Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Gesetzesänderungen und Richtlinien im Bereich Kindertagesbetreuung 2021
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2021 JHA/002/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Rätz, Leiter den Sachgebiet 22, berichtet zum Thema
Gesetzesänderungen und Richtlinien im Bereich Kindertagesbetreuung 2021;
Im Fachdienst Kindertagesbetreuung kamen zu den
bisherigen Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen seit 2019 folgende zehn weitere
Gesetzesänderungen und Richtlinien hinzu, welche das Beratungs- und
Aufgabenfeld zunehmend komplexer gestalten:
Seit Januar 2019 ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung“ („Gute-Kita-Gesetz“) in Kraft.
Im Freistaat Bayern wurden auf Grundlage dieses
Gesetzes seit April 2019 sukzessive folgende Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
umgesetzt:
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April 2019: Ausweitung
Elternbeitragszuschuss auf die gesamte Kindergartenzeit (Änderung
Art. 19, 23 und 31 BayKiBiG, § 21 AVBayKiBiG) Ziel: gleichberechtigte Teilhabe
an der Kindertagesbetreuung
·
März 2020: „Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur
Stärkung von Kindertageseinrichtungen“ Ziel: Stärkung der Leitung von
Kindertageseinrichtungen; Seit April 2021 geänderte Richtlinie mit
differenzierter Bonuszahlung in Kraft
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Januar 2020, geändert April 2021: „Richtlinie zur Förderung von
Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in
Kindertageseinrichtungen“ (TP 2000), Ziel: Entlastung
päd. Teams in Kitas, Fachkräftegewinnung in Tagespflege durch Festanstellung
Coronabedinge Richtlinien:
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Juni 2020: „Richtlinie zur
Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung
aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz)“
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Oktober 2020: „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten
für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der
Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und
Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene
anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021“ bis 31.12.2021
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Juli 2021: „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten
für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der
Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und
Behindertenhilfe“ bis 31.12.2022
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Oktober 2021: „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung
des Infektionsschutzes für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren in Schulen
sowie in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der
Jugend- und Behindertenhilfe“ bis 31.12.2022
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Seit April 2020: ständige
Aktualisierung „Rahmenhygieneplan zur
Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und
Heilpädagogischen Tagesstätten nach der jeweils geltenden
Infektionsschutzmaßnahmeverordnung“ (Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung
und HPT)
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Änderung AVBayKiBiG zum
01.06.2021: Wesentliche Änderungen
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Erweiterung Fachkräftegebot
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Ersatz empfohlener Anstellungsschlüssel (1:10,0)
durch tatsächlichen bayernweiten durchschnittlichen Anstellungsschlüssel
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Mindestqualifizierung von 160 Stunden für nach
BayKiBiG-geförderte Kindertagespflege
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Änderung SGB
VIII zum 10.06.2021: Wesentliche Änderungen:
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Umsetzung der Auswirkungen auf das
Betriebserlaubnisverfahren §§ 45-47
Vereinbarung zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII mit
Kindertagespflegepersonen
Herr Scherf deutet auf die Arbeitsbelastung durch die
Notwendigkeit der sehr arbeitsintensiven Umsetzung zahlreichen
Gesetzesinitiativen, parallel zu den Belastungen durch die Pandemie, hin.