Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Neues Adoptionsgesetz seit 01.04.2021
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2021 JHA/002/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Weimer, SG
22, referiert zum Thema Neues Adoptionsgesetz seit 01.04.2021;
Zum 1. April 2021
ist ein neues Adoptionsgesetz das „Adoptionshilfegesetz“ in Kraft getreten. Sie
stellt in im Adoptionswesen die größte Gesetzesreform seit 2002 dar.
Im Wesentlichen
umfasst sie den Ausbau der Begleitung aller Beteiligten im Adoptionsprozess
sowie neue gesetzliche Vorgaben in den Bereichen Eignungsüberprüfung,
Stiefadoption und einem Rechtsanspruch auf Nachsorgeberatung und –Begleitung.
Dies bedeutet u.a.
folgenden einen umfassenden Mehraufwand für den Fachdienst:
-
Eingehende
Begleitung und Beratung aller
Beteiligten, während und nach der Adoption, um zu verhindern, dass Kinder zur
Adoption gebracht werden ohne Beteiligung der Jugendämter bzw. ohne das Wissen
der Adoptierten.
-
Abgebende Eltern,
annehmende Eltern und der zur Adoption zu vermittelten Kinder erhalten mehr
Beratungsanspruch.
-
Rechtsanspruch
auf Eignungsüberprüfung auch für Inlandsadoptionen.
-
Erstellung von
Eignungsberichten im Bereich der Inlandsadoptionen (bisher nur bei
Auslandsadoption)
-
neue
Beratungspflicht für abgebende Elternteile im Stiefadoptionsverfahren.
Vorgesehen sind persönliche Beratungsgespräche mit schriftlichem
Beratungsnachweis.
alle nach dem 1. April 2005 geborenen Adoptierte, auch im Bereich der Stiefadoptionen, sind schriftlich über den neuen Beratungsanspruch zu informieren und auf Wunsch Beratungsangebote vorzuhalten.