Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 der
Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 13.07.2022 KA/009/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Kreisausschuss beschließt:
Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) wird die im Sachverhalt formulierte Haushaltssatzung erlassen.
Landrat Scherf
eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße
form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Anträge zur Tagesordnung liegen ihm nicht vor.
Sachverhalt:
Herr Scherf begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Frau Weckwerth (Einrichtungsleiterin) und Frau Becker (Controlling) von der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt.
Frau Weckwerth stellt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2022 der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt mittels einer Präsentation vor.
Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf EUR 6.090.020,00
in den Aufwendungen auf EUR 6.085.020,00
und dem Saldo von EUR 5.000,00
und im Vermögensplan
in den Einnahmen auf EUR 338.146,00
in den Ausgaben auf EUR 338.146,00
und dem Saldo von EUR 0,00
festgesetzt.
2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Anlage: Wirtschaftsplan 2022
Miltenberg, 13.07.2022
gez.
Jens Marco Scherf
Landrat