Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2022
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.11.2021 BKS/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
1.
Die
Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband
für den Landkreis Miltenberg e.V. im Jahr 2022 beträgt maximal 50.000 € unter
dem Vorbehalt, dass
·
ganzjährig
tatsächlich (rechnerisch) 3,0 förderfähige Vollzeitkräfte für die Flüchtlings-
und Integrationsberatung eingesetzt werden,
·
die
Förderung nach BIR beantragt wird,
·
mindestens
der geforderte Eigenanteil nach BIR von Caritas selbst finanziert wird.
2.
Die
Förderung ist zweckgebunden für die Finanzierung von Kostenbestandteilen, deren
Förderung durch Drittmittelgeber die staatliche Förderung nicht mindert.
Herr Vill, SG 23,
stellt Zahlen zur Förderung der Flüchtlings- und
Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V.
für das Jahr 2022 gemäß Präsentation vor:
In der
Bildungsausschusssitzung am 06.10.2020 wurde beschlossen, dass der Landkreis
Miltenberg auch für die Zeit ab 01.01.2021 weiterhin damit einverstanden ist,
dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Kreiscaritasverband)
die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) im Landkreis alleine durchführt
und weiterhin bereit ist, die Wahrnehmung dieser Aufgabe finanziell zu
unterstützen. Die Förderung im Jahr 2021 wurde (unter den im Beschlussvorschlag
genannten gleichen Voraussetzungen) auf maximal 50.000 € festgelegt. Die Höhe
der weiteren Förderungen solle jährlich neu festgelegt werden.
Zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung stand noch nicht fest, ob sich der Diözesancaritasverband
angesichts rückläufiger Einnahmen im Jahr 2021 weiter an der Finanzierung der
FIB beteiligen werde.
Die Vorstandschaft
des Kreiscaritasverbandes sagte im Interesse der Mitarbeiter und des
kontinuierlichen Fortgangs der Flüchtlingsarbeit zu, die ungedeckten Kosten für
das Jahr 2021 bei Ausfall der Diözesanmittel mit der Unterstützung des
Landkreises in voller Höhe zu übernehmen.
Zwischenzeitlich
steht fest, dass der Diözesancaritasverband für 2021 den ungedeckten Anteil an
den Personalkosten (ohne Sach- und Gemeinkosten) übernimmt und der
Kreiscaritasverband „nur“ die Sach- und Gemeinkosten tragen muss, die pauschal
mit 20 % der Gesamtpersonalkosten veranschlagt werden können.
Auf dieser
Grundlage und nach den vom Diözesancaritasverband mitgeteilten Zahlen ergibt
sich für 2021 die Berechnung der Kostenverteilung, wie sie in der PowerPoint
Präsentation dargestellt ist:
Gesamtkosten |
254.821,44 € |
100,0% |
Freistaat |
135.542,65 € |
53,2% |
Diözesancaritasverband |
26.808,55 € |
10,5% |
Kreiscaritasverband |
42.470,24 € |
16,7% |
Landkreis |
50.000,00 € |
19,6% |
Nachdem die Frage
des finanziellen Engagements für 2022 auch in diesem Jahr zunächst lange
offenblieb wurde den Kreisverbandsgeschäftsführern nun Mitte November
mitgeteilt, dass sich der Diözesanverband jedenfalls auch 2022 in vermutlich
nahezu unverändertem Umfang an der Tragung der Personalkosten der FIB
beteiligen werde.
Damit wäre
gewährleistet, dass in 2022 die gleiche Finanzierung wie in 2021 möglich wäre,
sofern auch der Landkreis sein Engagement in gleicher Höhe aufrechterhält.
Unverändert gilt:
Die Zusammenarbeit
der FIB mit Jobcenter und Sozialamt verläuft im Landkreis Miltenberg ganz
überwiegend sehr gut und konstruktiv und ist hilfreich und nützlich für uns. Unterschiedliche Auffassungen
werden in der Regel im Gespräch (also nicht etwa durch Rechtsmitteleinlegung)
geklärt. Die Berater helfen auch bei der Beantragung von Sozialleistungen und
beim Kontakt mit Jobcenter und Sozialamt. Dies läuft nicht in allen Landkreisen
so gut wie bei uns.
Dass die
Unterbringung einer großen Anzahl von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 gut
ablief, ist neben dem Engagement vieler Ehrenamtlicher ein großes Stück weit
auch Verdienst der Asylsozialberatung des Kreiscaritasverbandes.
Es ist uns daher
ein Anliegen, dass die Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den
Kreiscaritasverband weiterbesteht. Würde das dortige Beratungsangebot
wegbrechen, müsste die Aufgabe durch landkreiseigenes Personal sichergestellt
werden.
Die Ansiedlung der
FIB beim Kreiscaritasverband macht aber aufgrund der dortigen vielfältigen
sonstigen Beratungsangebote und Vernetzungen, insbesondere mit vielen
Ehrenamtlichen, Sinn.
Dies wird auch von
den anderen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis bestätigt.
Bei von Jahr zu
Jahr sogar leicht steigender Gesamtzahl der Beratungsklientel ist die Zahl der
für die Aufgabe eingesetzten Fachkräfte seit 2017 rückläufig. Dabei waren die
Caritasmitarbeiter schon im Jahr 2019, damals noch mit 4,0 rechnerischen VZK (5
Köpfe), bereits gut ausgelastet.
Seit 2020 stemmen
die Beratungskräfte die – wie dargestellt - ganz allmählich immer mehr werdende
Klientenzahl nunmehr mit unverändert 3,0 VZK.
Herr Scherf stellt fest, dass die wichtige Migrationsberatung aus der Landkreis Miltenberg vom Caritas Kreisverband sehr gut durchgeführt wird und erklärt, dass sie die Kooperation 2021–2022 weiter unterstützen werden.