Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Gesetzesänderungen und Richtlinien im Bereich Kindertagesbetreuung 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2021   JHA/002/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Rätz, Leiter den Sachgebiet 22, berichtet zum Thema Gesetzesänderungen und Richtlinien im Bereich Kindertagesbetreuung 2021;

 

Im Fachdienst Kindertagesbetreuung kamen zu den bisherigen Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen seit 2019 folgende zehn weitere Gesetzesänderungen und Richtlinien hinzu, welche das Beratungs- und Aufgabenfeld zunehmend komplexer gestalten:

 

Seit Januar 2019 ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ („Gute-Kita-Gesetz“) in Kraft.

Im Freistaat Bayern wurden auf Grundlage dieses Gesetzes seit April 2019 sukzessive folgende Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung umgesetzt:

·        April 2019: Ausweitung Elternbeitragszuschuss auf die gesamte Kindergartenzeit (Änderung Art. 19, 23 und 31 BayKiBiG, § 21 AVBayKiBiG) Ziel: gleichberechtigte Teilhabe an der Kindertagesbetreuung

·         März 2020: „Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen“ Ziel: Stärkung der Leitung von Kindertageseinrichtungen; Seit April 2021 geänderte Richtlinie mit differenzierter Bonuszahlung in Kraft

·         Januar 2020, geändert April 2021: „Richtlinie zur Förderung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen“ (TP 2000), Ziel: Entlastung päd. Teams in Kitas, Fachkräftegewinnung in Tagespflege durch Festanstellung

 

Coronabedinge Richtlinien:

·        Juni 2020: „Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz)

·        Oktober 2020: „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021“ bis 31.12.2021

·        Juli 2021: „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe“ bis 31.12.2022

·         Oktober 2021: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren in Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe“ bis 31.12.2022

·        Seit April 2020: ständige Aktualisierung „Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmeverordnung“ (Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT)

·        Änderung AVBayKiBiG zum 01.06.2021: Wesentliche Änderungen

·         Erweiterung Fachkräftegebot

·         Ersatz empfohlener Anstellungsschlüssel (1:10,0) durch tatsächlichen bayernweiten durchschnittlichen Anstellungsschlüssel

·         Mindestqualifizierung von 160 Stunden für nach BayKiBiG-geförderte Kindertagespflege

·         Änderung SGB VIII zum 10.06.2021: Wesentliche Änderungen:

·         Umsetzung der Auswirkungen auf das Betriebserlaubnisverfahren §§ 45-47

Vereinbarung zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII mit Kindertagespflegepersonen

 

Herr Scherf deutet auf die Arbeitsbelastung durch die Notwendigkeit der sehr arbeitsintensiven Umsetzung zahlreichen Gesetzesinitiativen, parallel zu den Belastungen durch die Pandemie, hin.

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