Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: JaS Grundschule Kirchzell Bedarfsanerkennung

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2021   JHA/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Kirchzell im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche an.


Herr Adams, SG 223, berichtet über die Bedarfsanerkennung der Grundschule Kirchzell;

 

Die Gemeinde Kirchzell hat im September 2021 eine geförderte Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)- Stelle im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche für die Grundschule Kirchzell beantragt.

Von Januar 2018 bis September 2021 war die Stelle ungefördert mit einem Umfang von 8,5 Stunden/Woche eingerichtet. Aufgrund eines Personalwechsels zum 01.10.2021 hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die Stelle ein Jahr lang unbesetzt zu lassen, damit dann einen Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden kann.

Die bisherige Bedarfsanerkennung durch den JHA bezieht sich auf einen Stundenumfang von 10 Stunden/ Woche. Für eine geförderte Stelle ist eine Bedarfsanerkennung für einen Stundenumfang von 19,5 Stunden/ Woche nötig.

Die Schule begründet den Bedarf für eine Stelle im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche mit auffälligem Verhalten von Schülerinnen und Schülern, dass die Schule im Rahmen ihres Erziehungsauftrages nicht mehr alleine bearbeiten könne. Außerdem seien Schülerinnen und Schüler durch ungenügende Erziehungsfähigkeit der Eltern, Bedrohung durch Armut, sozial schwierige Familienverhältnisse, psychische Probleme der Eltern und Konflikte benachteiligt. 

Eine statistische Abfrage der Schule hat ergeben, dass mangelnde Konzentration im Unterricht, psychische Probleme, Rückzugsverhalten und Gewalt gegen Mitschüler die am häufigsten genannten auffälligen Verhaltensweisen sind, die auf einen Unterstützungsbedarf durch JaS im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche hinweisen.

Bei Aufnahme in das staatliche Förderprogramm "JaS" könnte die Stelle frühestens im Herbst/ Winter 2022 starten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit diesem Beschluss entstehen dem Landkreis bei Einrichtung der Stelle, Kosten in Höhe von ca. 11.000,- € pro Jahr.

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