Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Beitritt des Landkreises Miltenberg zur „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e. V."
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.11.2021 BKS/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg tritt dem „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e. V.“ als Gründungsmitglied bei, sofern der Mitgliedsbeitrag einen Betrag von jährlich 2.000 € nicht übersteigt.
Herr Vill, SG 23, stellt zum Thema Beitritt des Landkreises Miltenberg
zur „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e.V.“ gemäß Präsentation vor:
Der
Beschlussvorschlag setzt die Anregung aus dem Bildungsausschuss vom 06.10.2020
um.
Die Formulierung
des Vereinszwecks (§ 2 des Satzungsentwurfs) deckt sich im Wesentlichen mit den
Leistungen der Altenhilfe nach § 71 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Damit
erbringen der Verein und die Beratungsstelle im Wesentlichen Leistungen, die
als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche
Sozialhilfeträger im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge zu betrachten sind.
Die Vorgehensweise
setzt auch die gesetzliche Vorgabe in § 4 Abs. 1 SGB XII um, wonach die
Sozialhilfeträger mit anderen Stellen, deren gesetzliche Aufgaben dem gleichen
Ziel dienen oder die an Leistungen beteiligt sind oder beteiligt werden sollen,
insbesondere auch mit den Verbänden, zusammenarbeiten sollen.
Diese Vorgabe ist
nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städte so einfach umzusetzen wie bei
uns, weil ein vertrauensvolles und überwiegend offenes Miteinander der Verbände
nicht überall in der Weise gewährleistet ist, wie dies bei uns nunmehr seit
Jahrzehnten in erfreulicher Weise der Fall ist. Nur durch die breite und
umfassende Verbandsbeteiligung einschließlich privater Anbieter kann auch die
Vorgabe des SGB XI für eine neutrale und unabhängige Beratung im
Pflegestützpunkt gewährleistet werden, auf deren Gewährleistung die
Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassen besonders achtet.
Weitere Vorteile
des Landkreisbeitritts sind:
·
Die
Beteiligung des Landkreises als Mitglied motiviert die beteiligten und
womöglich auch bislang noch nicht beteiligten Einrichtungen und Dienste, sich
(auch weiterhin) an der BSA zu beteiligen.
·
Das
Mitspracherecht des Landkreises war zwar bereits seither gegeben, gewinnt
jedoch noch einmal höheres Gewicht, wenn der Landkreis am Verein beteiligt ist,
womöglich sogar in der Vorstandschaft.
Die Beitragshöhe
des Landkreises orientiert sich etwa am Mitgliedsbeitrag der beteiligten
Einrichtungen und Dienste.
Der Bezirk Unterfranken möchte dem Verein - zumindest im Augenblick -
nicht beitreten, weil ein derartiger Beitritt des Bezirks auch sonst nirgendwo
in Unterfranken erfolgt und dies daher eine Ungleichbehandlung anderer Träger
darstellen würde. Die Beitrittsoption ist in der Satzung-E vorgesehen.
Herr Vill
beantwortet einzelne inhaltliche Verständnisfragen.