Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Kreisjugendring Planung 2022
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2021 JHA/002/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau
Wölfelschneider, KJR Vorsitzende präsentiert den aktuellen Sachstand und stellt
die Planung für das Jahr 2022 vor.
Der Kreisjugendring (KJR) werde geleitet von einem durch die
Vollversammlung gewählten, ehrenamtlichen Vorstand. Der Vorstand erfülle
satzungsgemäße Aufgaben, trage die Verantwortung für die Bewirtschaftung des
Haushalts und gestalte die Inhalte des KJR.
Der Kreisjugendring Miltenberg sei der freie Träger der Jugendhilfe und
stelle einen Zusammenschluss von 20 Jugendverbänden im Landkreis Miltenberg
dar. KJR sei rechtlich selbständig und werde durch Mittel des Landkreises
finanziert.
Die
Arbeitsbereiche von der KJR seien:
1-
Grundlegende Aufgaben
Angebote, Maßnahmen und Veranstaltungen als öffentlich
anerkannter freier Träger der Jugendhilfe.
2-
Unterstützung der Jugend verbände im
Landkreis Miltenberg
Auszahlung von Zuschüssen gemäß den aktuell
geltenden Zuschussrichtlinien.
3-
Außerschulische Bildung
Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Jugendleitungen
sowie Jugendbildungs-Maßnahmen.
4-
Projekte
Initiierung und Durchführung von Projekten gemäß
den Beschlüssen der Vollversammlung.
5-
Weiteres
Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Bauleitplanung,
Beratung von kreisangehörigen Gemeinden zu Fragender verbandlichen Jugendarbeit.
KJR
habe im 1.Halbjahr des Jahres Onlineangebote für Jugendleitungen zu den Themen;
Aufsichtspflicht, Ideen für die Jugendarbeit in Zeiten von Corona und
Cybermobbing, politische Bildungsarbeit im Rahmen eines Kamingesprächs mit jungen
Kreisräten, Mitwirkung bei der Einführungsveranstaltung der Jugendbeauftragten
im Landkreis und Frühjahrsvollversammlung im Mai durchgeführt. Im 2. Halbjahr: außerschulische
Bildungsarbeit in Kooperation mit der Fachstelle Suchtprävention, ein Barkeeper
Seminar für das Saftmobil.
Zudem wurde der 2.
Platz beim Jugendförderpreis des Rotary Club Obernburg für die Woche der
Demokratie erreicht, für die politische Bildungsarbeit mit der Durchführung der
Woche der Demokratie vom 13. - 17.09.2021 u. a. mit dem Angebot der U18 Wahl.
Eine Update-Fortbildungstag am 20.11.2021 wurde abgesagt.
Die Pläne für 2022
seien wie folgt;
Onlineangebote für
Jugendleitungen zu verschiedenen Themen um die Juleica verlängern zu können
oder z. B. zu Verschwörungstheorien, Diversität in der Jugendarbeit, Anregungen,
wie Gruppenstunden unter Corona Bedingungen stattfinden können, politische
Bildungsarbeit im Rahmen von weiteren Kamingesprächen und einer Woche der
Demokratie vom 26.9. -30.9. (vor dem Tag der dt. Einheit) und Mitwirkung beim
Projekt Zukunft, Ehrenamtsfest für die Jugendarbeit im Landkreis (geplant im
Mai), Ausbildung der Barkeeper*innen soll ausgebaut
werden und dezentral im Landkreis stattfinden, Neukonzipierung des Auftritts
der Jugendarbeit während der Michaelismesse, Schulungsangebote zu den
Zuschussrichtlinien, angedacht: Fachveranstaltung zum Thema "Inklusion in
der Jugendarbeit" für Verantwortliche (haupt- und ehrenamtlich) am Untermain
gemeinsam mit KJR Aschaffenburg, Koja Aschaffenburg und Miltenberg und SJR und
Koja Stadt Aschaffenburg und Themenschwerpunkt die kommenden Jahre: Inklusion
in der Jugendarbeit.
Herr Scherf
bedankt sich persönlich bei allen Mitarbeiter*innen des KJR. Er berichtete,
dass im Jahr 2022 ein erhöhter Zuschuss ermöglicht wird, um alles fördern zu
können, was seitens der Verbände und des KJR geplant und möglich ist. Herr
Scherf klärt über die pandemiebedingt offenen Beträge hin, die wegen der
Corona-Maßnahmen nicht ausgeschüttert wurden. Der Betrag 21.000€ gehe zurück an
Landratsamt. Im Jahr 2020 hatte der Ausschuss beschlossen, dass das Geld nicht
zurückgegeben wurde, sondern als einmalige Unterstützung an die Jugendverbände
ausgezahlt wurde. Er stellt die Rückgabe der Gelder zur Diskussion, weist
jedoch darauf hin, dass Ziel des Landkreises die gezielte Förderung von
Maßnahmen für die Kinder- und Jugendarbeit sei.
Frau Hartmann,
KJR-Geschäftsführerin übernimmt das Wort und gibt Informationen zu den
Zuschussrichtlinien der KJR.
KJR habe vier
Ziele bei der aktuell laufenden Überarbeitung;
1-
Klärung, wer für die zu
verteilenden Landkreismittel antragsberechtigt ist.
2-
Klare Formulierungen, damit die
Antragsteller*innen wissen, was benötigt wird und welche Voraussetzungen sie
erfüllen müssen
3-
Erleichterungen bei der
Antragstellung, z.B. Ermöglichen Anträge per Maileinzureichen ohne eine
originale Unterschrift
4-
bessere Ausstattung durch Erhöhung
der Zuschussmitteln um die realen Kosten der Verbände abfangen zu können.
Der KJR erhalte Gelder
aus den Mitteln des Landkreises, um
- den eigenen Geschäftsbetrieb und die Inhalte
des KJR aufrecht zu erhalten,
- die Personalkosten zu decken,
- diese als Zuschüsse auszuweisen und den Verbänden
uneingeschränkt im Rahmen der Regelungen in den Zuschussrichtlinien zur
Verfügung zu stellen.
Als Bemerkung zum
Haushalt erklärt Frau Wölfelschneider den Antrag über die Erhöhung des
Pauschalzuschusses.
Herr Fieger
sagt, dass man nicht pauschal ausschütten sollte, da dann Zuschussrichtlinien
hinfällig wären.
Frau Hartmann
unterstützt Herr Fieger und deutet auf die Schwierigkeiten der Formulierung in
den Zuschussrichtlinien. Das Angebot sei, nun eine inhaltlich eindeutige und
sichere Formulierung zu finden. Für die Existenz der Verbände seien
Verwendungsnachweise bis heute nicht nötig gewesen, aktuell sei man im Dialog.
Herr Rätz
deutet auf die Restmittel hin, die nicht zu verteilen seien und auf Grund der
Höhe von 60% der Gesamtmittel nicht als Restmittel gelten können. Mittel
sollten grundsätzlich zweckgebunden verwendet werden. Er weist auf falsche
Signale, die an Verbände gesendet werden, wenn die Mittel einfach pauschal
zugeteilt würden.