Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: JaS Grundschule Kirchzell Bedarfsanerkennung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2021 JHA/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Kirchzell im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche an.
Herr Adams, SG
223, berichtet über die Bedarfsanerkennung der Grundschule Kirchzell;
Die Gemeinde Kirchzell hat im September 2021 eine
geförderte Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS)- Stelle
im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche für die Grundschule Kirchzell beantragt.
Von Januar 2018 bis September
2021 war die Stelle ungefördert mit einem Umfang von 8,5 Stunden/Woche
eingerichtet. Aufgrund eines Personalwechsels zum 01.10.2021 hat sich die Gemeinde
dazu entschieden, die Stelle ein Jahr lang unbesetzt zu lassen, damit dann
einen Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden kann.
Die bisherige
Bedarfsanerkennung durch den JHA bezieht sich auf einen Stundenumfang von 10
Stunden/ Woche. Für eine geförderte Stelle ist eine Bedarfsanerkennung für
einen Stundenumfang von 19,5 Stunden/ Woche nötig.
Die Schule begründet den
Bedarf für eine Stelle im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche mit auffälligem
Verhalten von Schülerinnen und Schülern, dass die Schule im Rahmen ihres
Erziehungsauftrages nicht mehr alleine bearbeiten könne. Außerdem seien
Schülerinnen und Schüler durch ungenügende Erziehungsfähigkeit der Eltern,
Bedrohung durch Armut, sozial schwierige Familienverhältnisse, psychische
Probleme der Eltern und Konflikte benachteiligt.
Eine statistische Abfrage der
Schule hat ergeben, dass mangelnde Konzentration im Unterricht, psychische
Probleme, Rückzugsverhalten und Gewalt gegen Mitschüler die am häufigsten
genannten auffälligen Verhaltensweisen sind, die auf einen Unterstützungsbedarf
durch JaS im Umfang von 19,5 Stunden/ Woche hinweisen.
Bei Aufnahme in das staatliche Förderprogramm "JaS" könnte die Stelle frühestens im Herbst/ Winter 2022 starten.
Mit diesem Beschluss entstehen dem Landkreis bei Einrichtung der Stelle, Kosten in Höhe von ca. 11.000,- € pro Jahr.