Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2020
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.12.2021 KA/005/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt den Jahresüberschuss zum 31.12.2020 Höhe von 136.114.78 € wie folgt zu verwenden:
® Einstellung in die freien Rücklagen 10.140,52 €
® Einstellung in die Gewinnrücklage in Form einer Projektrücklage nach § 62 (1) Nr. 1 AO in Höhe von 125.974,26 € für das Projekt „Erweiterungsbau Aufstockung Heimplätze“
Frau Hörnig, Unternehmensbereich 5, referiert zum Thema Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2020;
Vorschlag für die Gewinnverwendung 2020:
In die freie Rücklage nach § 62 (1) Nr. 3 AO wird der Zugang aus dem preisindizierten Verkaufserlös gemäß der Berechnung im Jahresabschluss zum 31.12.2020 in Höhe von 10.140,52 EUR eingestellt. (Lt. Satzung vom 10.10.2019 betrug der preisindizierte Verkaufserlös zum Januar 2018 265.702,34 EUR).
Der übrige Jahresüberschuss wird der o.g. Projektrücklage zugeführt.