Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Beitritt des Landkreises Miltenberg zur „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e. V."
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.12.2021 KT/005/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg tritt dem „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e. V.“ als Gründungsmitglied bei, sofern der Mitgliedsbeitrag einen Betrag von jährlich 2.000 € nicht übersteigt.
Herr Scherf verweist auf den einstimmigen
Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales aus der
Sitzung vom 23.11.2021. Das Projekt wurde im Kreistag im Dezember 2020
beschlossen. Mit der Erweiterung und dem Ausbau der Beratungsstelle für
Senioren und pflegende Angehörige in Kooperation mit dem Bezirk, der
Integration des Pflegestützpunktes und der Wohnungsberatungsstelle sollen die Menschen
des Landkreises Miltenberg ein gutes, neutrales und umfassendes Beratungsangebot
aus einer Hand erhalten.
Herr Feil, Abt. 1, trägt vor:
Der
Beschlussvorschlag setzt die Anregung aus dem Bildungsausschuss vom 06.10.2020
um.
Die Formulierung
des Vereinszwecks (§ 2 des Satzungsentwurfs) deckt sich im Wesentlichen mit den
Leistungen der Altenhilfe nach § 71 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Damit
erbringen der Verein und die Beratungsstelle im Wesentlichen Leistungen, die
als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche
Sozialhilfeträger im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge zu betrachten sind.
Die Vorgehensweise
setzt auch die gesetzliche Vorgabe in § 4 Abs. 1 SGB XII um, wonach die
Sozialhilfeträger mit anderen Stellen, deren gesetzliche Aufgaben dem gleichen
Ziel dienen oder die an Leistungen beteiligt sind oder beteiligt werden sollen,
insbesondere auch mit den Verbänden, zusammenarbeiten sollen.
Diese Vorgabe ist
nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städte so einfach umzusetzen wie im
LK Mil, weil ein vertrauensvolles und überwiegend offenes Miteinander der
Verbände nicht überall in der Weise gewährleistet ist, wie dies im LK Mil
nunmehr seit Jahrzehnten in erfreulicher Weise der Fall ist. Nur durch die
breite und umfassende Verbandsbeteiligung einschließlich privater Anbieter kann
auch die Vorgabe des SGB XI für eine neutrale und unabhängige Beratung im
Pflegestützpunkt gewährleistet werden, auf deren Gewährleistung die
Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassen besonders achtet.
Weitere Vorteile
des Landkreisbeitritts sind:
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Die
Beteiligung des Landkreises als Mitglied motiviert die beteiligten und
womöglich auch bislang noch nicht beteiligten Einrichtungen und Dienste, sich
(auch weiterhin) an der BSA zu beteiligen.
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Das
Mitspracherecht des Landkreises war zwar bereits seither gegeben, gewinnt
jedoch noch einmal höheres Gewicht, wenn der Landkreis am Verein beteiligt ist,
womöglich sogar in der Vorstandschaft.
Die Beitragshöhe
des Landkreises orientiert sich etwa am Mitgliedsbeitrag der beteiligten
Einrichtungen und Dienste.
Der Bezirk Unterfranken möchte dem Verein - zumindest im Augenblick -
nicht beitreten, weil ein derartiger Beitritt des Bezirks auch sonst nirgendwo
in Unterfranken erfolgt und dies daher eine Ungleichbehandlung anderer Träger
darstellen würde. Die Beitrittsoption ist in der Satzung-E vorgesehen.
Auf die Anlagen Präsentation zum „Sachstand PSP und Vereinsgründung
„Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e. V.“, den Entwürfen
der Satzung sowie der Beitragssatzung BSA e.V. wird hingewiesen.