Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Neues Adoptionsgesetz seit 01.04.2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2021   JHA/002/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Weimer, SG 22, referiert zum Thema Neues Adoptionsgesetz seit 01.04.2021;

 

Zum 1. April 2021 ist ein neues Adoptionsgesetz das „Adoptionshilfegesetz“ in Kraft getreten. Sie stellt in im Adoptionswesen die größte Gesetzesreform seit 2002 dar.

 

Im Wesentlichen umfasst sie den Ausbau der Begleitung aller Beteiligten im Adoptionsprozess sowie neue gesetzliche Vorgaben in den Bereichen Eignungsüberprüfung, Stiefadoption und einem Rechtsanspruch auf Nachsorgeberatung und –Begleitung.

 

Dies bedeutet u.a. folgenden einen umfassenden Mehraufwand für den Fachdienst:

 

-       Eingehende Begleitung und Beratung aller Beteiligten, während und nach der Adoption, um zu verhindern, dass Kinder zur Adoption gebracht werden ohne Beteiligung der Jugendämter bzw. ohne das Wissen der Adoptierten.

-       Abgebende Eltern, annehmende Eltern und der zur Adoption zu vermittelten Kinder erhalten mehr Beratungsanspruch.

-       Rechtsanspruch auf Eignungsüberprüfung auch für Inlandsadoptionen.

-       Erstellung von Eignungsberichten im Bereich der Inlandsadoptionen (bisher nur bei Auslandsadoption)

-       neue Beratungspflicht für abgebende Elternteile im Stiefadoptionsverfahren. Vorgesehen sind persönliche Beratungsgespräche mit schriftlichem Beratungsnachweis.

alle nach dem 1. April 2005 geborenen Adoptierte, auch im Bereich der Stiefadoptionen, sind    schriftlich über den neuen Beratungsanspruch zu informieren und auf Wunsch Beratungsangebote vorzuhalten.

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