Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: SGB VIII Reform (KJSG) seit 10.06.2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2021   JHA/002/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Rätz, Sachgebietsleiter 22, stellt die Sozialgesetzbuches VIII gemäß Unterlage vor;

 

Nachdem vor fünf Jahren die Reformierung des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) bereits angestoßen wurde und obwohl schon im Juni 2017 eine Beschlussfassung hierzu im Deutschen Bundestag in dritter Lesung verabschiedet worden war, wurde die Gesetzesvorlage zweimal auf den Tagesordnungen des Bundesrates ohne Behandlung von diesen wieder gestrichen.

 

Mit der letzten neuen Bundesregierung wurde die Reform des SGB VIII dann im Koalitionsvertrag vereinbart. Ein breiter interdisziplinärer und wissenschaftlich begleiteter Beteiligungsprozess („Mitreden-Mitgestalten“) wurde Ende 2018 gestartet. Dieser dauerte über ein Jahr, hat ca. 9.000 Beträge verarbeitet und mündete nach Referentenentwurf im Oktober 2020. Im Dezember folgte der Regierungsentwurf, im März 2021 dann die ersten Änderungsvorschläge des Bundesrats sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung. Am 22. April 2021 wurde mit großer Mehrheit (Zustimmung bei CDU/CSU, SPD und B90/GRÜNE bei Enthaltung der FDP und Gegenstimmen von AFD und LINKE) der geänderte Gesetzentwurf in 2.+3. Lesung im Bundestag erneut verabschiedet. Am 07. Mai 2021 folgte dann die endgültige Befassung im Bundesrat und schließlich trat das reformierte SGB VIII am 10.06.2021 in Kraft. Die Bezeichnung änderte nunmehr nach 30 Jahren von „Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)“ in „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)“.

 

Frau Wölfelschneider erklärte, die Online-Teilnehmer hätten visuelle und akustische Probleme und könnten die Präsentationen nicht verstehen.

Herr Scherf erklärt, dass die Online-Teilnahme nur für Referenten möglich sei, die technische Ausstattung der digitalen Sitzungen ganz anders sei, dass die Mitglieder des Kreistages haben sich Anfang des Jahres entscheiden, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen, was für die Diskussionskultur notwendig sei.

 

Herr Rätz setzt seine Ausführungen fort;

 

Die zentralen Änderungsvorschläge der fünf Schwerpunktthemen des Entwurfs werden im Folgenden überblicksartig vorgestellt.

 

I. Verbesserter Kinder- und Jugendschutz

 

II. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen

 

III. Hilfen aus einer Hand

Besonders entscheidende und weitreichende Veränderungen sind für den Bereich der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vorgesehen. Die Umsetzung soll in einem Stufenmodell dann in die lang erwartete „Große Lösung“ ab dem Jahr 2028 erfolgen. Dies sieht eine einheitliche sachliche Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen ohne und mit Behinderung, unabhängig von der Behinderungsform vor.

1. Stufe (2021):  Stärkung der Inklusion im SGB VIII und Schnittstellenbereinigung

2. Stufe (2024):  Verfahrenslotsin

3. Stufe (2028):  Sachliche Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder

 

IV. Prävention vor Ort

 

V. Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

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