Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: SGB VIII Reform (KJSG) seit 10.06.2021
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2021 JHA/002/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Rätz, Sachgebietsleiter
22, stellt die Sozialgesetzbuches VIII gemäß Unterlage vor;
Nachdem vor fünf
Jahren die Reformierung des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) bereits
angestoßen wurde und obwohl schon im Juni 2017 eine Beschlussfassung hierzu im
Deutschen Bundestag in dritter Lesung verabschiedet worden war, wurde die
Gesetzesvorlage zweimal auf den Tagesordnungen des Bundesrates ohne Behandlung
von diesen wieder gestrichen.
Mit der letzten
neuen Bundesregierung wurde die Reform des SGB VIII dann im Koalitionsvertrag
vereinbart. Ein breiter interdisziplinärer und wissenschaftlich begleiteter
Beteiligungsprozess („Mitreden-Mitgestalten“) wurde Ende 2018 gestartet. Dieser
dauerte über ein Jahr, hat ca. 9.000 Beträge verarbeitet und mündete nach Referentenentwurf
im Oktober 2020. Im Dezember folgte der Regierungsentwurf, im März 2021 dann
die ersten Änderungsvorschläge des Bundesrats sowie die Gegenäußerung der
Bundesregierung. Am 22. April 2021 wurde mit großer Mehrheit (Zustimmung bei
CDU/CSU, SPD und B90/GRÜNE bei Enthaltung der FDP und Gegenstimmen von AFD und
LINKE) der geänderte Gesetzentwurf in 2.+3. Lesung im Bundestag erneut
verabschiedet. Am 07. Mai 2021 folgte dann die endgültige Befassung im
Bundesrat und schließlich trat das
reformierte SGB VIII am 10.06.2021 in Kraft. Die Bezeichnung änderte
nunmehr nach 30 Jahren von „Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)“ in „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)“.
Frau
Wölfelschneider erklärte, die Online-Teilnehmer hätten visuelle und akustische Probleme
und könnten die Präsentationen nicht verstehen.
Herr Scherf
erklärt, dass die Online-Teilnahme nur für Referenten möglich sei, die
technische Ausstattung der digitalen Sitzungen ganz anders sei, dass die
Mitglieder des Kreistages haben sich Anfang des Jahres entscheiden, persönlich
an den Sitzungen teilzunehmen, was für die Diskussionskultur notwendig sei.
Herr Rätz setzt
seine Ausführungen fort;
Die zentralen
Änderungsvorschläge der fünf Schwerpunktthemen des Entwurfs werden im Folgenden
überblicksartig vorgestellt.
I. Verbesserter Kinder- und Jugendschutz
II. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in
Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen
III. Hilfen aus einer Hand
Besonders entscheidende und weitreichende Veränderungen sind für den
Bereich der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vorgesehen. Die
Umsetzung soll in einem Stufenmodell dann in die lang erwartete „Große Lösung“
ab dem Jahr 2028 erfolgen. Dies sieht eine einheitliche sachliche Zuständigkeit
für alle Kinder und Jugendlichen ohne und mit Behinderung, unabhängig von der
Behinderungsform vor.
1.
Stufe (2021): Stärkung
der Inklusion im SGB VIII und Schnittstellenbereinigung
2.
Stufe (2024): Verfahrenslotsin
3.
Stufe (2028): Sachliche Zuständigkeit
der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder
IV. Prävention vor Ort
V. Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und
Familien