Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anreiz zur Abfallvermeidung
Einführung einer Bonuszahlung für die Reparatur von Elektrogeräten

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.07.2022   NU/007/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss für Natur-und Umweltschutz stimmt der Einführung einer Bonuszahlung auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes zu.


Frau Heim, SG 11, stellt den Sachverhalt vor:

 

Seit 01.03.2021 ist die EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Neu an der Richtlinie ist, dass sie neben Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten nun auch Regelungen zur Langlebigkeit von Produkten trifft, um Ressourcen und Klima zu schonen. So müssen je nach Produkt Ersatzteile 7 bis 10 Jahre verfügbar sein und die Geräte so beschaffen sein, dass eine Reparatur ohne Beschädigung des Gerätes möglich ist (Stichwort Handy-Akku). Die Devise der EU heißt „Reparieren statt wegwerfen“.

 

Dieses Motto verfolgt auch die Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg. Deshalb wurde in die AbfallApp Landkreis Miltenberg ein Verschenkmarkt integriert und außerdem die Möglichkeit geschaffen, Reparaturen anzubieten. Die Verschenkbörse wird gut genutzt, Reparaturen bietet bisher nur das Repair-Café Obernburg an.

 

Um dennoch die Idee des Reparierens zu bewerben, schlägt die Landkreisverwaltung vor, einen Reparaturanreiz für Elektrogeräte in Form einer Bonuszahlung zu schaffen, nach folgendem Konzept:

               Antragsberechtigt: Bewohner*innen des Landkreises Miltenberg für max. ein „gleiches“ Gerät pro Jahr. Sollte sich bei den Abrechnungen zeigen, dass der Reparaturbonus missbraucht wird, z.B. durch Reparatur von nicht mehr haushaltsüblichen Mengen an PCs an einer Adresse, wird vorgeschlagen, den Reparaturbonus auf eine Bonuszahlung pro Person und Quartal zu beschränken.

           Reparaturzuschuss:

o          20,00 € bei Reparaturen bis Rechnungssumme 150,00 €

o          40,00 € bei Rechnungssumme größer 150,00 €

o          Zuschuss beträgt max. 25 % der Rechnungssumme

o          Mindestrechnungssumme: 50,00 €

               Akzeptiert werden nur ausgestellte Rechnungen von Fachbetrieben; Art der Reparatur und Art des Gerätes sowie Vor- und Nachname und Anschrift des „Reparatur-Kunden“ = Antragsteller müssen aus der Rechnung ersichtlich sein.

               Einbeziehung von Repair-Cafés durch Zahlung des Zuschusses von 20,00 Euro pro Fall anhand vorgelegter Reparatur-Listen ans Repair-Café Obernburg und ggf. weiterer Repair-Cafés

               Gefördert werden ausschließlich Reparaturen haushaltsüblicher Elektrogeräte; Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Wartungen etc. sind von der Förderung ausgenommen.

               Reparaturrechnungen müssen spätestens 3 Monate nach Rechnungsdatum bei der Landkreisverwaltung eingereicht werden. Die Abrechnung des/der Repair-Café(s) erfolgt monatlich.

               Der Reparaturbonus wird gewährt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Fördermittel werden auf 4.000 Euro pro Jahr begrenzt. Geplanter Projektstart: 01.10.2022.

 

Ziel ist es, durch die Reparatur von Elektrogeräten deren Lebensdauer zu verlängern und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Gegenständen zu leisten und Ressourcen zu schonen.

Der Reparaturbonus könnte auch auf weitere Produkte ausgeweitet werden, wie z.B. die Reparatur von Kleidern.

Die Einführung des Reparaturbonus wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beworben. Parallel dazu wird auch die Eintragung in den elektronischen Reparaturführer der AbfallApp Landkreis Miltenberg noch einmal thematisiert.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung