Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Finanzielle Unterstützung zum Aufbau eines Hospiz- und Palliativzentrums in Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2021   BKS/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

1.    Im Hinblick auf die zu schaffenden Räumlichkeiten für die SAPV Bayerischer Untermain gewährt der Landkreis Miltenberg einen einmaligen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss von 10.000 €.

Die Auszahlung erfolgt nach Anzeige des Baubeginns.

2.    Für das geplante Tageshospiz gewährt der Landkreis Miltenberg eine nicht rückzahlbare Investitionskostenförderung in Höhe von insgesamt bis zu 90.000 €, auszahlbar in fünf kalenderjährlichen Raten, beginnend mit dem Kalenderjahr der Eröffnung der Tagespflege.

Die fünf kalenderjährlichen Raten betragen jeweils 18.000 € x Zahl der Belegtage im Tageshospiz durch Menschen aus dem Landkreis Miltenberg / Gesamtbelegtage, jeweils bezogen auf das Kalenderjahr.

Die Auszahlung der Raten erfolgt auf formlosen Antrag jeweils im Folgejahr nach Nachweis der maßgeblichen Belegtage mit Herkunftsangaben.


Herr Vill, SG 23, stellt zum Thema Finanzielle Unterstützung zum Aufbau eines Hospiz- und Palliativzentrums in Aschaffenburg vor:

Die Hospizgruppe Aschaffenburg e. V. plant in Aschaffenburg-Schweinheim (Zum Schreibersgraben 8) ein Hospiz- und Palliativzentrum mit geschätzten Baukosten von 4,8 Mio. €.

Das Zentrum soll beinhalten:

·        ein Veranstaltungs-, Fortbildungs- und Begegnungszentrum

·        Büro- und Beratungsräume für die Hospizgruppe Aschaffenburg e. V.

·        Geschäftsstelle und Stützpunkt des SAPV-Teams für die Region I

·        ein Tageshospiz mit 6 Einzelzimmern

·        mehrere Hospizappartements, in die Patienten mit unheilbaren Krankheiten ziehen können

Die Finanzierung solle teilweise aus einer Rücklage der Hospizgruppe, im Übrigen aus Spenden erbracht werden.

Der Kreisausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat am 17.05.2021 beschlossen, für das Projekt (insbesondere das Tageshospiz) eine Förderung von 90.000 € (15.000 € je Platz) zu gewähren.

Die Stadt Aschaffenburg stellte schon im März dieses Jahres das Baugrundstück zu vergünstigtem Erbbauzins zur Verfügung. Nach der Förderzusage des Landkreises werde weitere Unterstützung erwogen.

Am 27.07.2021 fragte der Landkreis Aschaffenburg bei Landrat Scherf an, ob auch der Landkreis Miltenberg eine Förderung gewähren könne. Prüfung wurde zugesagt.

Förderung seitens des Landkreises Miltenberg kommt nur in Betracht, soweit durch das geplante Zentrum voraussichtlich Leistungsangebote für Bürger*innen des Landkreises erwachsen oder unterstützt werden.

Zur diesbezüglichen Prüfung fand am 05.10.2021 eine Online-Besprechung mit Vorstellung der Pläne statt. Die Vorstellung erfolgte seitens der Hospizgruppe Aschaffenburg durch H. Steffen Naumann (leitender Projektkoordinator) und Birgit Salefsky (Stellvertretung). Seitens des Landkreises Miltenberg waren Christina Jung (Seniorenfachkraft) sowie Leonie Neufing und Tammy Duval (beide Arbeitskreis Palliativ-Hospiz im Gesundheitsamt) vertreten.

Aus Sicht der Fachfrauen ist das geplante Zentrum anteilig förderwürdig. Unbestritten bestehe ein Bedarf an neuen Strukturen zur Entlastung pflegender Angehöriger (Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege) sowie ein Bedarf an barrierefreiem Wohnraum gerade im Hinblick auf den Wunsch nach einem selbstbestimmten Sterben zu Hause. Hier setzten das Tageshospiz und die Hospizappartements an.

„Insbesondere das Tageshospiz ist ein neuartiger Baustein innerhalb der Palliativ- und Hospizversorgung, den es so in Deutschland unseres Wissens noch nicht oft gibt. Das erste Tageshospiz in Deutschland eröffnete 2019 in Nürnberg, ein weiteres erst im Februar 2020 in Berlin. Ein vergleichbares Projekt wird kurzfristig und wahrscheinlich auch mittelfristig im Landkreis Miltenberg nicht zu realisieren sein. Hier sind wir, wie auch bei der Versorgung mit stationären Hospizplätzen, auf die Nachbarlandkreise angewiesen. Laut Konzept steht dieses neue Angebot auch für die Bevölkerung des Landkreises Miltenberg grundsätzlich offen. […] Aktuell ist noch nicht absehbar, in welchem Umfang die Bürger*innen aus dem Landkreis das Tageshospiz und die Hospizappartements nutzen werden, jedoch wäre eine Nutzung grundsätzlich möglich und aus unserer Sicht auch vorstellbar.“

Hiernach ergeht der Beschlussvorschlag.

Soweit Räumlichkeiten für die SAPV Bayerischer Untermain geschaffen werden, ist dies unterstützungswürdig, weil diese die gesamte Region I abdeckt (Beschlussvorschlag Nr. 1)

Die Räumlichkeiten für die ambulante Arbeit der Hospizgruppe Aschaffenburg können nicht gefördert werden. Das vergleichbare Angebot für den Landkreis Miltenberg deckt der Ökumenische Hospizverein für den Landkreis Miltenberg mit Sitz in Obernburg ab.

Im Übrigen müsste die Unterstützung davon abhängig gemacht werden, inwieweit prognostisch künftig Inanspruchnahme durch Bürger*innen des Landkreises Miltenberg erfolgt.

Für die Aufstockung des stationären Hospizes in Alzenau von 8 auf 10 Plätze hatte der Landkreis Aschaffenburg 2018 70.000 € (35.000 € je neu geschaffenem Platz) gegeben. Auf der Kreisausschusssitzung am 03.12.2018 wurde einen Zuschuss nach dem Verhältnis der Belegungszahlen der Jahre 2013-2017 (LK AB 35,56 % / LK MIL 7,47 %) in Höhe von 15.000 € beschlossen und in der Folge ausgezahlt. Die Stadt schloss sich dieser Berechnungsmethode später an.

Für das geplante teilstationäre Tageshospiz in Schweinheim könnte man hinsichtlich unseres Belegungsanteils im Voraus nur mutmaßen. Inanspruchnahme aus dem nördlichen Landkreis ist jedoch vor allem für diesen Bereich wahrscheinlich.

Vor diesem Hintergrund ergeht der Beschlussvorschlag Nr. 2. Dieser umschließt verwaltungsvereinfachend auch die Förderung für das Veranstaltungs-, Fortbildungs- und Begegnungszentrum und die Hospizappartements. Für beides ist Nutzung durch Bürger*innen des Landkreises Miltenberg in ähnlichem Verhältnis denkbar.

Unterstützung des Ökumenischen Hospizvereins für den Landkreis Miltenberg e.V.

Vor dem Hintergrund der Prüfung einer Unterstützung für das Hospiz- und Palliativzentrum Aschaffenburg wurde vom Landratsamt auch angefragt, ob und inwieweit für unseren eigenen ambulanten Hospizverein, der seit vielen Jahren hervorragende Hospizarbeit erbringt, ebenfalls eine Unterstützung notwendig ist bzw. geltend gemacht wird.

Ein Telefonat mit der dortigen Leitung am 18.10.2021 ergab, dass hauptamtliche Personalkosten, Miete und Bürokosten von Hospizvereinen über die ARGE der Krankenkassenverbände in Bayern refinanziert würden (§ 39a Abs. 2 SGB V). Voraussetzung sei die Qualifikation der hauptamtlichen Kräfte. Mitunter komme es zu finanziellen Engpässen, wenn die Kosten für die Weiterbildungskurse (Führungskompetenz- und Koordinatoren Seminar) vorgestreckt werden müssten, letztendlich werde aber alles bezahlt, auch die Weiterbildung. Der Verein arbeite momentan daher auch nicht defizitär, weil auch Spendeneinnahmen bestünden.

Keine Refinanzierung erfolge jedoch für Trauerarbeit.

Man sei dabei, eine Gruppe speziell für trauernde Kinder aufzubauen. Aktuell machten zwei Hospizbegleiterinnen eine Ausbildung für Kindertrauerarbeit (Ausbildungskosten ca. 2 MA x 1.000 €).

Neben den Ausbildungskosten entstünden anlaufenden Kosten für die Kindertrauerarbeit Ausgaben für Flyer, Material usw., jährlich im niedrigen 3-stelligen Bereich.

Zu prüfen wäre, ob der Landkreis jetzt einmalig die Ausbildung für die Kindertrauerarbeit finanziell unterstützen und für den Rest der Kreistagsperiode bis 2026 für die laufenden Ausgaben für Flyer, Material usw. einen jährlichen Zuschuss für die Kindertrauerarbeit zusagen könnte.

Erläuterungen und Nachweise für den diesbezüglichen Finanzierungsbedarf wurden zugesagt, lagen aber zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.

 

Herr Hermann bittet um eine Klarstellung der Formel für den jährlichen Zuschuss im zweiten Absatz des Beschlussvorschlages.

Herr Scherf erklärt, dass je mehr Belegungstage im Kalenderjahr von Personen im Landkreis Miltenberg bereitgestellt werden, desto mehr Zuschüsse werden ausgezahlt. Wenn beispielsweise ein Drittel aller Belegungstage Personen aus dem Landkreis Miltenberg sind, wird ein Zuschuss von 6.000 € benötigt.

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