Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: JaS Richtlinien und Ausbau JaS im Landkreis
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2021 JHA/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, Jugendsozialarbeit an Schulen an allen förderfähigen Schulen einzurichten. Über die Grundausstattung (0,5 VZÄ) hinaus, kann an Schulen mit mehr als 250 Schüler*innen und an Förderschulen JaS mit bis zu 1,0 VZÄ bzw. in Höhe der vom Förderprogramm "JaS" empfohlenen Personalausstattung eingerichtet werden. Nur Stellen, die den Richtlinien des Förderprogramms entsprechen, können eingerichtet werden.
Herr Adams, SG 223, berichtet zum Thema Richtlinien Ausbau;
Aktuell sind alle 16
Mittelschulen, 23 von 25 Grundschulen, beide landkreiseigenen Förderschulen,
die Berufsschule Miltenberg und eine von 4 Realschulen mit
Jugendsozialarbeit an
Schulen
(JaS)- Stellen/ sozialpädagogischem Personal
ausgestattet.
39 dieser Stellen befinden
sich in Trägerschaft des Landratsamtes (LRA), 4 in Trägerschaft von
Gemeinden.
28 dieser Stellen (in
LRA-Trägerschaft) sind aktuell staatlich gefördert (11 nicht).
Bereits im Mai 2019 hat der
Jugendhilfeausschuss (JHA) dem Kreistag empfohlen, die (damals nur
angekündigten) Förderrichtlinien auf den Landkreis Miltenberg anzuwenden und
damit alle förderfähigen Stellen in die Förderung gelangen zu lassen. Der
Beschluss sollte dem Kreistag erst vorgelegt werden, wenn die Förderrichtlinien
veröffentlicht sind.
Die im April 2021 erschienen
neuen Förderrichtlinien sehen eine grundsätzliche Förderfähigkeit von allen
Grundschulen und (neu) von Realschulen vor. Gefördert wird weiterhin mit einem
Festbetrag von 16.360,- € pro Vollzeitstelle. Eine im Mai 2019 angekündigte
Erhöhung der Förderpauschale wurde nicht umgesetzt. Ungefördert gestartete
JaS-Projekte können erst nach einem Jahr Vakanz der Stelle Förderung
beantragen.
Ab Juni 2021 neu genehmigte Stellen können im Rahmen des „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 die dreifache Förderung erhalten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei einem Maximalausbau würden dem Landkreis Mehrkosten in Höhe von
ca. 374.300,- € entstehen. Darin ist eine Erhöhung der Teamleitung-Stellen,
enthalten.
Mit dem weiteren Ausbau von JaS ist auch mit Folgekosten für die "klassische" Jugendhilfe zu rechnen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zusätzliche Kosten entstehen, wenn durch die Arbeit der JaS-Fachkräfte weitere Jugendhilfebedarfe z. B. in Form von „Hilfen zur Erziehung“ identifiziert und an den ASD gemeldet werden.