Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2021   BKS/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

1.    Die Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. im Jahr 2022 beträgt maximal 50.000 € unter dem Vorbehalt, dass

·      ganzjährig tatsächlich (rechnerisch) 3,0 förderfähige Vollzeitkräfte für die Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzt werden,

·      die Förderung nach BIR beantragt wird,

·      mindestens der geforderte Eigenanteil nach BIR von Caritas selbst finanziert wird.

2.    Die Förderung ist zweckgebunden für die Finanzierung von Kostenbestandteilen, deren Förderung durch Drittmittelgeber die staatliche Förderung nicht mindert.


Herr Vill, SG 23, stellt Zahlen zur Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2022 gemäß Präsentation vor:

In der Bildungsausschusssitzung am 06.10.2020 wurde beschlossen, dass der Landkreis Miltenberg auch für die Zeit ab 01.01.2021 weiterhin damit einverstanden ist, dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Kreiscaritasverband) die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) im Landkreis alleine durchführt und weiterhin bereit ist, die Wahrnehmung dieser Aufgabe finanziell zu unterstützen. Die Förderung im Jahr 2021 wurde (unter den im Beschlussvorschlag genannten gleichen Voraussetzungen) auf maximal 50.000 € festgelegt. Die Höhe der weiteren Förderungen solle jährlich neu festgelegt werden.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung stand noch nicht fest, ob sich der Diözesancaritasverband angesichts rückläufiger Einnahmen im Jahr 2021 weiter an der Finanzierung der FIB beteiligen werde.

Die Vorstandschaft des Kreiscaritasverbandes sagte im Interesse der Mitarbeiter und des kontinuierlichen Fortgangs der Flüchtlingsarbeit zu, die ungedeckten Kosten für das Jahr 2021 bei Ausfall der Diözesanmittel mit der Unterstützung des Landkreises in voller Höhe zu übernehmen.

Zwischenzeitlich steht fest, dass der Diözesancaritasverband für 2021 den ungedeckten Anteil an den Personalkosten (ohne Sach- und Gemeinkosten) übernimmt und der Kreiscaritasverband „nur“ die Sach- und Gemeinkosten tragen muss, die pauschal mit 20 % der Gesamtpersonalkosten veranschlagt werden können.

Auf dieser Grundlage und nach den vom Diözesancaritasverband mitgeteilten Zahlen ergibt sich für 2021 die Berechnung der Kostenverteilung, wie sie in der PowerPoint Präsentation dargestellt ist:

Gesamtkosten

   254.821,44 €

100,0%

Freistaat

   135.542,65 €

53,2%

Diözesancaritasverband

     26.808,55 €

10,5%

Kreiscaritasverband

     42.470,24 €

16,7%

Landkreis

     50.000,00 €

19,6%

Nachdem die Frage des finanziellen Engagements für 2022 auch in diesem Jahr zunächst lange offenblieb wurde den Kreisverbandsgeschäftsführern nun Mitte November mitgeteilt, dass sich der Diözesanverband jedenfalls auch 2022 in vermutlich nahezu unverändertem Umfang an der Tragung der Personalkosten der FIB beteiligen werde.

Damit wäre gewährleistet, dass in 2022 die gleiche Finanzierung wie in 2021 möglich wäre, sofern auch der Landkreis sein Engagement in gleicher Höhe aufrechterhält.

Unverändert gilt:

Die Zusammenarbeit der FIB mit Jobcenter und Sozialamt verläuft im Landkreis Miltenberg ganz überwiegend sehr gut und konstruktiv und ist hilfreich und nützlich für uns. Unterschiedliche Auffassungen werden in der Regel im Gespräch (also nicht etwa durch Rechtsmitteleinlegung) geklärt. Die Berater helfen auch bei der Beantragung von Sozialleistungen und beim Kontakt mit Jobcenter und Sozialamt. Dies läuft nicht in allen Landkreisen so gut wie bei uns.

Dass die Unterbringung einer großen Anzahl von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 gut ablief, ist neben dem Engagement vieler Ehrenamtlicher ein großes Stück weit auch Verdienst der Asylsozialberatung des Kreiscaritasverbandes.

Es ist uns daher ein Anliegen, dass die Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Kreiscaritasverband weiterbesteht. Würde das dortige Beratungsangebot wegbrechen, müsste die Aufgabe durch landkreiseigenes Personal sichergestellt werden.

Die Ansiedlung der FIB beim Kreiscaritasverband macht aber aufgrund der dortigen vielfältigen sonstigen Beratungsangebote und Vernetzungen, insbesondere mit vielen Ehrenamtlichen, Sinn.

Dies wird auch von den anderen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis bestätigt.

Bei von Jahr zu Jahr sogar leicht steigender Gesamtzahl der Beratungsklientel ist die Zahl der für die Aufgabe eingesetzten Fachkräfte seit 2017 rückläufig. Dabei waren die Caritasmitarbeiter schon im Jahr 2019, damals noch mit 4,0 rechnerischen VZK (5 Köpfe), bereits gut ausgelastet.

Seit 2020 stemmen die Beratungskräfte die – wie dargestellt - ganz allmählich immer mehr werdende Klientenzahl nunmehr mit unverändert 3,0 VZK.

Herr Scherf stellt fest, dass die wichtige Migrationsberatung aus der Landkreis Miltenberg vom Caritas Kreisverband sehr gut durchgeführt wird und erklärt, dass sie die Kooperation 2021–2022 weiter unterstützen werden.

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