Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Beitritt der Gemeinde Großwallstadt zur Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörige Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.07.2022   KA/009/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Folgendes zu beschließen:

 

1.    Der Kreistag stimmt dem Beitritt der Gemeinde Großwallstadt zur Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und die kreisangehörigen Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zu.

2.    Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, künftig Beitritte weiterer landkreisangehöriger Kommunen zu vollziehen.


Frau Jankowsky, UB 2, führt zum Sachverhalt aus:

 

Zwischen dem Landkreis Miltenberg und den kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften wurde eine Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen, welche am 17.10.2019 in Kraft getreten ist.

 

Seinerzeit haben sich neben dem Landkreis 26 landkreisangehörige Kommunen der Zweckvereinbarung angeschlossen.

Als weitere Kommune möchte nun die Gemeinde Großwallstadt der Zweckvereinbarung beitreten. Der Gemeinderat Großwallstadt hat den Beitritt in seiner Sitzung am 21.06.2022 einstimmig beschlossen.

 

Auf Nachfrage durch die Landkreisverwaltung hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass dem Beitritt auch alle bisher an der Zweckvereinbarung beteiligten Körperschaften mittels Beschlussfassung zustimmen müssen.

Die beteiligten Kommunen wurden mit E-Mail vom 24.06.2022 gebeten, entsprechende Beschlüsse in den Gremien zu erwirken.

 

Die für den gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten anfallenden Betriebs-, Sach- und Personalkosten werden jeweils zu 50% vom Landkreis und den beteiligten Gemeinden getragen. Der Anteil der beteiligten Gemeinden wird entsprechend der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl des jeweiligen Jahres auf diese umgelegt.

Durch den Beitritt einer weiteren Gemeinde verringert sich der Kostenanteil für die einzelnen Gemeinden entsprechend.

 

Der Beitritt der Gemeinde Großwallstadt erfolgt mittels Beitrittsvereinbarung mit folgendem Wortlaut:

 

„Die Gemeinde Großwallstadt tritt der Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zwischen dem Landkreis Miltenberg und den kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften bei.

Die bisher an der Zweckvereinbarung Beteiligten stimmen dem Beitritt zu.“

 

Die Beitrittsvereinbarung wird von der Gemeinde Großwallstadt und allen bisher Beteiligten unterzeichnet.

 

Neben der Gemeinde Großwallstadt haben sich bisher fünf weitere kreisangehörige Kommunen nicht der Zweckvereinbarung Datenschutz angeschlossen. Um einen etwaigen weiteren Beitritt möglichst unbürokratisch vollziehen zu können, sollte die Landkreisverwaltung ermächtigt werden, diese Beitritte zu vollziehen.

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