Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Jugendhilfehaushalt 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2021   JHA/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Haushaltsansatz 2022 für das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) mit einem Volumen bei den Ausgaben von 12.459.850,-- € sowie mit Einnahmen von 2.895.250,-- €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2022 in Höhe von 9.564.600,--  € wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen.


Herr Rätz, SG 22, berichtet über Jugendhilfehaushalt 2021;

 

Laufendes Jahr (2021)

Im Jahr 2021 wird das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 10.028.196,-- € und Einnahmen von voraussichtlich 2.451.744,-- € mit einem Zuschussbedarf von ca. 7.576.452,-- € abschließen.

Der Zuschussbedarf für 2021 sah in der Planung 8.865.750,-- € vor. Der erwartete Zuschuss des Landkreises Miltenberg für das laufende Jahr liegt damit um 1.289.298,-- € oder 15% niedriger. Das Jahr 2021 dürfte damit Ergebnis gegenüber dem Vorjahresergebnis von 2020 voraussichtlich um 1.088.879,-- € oder 13 % besser abschließen. Als Ursachen sind hier vier Schwerpunkte auszumachen:

1.)  + 315 T€ Hilfeverläufe (Mehr günstiger als ungünstiger verlaufende Hilfen)

2.)  + 176 T€ Corona-Effekte (Weniger benötige Aufwendungen bei Vor-Ort-Leistungen)

3.)  + 193 T€ Kostenerstattungen (Mehr Fall-Abgaben an andere Jugendämter als Aufnahmen)

4.)  + 516 T€ Kostenerstattungen (Mehr Nachzahlungen vom Bezirk (Vorjahre) als laufende Ausgaben)

Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den drei letzten Punkten in erste Linie um Einmaleffekte handelt. Damit ist wurden die strategischen Schwerpunktsetzungen für das aktuelle Jahr erreicht: „Neben der fachlichen Steuerung werden weiterhin auf die Kostenerstattung wie auch die (Fall-)Kostenübernamen im kommenden Jahr weitere Steuerungsschwerpunkte gelegt.“ (Zitat aus der JHA-Haushaltsvorlage vom Herbst 2020 für 2021). Die Kosten der stationären Unterbringungen fielen leicht unter das Niveau des Vorjahres und ein weiter Anstieg konnte gebremst werden.

 

Kommendes Jahr (2022)

Für das Jahr 2022 werden Ausgaben von 12.459.850,-- € und Einnahmen von 2.895.250,-- € veranschlagt. Durch die vielen positiven Effekte im laufenden Jahr scheint damit der Ansatz für das kommende Jahr ungewöhnlich zu steigen. Der beabsichtigte Ansatz liegt mit 698.850,-- € oder 8% sogar über dem Ansatz für 2021. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass sich ein positives Ergebnis auch im kommenden Jahr wiederholt. Weiterhin bleibt auch ein Schwerpunkt auf den Kostenerstattungen; die fachliche Steuerung soll durch ein fest installiertes Fachcontrolling gleichermaßen noch weiter professionalisiert und auch organisatorisch fest verankert werden. Die positiven wirtschaftlichen Effekte können jedoch für 2022 nicht garantiert werden. Im Gegenteil ist eher mit einer zunehmenden Inanspruchnahme von Jugendhilfe und längeren Hilfeverläufen im Nachgang von Corona zu rechnen. Auch ist unklar, wie sich die Nachfrage nach Eingliederungshilfen und im aktuellen Jahr bei unterdurchschnittlich gewährten Hilfen entwickelt.

 

Für 2022 sind in folgenden Bereichen finanziell nennenswerte Mehraufwendungen i.H.v. 630 T€ vorgesehen:

·    - 48 T€ Qualitätsanpassung an Förderbedingungen in der Kindertagespflege und Familienprojekte

·    - 168 T€ gezielter Aufbau der Sozialen Gruppenarbeit zur Prävention und Corona-Nachsorge

·    - 121 T€ Anpassung der ambulanten Jugendhilfeleistungen zur Vermeidung stationärer Hilfen

·    - 223 T€ Anpassung der teilstationären Jugendhilfeleistungen zur Vermeidung stationärer Hilfen

·    - 70 T€ Anpassung an Entwicklungen bei Eingliederungshilfe und Inobhutnahmen

Ein nennenswerter finanzieller Minderaufwand i.H.v. 36 T€ ist bereits in der vorgenommenen Anpassung an die Entwicklungen in der Eingliederungshilfe einkalkuliert.

Weitere Einzelheiten, insbesondere die Veränderungen in den jeweiligen Haushaltsstellen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Entwurf sowie den Erläuterungen in der Jugendhilfeausschusssitzung.

 

Herr Schwing fragt nach den Ursachen des mehr erwarteten Zuschussbedarfes. Zudem möchte er wissen ob es nur Corona bedingt ist.

Herr Rätz klärt die vier Ursachen auf; reduzierte Beiträge durch den Staat, erhöhte Tagespflege-Ausgaben, Basiswerterhöhung im kommenden Jahr und weggefallene Fördermittel.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung