Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.03.2022 NU/010/2022 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr
Scherf eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenheit und die
Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er weist darauf hin, dass zur Sitzung
ordnungsgemäß geladen wurde.
Frau
Heim, SG 11, trägt vor.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste in seiner nichtöffentlichen
Sitzung am 06.12.2021 folgende Beschlüsse:
1.
Auftrag
für den Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg ab 01.10.2022
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfahl dem Kreistag, den Auftrag für den
Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg für die Zeit vom 01.10.2022 bis
30.06.2028 auf Grundlage des Ergebnisses der europaweiten Ausschreibung an die
Fa. Herhof Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG, Solms, zu vergeben. Der
Kreistag ist dieser Empfehlung gefolgt.
2.
Verlängerung
der Müllabfuhrverträge im Landkreis Miltenberg um ein Jahr bis 30.06.2024
Um
die Fortentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes ausreichend diskutieren und
die Ergebnisse in eine Leistungsbeschreibung integrieren zu können, empfahl der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz dem Kreistag, die Müllabfuhrverträge um
ein Jahr bis 30.06.2024 zu verlängern. Auch diesen Beschluss hat der Kreistag
gefasst.
Frau
Heim erläutert aufgrund der Nachfragen von Herrn Ullmer zu dem ersten
Beschluss, dass nicht die Stadt Mosbach, sondern der Müllabfuhrzweckverband
Odenwald (MZVO) bei der Kompostieranlage in Guggenberg anliefere. Die
Anlieferungen erfolgen schon seit dem ersten Jahr nach Fertigstellung der
Anlage. Jährlich werden von dort ca. 5 – 6 Tsd. Tonnen geliefert. Der MZVO habe
Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert. Bei der Ausschreibung
wurde dies entsprechend berücksichtigt, so dass die Anlage ausgelastet werden
kann.
Herr
Scherf merkt zu dem zweiten Beschluss an, dass die Müllabfuhrverträge um ein
Jahr bis 30.06.2024 verlängert wurden. Diese Zeitverlängerung erscheine lang,
sei aber erforderlich, um die notwendige Vorbereitungszeit für die nächste Ausschreibung
und das Vergabeverfahren zu schaffen. Mit den Vorbereitungen müsse daher diesen
Sommer begonnen werden.
Frau
Heim führt ergänzend aus, dass man bei diesem Leistungskatalog und einer
europaweiten Ausschreibung mit einem Verfahren von 9 Monaten rechnen müsse.
Bereits vor den zurzeit bestehenden Lieferschwierigkeiten sollten
Müllabfuhrverträge ein Jahr vorher vergeben werden, damit evtl. erforderliche
Fahrzeuge bestellt und Personal akquiriert werden können. In der aktuellen
Situation sei es daher noch notwendiger, keine Zeit zu verschwenden.