Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: JaS Richtlinien und Ausbau JaS im Landkreis

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2021   JHA/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, Jugendsozialarbeit an Schulen an allen förderfähigen Schulen einzurichten. Über die Grundausstattung (0,5 VZÄ) hinaus, kann an Schulen mit mehr als 250 Schüler*innen und an Förderschulen JaS mit bis zu 1,0 VZÄ bzw. in Höhe der vom Förderprogramm "JaS" empfohlenen Personalausstattung eingerichtet werden. Nur Stellen, die den Richtlinien des Förderprogramms entsprechen, können eingerichtet werden.


Herr Adams, SG 223, berichtet zum Thema Richtlinien Ausbau;

 

Aktuell sind alle 16 Mittelschulen, 23 von 25 Grundschulen, beide landkreiseigenen Förderschulen, die Berufsschule Miltenberg und eine von 4 Realschulen mit Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)- Stellen/ sozialpädagogischem Personal ausgestattet. 

39 dieser Stellen befinden sich in Trägerschaft des Landratsamtes (LRA), 4 in Trägerschaft von Gemeinden. 

28 dieser Stellen (in LRA-Trägerschaft) sind aktuell staatlich gefördert (11 nicht).

Bereits im Mai 2019 hat der Jugendhilfeausschuss (JHA) dem Kreistag empfohlen, die (damals nur angekündigten) Förderrichtlinien auf den Landkreis Miltenberg anzuwenden und damit alle förderfähigen Stellen in die Förderung gelangen zu lassen. Der Beschluss sollte dem Kreistag erst vorgelegt werden, wenn die Förderrichtlinien veröffentlicht sind.

Die im April 2021 erschienen neuen Förderrichtlinien sehen eine grundsätzliche Förderfähigkeit von allen Grundschulen und (neu) von Realschulen vor. Gefördert wird weiterhin mit einem Festbetrag von 16.360,- € pro Vollzeitstelle. Eine im Mai 2019 angekündigte Erhöhung der Förderpauschale wurde nicht umgesetzt. Ungefördert gestartete JaS-Projekte können erst nach einem Jahr Vakanz der Stelle Förderung beantragen. 

Ab Juni 2021 neu genehmigte Stellen können im Rahmen des „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 die dreifache Förderung erhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einem Maximalausbau würden dem Landkreis Mehrkosten in Höhe von ca. 374.300,- € entstehen. Darin ist eine Erhöhung der Teamleitung-Stellen, enthalten.

Mit dem weiteren Ausbau von JaS ist auch mit Folgekosten für die "klassische" Jugendhilfe zu rechnen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zusätzliche Kosten entstehen, wenn durch die Arbeit der JaS-Fachkräfte weitere Jugendhilfebedarfe z. B. in Form von „Hilfen zur Erziehung“ identifiziert und an den ASD gemeldet werden.

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