Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beitritt des Landkreises Miltenberg zur „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e. V."

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2021   BKS/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg tritt dem „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e. V.“ als Gründungsmitglied bei, sofern der Mitgliedsbeitrag einen Betrag von jährlich 2.000 € nicht übersteigt.


Herr Vill, SG 23, stellt zum Thema Beitritt des Landkreises Miltenberg zur „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) e.V.“  gemäß Präsentation vor:

 

Der Beschlussvorschlag setzt die Anregung aus dem Bildungsausschuss vom 06.10.2020 um.

Die Formulierung des Vereinszwecks (§ 2 des Satzungsentwurfs) deckt sich im Wesentlichen mit den Leistungen der Altenhilfe nach § 71 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Damit erbringen der Verein und die Beratungsstelle im Wesentlichen Leistungen, die als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge zu betrachten sind.

Die Vorgehensweise setzt auch die gesetzliche Vorgabe in § 4 Abs. 1 SGB XII um, wonach die Sozialhilfeträger mit anderen Stellen, deren gesetzliche Aufgaben dem gleichen Ziel dienen oder die an Leistungen beteiligt sind oder beteiligt werden sollen, insbesondere auch mit den Verbänden, zusammenarbeiten sollen.

Diese Vorgabe ist nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städte so einfach umzusetzen wie bei uns, weil ein vertrauensvolles und überwiegend offenes Miteinander der Verbände nicht überall in der Weise gewährleistet ist, wie dies bei uns nunmehr seit Jahrzehnten in erfreulicher Weise der Fall ist. Nur durch die breite und umfassende Verbandsbeteiligung einschließlich privater Anbieter kann auch die Vorgabe des SGB XI für eine neutrale und unabhängige Beratung im Pflegestützpunkt gewährleistet werden, auf deren Gewährleistung die Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassen besonders achtet.

Weitere Vorteile des Landkreisbeitritts sind:

·        Die Beteiligung des Landkreises als Mitglied motiviert die beteiligten und womöglich auch bislang noch nicht beteiligten Einrichtungen und Dienste, sich (auch weiterhin) an der BSA zu beteiligen.

·        Das Mitspracherecht des Landkreises war zwar bereits seither gegeben, gewinnt jedoch noch einmal höheres Gewicht, wenn der Landkreis am Verein beteiligt ist, womöglich sogar in der Vorstandschaft.

Die Beitragshöhe des Landkreises orientiert sich etwa am Mitgliedsbeitrag der beteiligten Einrichtungen und Dienste.

Der Bezirk Unterfranken möchte dem Verein - zumindest im Augenblick - nicht beitreten, weil ein derartiger Beitritt des Bezirks auch sonst nirgendwo in Unterfranken erfolgt und dies daher eine Ungleichbehandlung anderer Träger darstellen würde. Die Beitrittsoption ist in der Satzung-E vorgesehen.

 

Herr Vill beantwortet einzelne inhaltliche Verständnisfragen.

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