Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.03.2022   NU/010/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Scherf eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er weist darauf hin, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde.

 

Frau Heim, SG 11, trägt vor.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.12.2021 folgende Beschlüsse:

1.   Auftrag für den Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg ab 01.10.2022

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfahl dem Kreistag, den Auftrag für den Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg für die Zeit vom 01.10.2022 bis 30.06.2028 auf Grundlage des Ergebnisses der europaweiten Ausschreibung an die Fa. Herhof Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG, Solms, zu vergeben. Der Kreistag ist dieser Empfehlung gefolgt.

 

2.   Verlängerung der Müllabfuhrverträge im Landkreis Miltenberg um ein Jahr bis 30.06.2024

Um die Fortentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes ausreichend diskutieren und die Ergebnisse in eine Leistungsbeschreibung integrieren zu können, empfahl der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz dem Kreistag, die Müllabfuhrverträge um ein Jahr bis 30.06.2024 zu verlängern. Auch diesen Beschluss hat der Kreistag gefasst.

 

Frau Heim erläutert aufgrund der Nachfragen von Herrn Ullmer zu dem ersten Beschluss, dass nicht die Stadt Mosbach, sondern der Müllabfuhrzweckverband Odenwald (MZVO) bei der Kompostieranlage in Guggenberg anliefere. Die Anlieferungen erfolgen schon seit dem ersten Jahr nach Fertigstellung der Anlage. Jährlich werden von dort ca. 5 – 6 Tsd. Tonnen geliefert. Der MZVO habe Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert. Bei der Ausschreibung wurde dies entsprechend berücksichtigt, so dass die Anlage ausgelastet werden kann.

 

Herr Scherf merkt zu dem zweiten Beschluss an, dass die Müllabfuhrverträge um ein Jahr bis 30.06.2024 verlängert wurden. Diese Zeitverlängerung erscheine lang, sei aber erforderlich, um die notwendige Vorbereitungszeit für die nächste Ausschreibung und das Vergabeverfahren zu schaffen. Mit den Vorbereitungen müsse daher diesen Sommer begonnen werden.

Frau Heim führt ergänzend aus, dass man bei diesem Leistungskatalog und einer europaweiten Ausschreibung mit einem Verfahren von 9 Monaten rechnen müsse. Bereits vor den zurzeit bestehenden Lieferschwierigkeiten sollten Müllabfuhrverträge ein Jahr vorher vergeben werden, damit evtl. erforderliche Fahrzeuge bestellt und Personal akquiriert werden können. In der aktuellen Situation sei es daher noch notwendiger, keine Zeit zu verschwenden.

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