen Personen ein. Aufgrund des geringen Fördervolumens konnten leider nur vier Anträge mit einer Zuwendung bedacht werden.

 

Aktuell weist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in seiner Aktion „Hand aufs Herz – kümmern Sie sich um Ihre Herzgesundheit?“ darauf hin, dass jährlich etwa 35.000 Menschen in Bayern einen Herzinfarkt erleiden. Auch bei Anfahrt des Rettungsdienstes im beabsichtigten Zeitraum ist vorher unverzüglich Erste Hilfe bei einem Herzstillstand unerlässlich. Hierbei kann ein AED wertvolle Unterstützung zur Laienreanimation leisten. Die Kreisverwaltungsbehörde möchte sich daher über die Förderrichtlinie hinaus für die erhöhte Verfügbarkeit von AED’s im Landkreisgebiet einsetzen.

 

Der Gesundheitsregion plus liegen weitere Anträge von drei Kommunen und fünf Vereinen aus dem Landkreis Miltenberg vor. Die Kreisverwaltungsbehörde möchte die Antragsteller gerne finanziell durch eine Kostenteilung unterstützen: die eine Hälfte der Anschaffungskosten soll der Landkreis übernehmen, die andere Hälfte soll jeweils vom Antragsteller getragen werden.

 

Gerechnet wird pro AED mit Kosten in Höhe von bis zu 2.800 €.

 

Beratung:

 

Das Gremium stellt Nachfragen zur Ausschreibung des Förderaufrufes, zur Zugänglichkeit der Geräte sowie zu Folgekosten im Rahmen von Wartungen und die Verhandlung eines möglichen Mengenrabattes. Frau Bachmann erläutert, dass die Geräte in Außenbereichen zugänglich angebracht werden sollen. Es sind nur die Anschaffungskosten (hälftig) durch den Landkreis Miltenberg zu tragen. Die Beschaffung erfolgt durch den jeweiligen Antragsteller.

 

Es wird angeregt, dass Herr Reinhard über den Kreisverband des Bayerischen Gemeindetags feststellt, ob es evtl. noch Kommunen mit Versorgungslücken gibt und dass man diesen Bedarf über den Bayerischen Gemeindetag kommuniziert in der Hoffnung auf ein erneutes Förderprogramm.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung