Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Finanzielle Unterstützung zum Aufbau eines Hospiz- und Palliativzentrums in Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.11.2021 BKS/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
1. Im Hinblick auf die zu schaffenden
Räumlichkeiten für die SAPV Bayerischer Untermain gewährt der Landkreis
Miltenberg einen einmaligen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss von 10.000 €.
Die Auszahlung erfolgt nach Anzeige des
Baubeginns.
2. Für das geplante Tageshospiz gewährt der
Landkreis Miltenberg eine nicht rückzahlbare Investitionskostenförderung in
Höhe von insgesamt bis zu 90.000 €, auszahlbar in fünf kalenderjährlichen
Raten, beginnend mit dem Kalenderjahr der Eröffnung der Tagespflege.
Die fünf kalenderjährlichen Raten betragen
jeweils 18.000 € x Zahl der Belegtage im Tageshospiz durch Menschen aus dem
Landkreis Miltenberg / Gesamtbelegtage, jeweils bezogen auf das Kalenderjahr.
Die Auszahlung der Raten erfolgt auf formlosen Antrag jeweils im Folgejahr nach Nachweis der maßgeblichen Belegtage mit Herkunftsangaben.
Herr Vill, SG 23, stellt zum Thema Finanzielle Unterstützung zum Aufbau eines Hospiz- und Palliativzentrums in Aschaffenburg vor:
Die Hospizgruppe
Aschaffenburg e. V. plant in Aschaffenburg-Schweinheim (Zum Schreibersgraben 8)
ein Hospiz- und Palliativzentrum mit geschätzten Baukosten von 4,8 Mio. €.
Das Zentrum soll beinhalten:
·
ein
Veranstaltungs-, Fortbildungs- und Begegnungszentrum
·
Büro-
und Beratungsräume für die Hospizgruppe Aschaffenburg e. V.
·
Geschäftsstelle
und Stützpunkt des SAPV-Teams für die Region I
·
ein
Tageshospiz mit 6 Einzelzimmern
·
mehrere
Hospizappartements, in die Patienten mit unheilbaren Krankheiten ziehen können
Die Finanzierung
solle teilweise aus einer Rücklage der Hospizgruppe, im Übrigen aus Spenden
erbracht werden.
Der Kreisausschuss
des Landkreises Aschaffenburg hat am 17.05.2021 beschlossen, für das Projekt
(insbesondere das Tageshospiz) eine Förderung von 90.000 € (15.000 € je Platz)
zu gewähren.
Die Stadt Aschaffenburg
stellte schon im März dieses Jahres das Baugrundstück zu vergünstigtem
Erbbauzins zur Verfügung. Nach der Förderzusage des Landkreises werde weitere
Unterstützung erwogen.
Am 27.07.2021
fragte der Landkreis Aschaffenburg bei Landrat Scherf an, ob auch der Landkreis
Miltenberg eine Förderung gewähren könne. Prüfung wurde zugesagt.
Förderung seitens
des Landkreises Miltenberg kommt nur in Betracht, soweit durch das geplante
Zentrum voraussichtlich Leistungsangebote für Bürger*innen des Landkreises
erwachsen oder unterstützt werden.
Zur
diesbezüglichen Prüfung fand am 05.10.2021 eine Online-Besprechung mit
Vorstellung der Pläne statt. Die Vorstellung erfolgte seitens der Hospizgruppe
Aschaffenburg durch H. Steffen Naumann (leitender Projektkoordinator) und
Birgit Salefsky (Stellvertretung). Seitens des Landkreises Miltenberg waren
Christina Jung (Seniorenfachkraft) sowie Leonie Neufing und Tammy Duval (beide
Arbeitskreis Palliativ-Hospiz im Gesundheitsamt) vertreten.
Aus Sicht der
Fachfrauen ist das geplante Zentrum anteilig förderwürdig. Unbestritten bestehe
ein Bedarf an neuen Strukturen zur Entlastung pflegender Angehöriger
(Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege) sowie ein Bedarf an
barrierefreiem Wohnraum gerade im Hinblick auf den Wunsch nach einem
selbstbestimmten Sterben zu Hause. Hier setzten das Tageshospiz und die
Hospizappartements an.
„Insbesondere das Tageshospiz ist ein neuartiger
Baustein innerhalb der Palliativ- und Hospizversorgung, den es so in Deutschland
unseres Wissens noch nicht oft gibt. Das erste Tageshospiz in Deutschland
eröffnete 2019 in Nürnberg, ein weiteres erst im Februar 2020 in Berlin. Ein
vergleichbares Projekt wird kurzfristig und wahrscheinlich auch mittelfristig
im Landkreis Miltenberg nicht zu realisieren sein. Hier sind wir, wie auch bei
der Versorgung mit stationären Hospizplätzen, auf die Nachbarlandkreise
angewiesen. Laut Konzept steht dieses neue Angebot auch für die Bevölkerung des
Landkreises Miltenberg grundsätzlich offen. […] Aktuell
ist noch nicht absehbar, in welchem Umfang die Bürger*innen aus dem Landkreis
das Tageshospiz und die Hospizappartements nutzen werden, jedoch wäre eine
Nutzung grundsätzlich möglich und aus unserer Sicht auch vorstellbar.“
Hiernach ergeht der
Beschlussvorschlag.
Soweit Räumlichkeiten
für die SAPV Bayerischer Untermain geschaffen werden, ist dies
unterstützungswürdig, weil diese die gesamte Region I abdeckt (Beschlussvorschlag
Nr. 1)
Die Räumlichkeiten
für die ambulante Arbeit der Hospizgruppe Aschaffenburg können nicht gefördert
werden. Das vergleichbare Angebot für den Landkreis Miltenberg deckt der
Ökumenische Hospizverein für den Landkreis Miltenberg mit Sitz in Obernburg ab.
Im Übrigen müsste
die Unterstützung davon abhängig gemacht werden, inwieweit prognostisch künftig
Inanspruchnahme durch Bürger*innen des Landkreises Miltenberg erfolgt.
Für die
Aufstockung des stationären Hospizes in Alzenau von 8 auf 10 Plätze hatte der Landkreis
Aschaffenburg 2018 70.000 € (35.000 € je neu geschaffenem Platz) gegeben. Auf
der Kreisausschusssitzung am 03.12.2018 wurde einen Zuschuss nach dem
Verhältnis der Belegungszahlen der Jahre 2013-2017 (LK AB 35,56 % / LK MIL 7,47
%) in Höhe von 15.000 € beschlossen und in der Folge ausgezahlt. Die Stadt
schloss sich dieser Berechnungsmethode später an.
Für das geplante
teilstationäre Tageshospiz in Schweinheim könnte man hinsichtlich unseres
Belegungsanteils im Voraus nur mutmaßen. Inanspruchnahme aus dem nördlichen
Landkreis ist jedoch vor allem für diesen Bereich wahrscheinlich.
Vor diesem
Hintergrund ergeht der Beschlussvorschlag Nr. 2. Dieser umschließt
verwaltungsvereinfachend auch die Förderung für das Veranstaltungs-,
Fortbildungs- und Begegnungszentrum und die Hospizappartements. Für beides ist
Nutzung durch Bürger*innen des Landkreises Miltenberg in ähnlichem Verhältnis
denkbar.
Unterstützung des
Ökumenischen Hospizvereins für den Landkreis Miltenberg e.V.
Vor dem
Hintergrund der Prüfung einer Unterstützung für das Hospiz- und
Palliativzentrum Aschaffenburg wurde vom Landratsamt auch angefragt, ob und
inwieweit für unseren eigenen ambulanten Hospizverein, der seit vielen Jahren
hervorragende Hospizarbeit erbringt, ebenfalls eine Unterstützung notwendig ist
bzw. geltend gemacht wird.
Ein Telefonat mit
der dortigen Leitung am 18.10.2021 ergab, dass hauptamtliche Personalkosten,
Miete und Bürokosten von Hospizvereinen über die ARGE der Krankenkassenverbände
in Bayern refinanziert würden (§ 39a Abs. 2 SGB V). Voraussetzung sei die
Qualifikation der hauptamtlichen Kräfte. Mitunter komme es zu finanziellen
Engpässen, wenn die Kosten für die Weiterbildungskurse (Führungskompetenz- und Koordinatoren
Seminar) vorgestreckt werden müssten, letztendlich werde aber alles bezahlt, auch
die Weiterbildung. Der Verein arbeite momentan daher auch nicht defizitär, weil
auch Spendeneinnahmen bestünden.
Keine
Refinanzierung erfolge jedoch für Trauerarbeit.
Man sei dabei,
eine Gruppe speziell für trauernde Kinder aufzubauen. Aktuell machten zwei
Hospizbegleiterinnen eine Ausbildung für Kindertrauerarbeit (Ausbildungskosten
ca. 2 MA x 1.000 €).
Neben den
Ausbildungskosten entstünden anlaufenden Kosten für die Kindertrauerarbeit
Ausgaben für Flyer, Material usw., jährlich im niedrigen 3-stelligen Bereich.
Zu prüfen wäre, ob
der Landkreis jetzt einmalig die Ausbildung für die Kindertrauerarbeit finanziell
unterstützen und für den Rest der Kreistagsperiode bis 2026 für die laufenden
Ausgaben für Flyer, Material usw. einen jährlichen Zuschuss für die
Kindertrauerarbeit zusagen könnte.
Erläuterungen und
Nachweise für den diesbezüglichen Finanzierungsbedarf wurden zugesagt, lagen
aber zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.
Herr Hermann
bittet um eine Klarstellung der Formel für den jährlichen Zuschuss im zweiten
Absatz des Beschlussvorschlages.
Herr Scherf
erklärt, dass je mehr Belegungstage im Kalenderjahr von Personen im Landkreis
Miltenberg bereitgestellt werden, desto mehr Zuschüsse werden ausgezahlt. Wenn
beispielsweise ein Drittel aller Belegungstage Personen aus dem Landkreis
Miltenberg sind, wird ein Zuschuss von 6.000 € benötigt.