Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 der
Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.07.2022   KA/009/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) wird die im Sachverhalt formulierte Haushaltssatzung erlassen.


Landrat Scherf eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Anträge zur Tagesordnung liegen ihm nicht vor.

 

Sachverhalt:

 

Herr Scherf begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Frau Weckwerth (Einrichtungsleiterin) und Frau Becker (Controlling) von der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt.

 

Frau Weckwerth stellt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2022 der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt mittels einer Präsentation vor.

 

Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

 

1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf                 EUR 6.090.020,00

in den Aufwendungen auf       EUR 6.085.020,00

und dem Saldo von                 EUR 5.000,00

und im Vermögensplan

in den Einnahmen auf             EUR 338.146,00

in den Ausgaben auf               EUR 338.146,00

und dem Saldo von                 EUR 0,00

festgesetzt.

 

2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2022

 

Miltenberg, 13.07.2022

 

 

 

gez.

Jens Marco Scherf

Landrat

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