Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: JaS Richtlinien und Ausbau JaS im Landkreis

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2021   KT/005/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, Jugendsozialarbeit an allen förderfähigen Schulen einzurichten. Über die Grundausstattung (0,5 VZÄ) hinaus kann an Schulen mit mehr als 250 Schüler*innen und an Förderschulen JaS mit bis zu 1,0 VZÄ bzw. in Höhe der vom Förderprogramm "JaS" empfohlenen Personalausstattung eingerichtet werden. Nur Stellen, die den Richtlinien des Förderprogramms entsprechen, können eingerichtet werden.


Herr Scherf verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss aus dem Jugendhilfeausschuss von November 2021.

 

Herr Feil, Abt. 1, berichtet, dass aktuell alle 16 Mittelschulen, 23 von 25 Grundschulen, beide landkreiseigenen Förderschulen, die Berufsschule Miltenberg und eine von 4 Realschulen mit JaS- Stellen/sozialpädagogischem Personal ausgestattet sind. 

 

39 dieser Stellen befinden sich in Trägerschaft des LRA, 4 in Trägerschaft von Gemeinden. 

28 dieser Stellen (in LRA-Trägerschaft) sind aktuell staatlich gefördert (11 nicht).

Bereits im Mai 2019 hat der JHA dem Kreistag empfohlen, die (damals nur angekündigten) Förderrichtlinien auf den Landkreis Miltenberg anzuwenden und damit alle förderfähigen Stellen in die Förderung gelangen zu lassen. Der Beschluss sollte dem Kreistag erst vorgelegt werden, wenn die Förderrichtlinien veröffentlicht sind.

Die im April 2021 erschienen neuen Förderrichtlinien sehen eine grundsätzliche Förderfähigkeit von allen Grundschulen und (neu) von Realschulen vor. Gefördert wird weiterhin mit einem Festbetrag von 16.360,- € pro Vollzeitstelle. Eine im Mai 2019 angekündigte Erhöhung der Förderpauschale wurde nicht umgesetzt. Ungefördert gestartete JaS-Projekte können erst nach einem Jahr Vakanz der Stelle Förderung beantragen. 

Ab Juni 2021 neu genehmigte Stellen können im Rahmen des „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 die dreifache Förderung erhalten.

 

Herr Stich meldet sich nach der Beschlussfassung zu Wort. Er ist Schulleiter am Johannes-Butzbach-Gymnasium. Er stellt in Frage, warum Realschulen förderfähig sind, Gymnasien dagegen nicht. Diese Unterscheidung versteht er nicht und bittet um Unterstützung, dass auch Gymnasien förderfähig werden. Auch Rückmeldungen von Schulpsychologen vermitteln das Bild einer übergroßen Nachfrage, die nur teils, aber nicht ausschließlich auf die Pandemie zurückzuführen ist.

 

Herr Scherf dankt für den Appell an die allgemeine politische Arbeit der Kreistagskolleg*innen, sich jeweils in ihren Gruppierungen dafür einzusetzen. Er kann den positiven Effekt der JaS bestätigen. Bei einer Realschule zeigte sich bereits nach wenigen Monaten, dass es einen erheblichen Bedarf gibt, gerade auch in der aktuell für Kinder und Jugendliche extrem schwierigen Situation. Daher kann Herr Scherf den Appell von Herrn Stich nachvollziehen. Der Bedarf besteht auch an den Gymnasien und wäre Anlass, seitens des Freistaates Bayern darüber nachzudenken, die Förderrichtlinie auf die Gymnasien auszuweiten. Kinder und Jugendliche haben unabhängig von der Schulart einen Beratungs- und Unterstützungsbedarf und sind dankbar für eine*n unabhängige*n Ansprechpartner*in.

 

Herr Paulus lobt den JaS-Einsatz an den Realschulen, verweist aber ebenfalls auf das Fehlen an den Gymnasien. Als Konsequenz ist der Bedarf zu ermitteln und für die Jugendhilfe ein größerer Bedarf an Personal und an Ausstattung für den nächsten Haushalt zu planen.

 

Herr Scherf verweist auf den Landtagsabgeordneten Berthold Rüth. Dieser soll die Freude über die Ausweitung der Förderung auf die Realschulen übermitteln, gleichzeitig aber dafür werben, dass eine Ausweitung auf die Gymnasien der nächste Schritt ist.

 

Herr B. Rüth berichtet, dass der Bedarf bekannt ist und die Förderung noch ausgeweitet wird. Er verweist in dem Zuge aber auch auf die kommunalen Sachaufwandsträger und dass dieses Thema mit in deren Händen liegt.

 

Herr Scherf bestätigt, dass der Landkreis Miltenberg seinen Betrag leisten muss zum Ausbau der JaS, wo er möglich ist.

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