Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Anfrage von KR Ullmer in der Sitzung KT 19. Juli 2021 zur Einmündung Riedern an der L251

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.10.2021   KT/004/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Scherf träft den Sachverhalt in Vertretung für Frau Plappert, Abteilung 3, vor:

 

Es wurde angefragt, ob auf der L 521 Eichenbühl in Richtung Hardheim in Höhe der Abzweigung nach Riedern/Guggenberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 km/h geprüft wurde. Hintergrund der Anfrage ist ein tödlicher Verkehrsunfall, der sich 2019 dort ereignete.

 

Aufgrund dieser Anfrage wurde Kontakt zu den benachbarten Kreisen Neckar-Odenwald und Main-Tauber aufgenommen, um die Zuständigkeit zu klären, da die Straße im Grenzbereich der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg liegt.

Von Hardheim/Wohlfahrtsmühle kommend, verläuft die L 521 ca. 5 km im Neckar-Odenwald-Kreis. Ab Breitenau wechselt die Straße in den Main-Tauber-Kreis bis nach Riedern. Ab dort wird sie zur bayerischen Staatsstraße St 521. Der der Anfrage zu Grunde liegende Unfall ereignete sich an der Abzweigung nach Guggenberg. Die Straße nach Guggenberg ist eine Kreisstraße des Landkreises Miltenberg. Der Kreuzungsbereich ist dem Main-Tauber-Kreis zugehörig.

 

Durch den somit zuständigen Main-Tauber-Kreis fand vor kurzer Zeit eine Begehung der Örtlichkeiten statt. Die Prüfung hat ergeben, dass der Einmündungsbereich richtlinienkonform ausgebaut ist. Die Fahrbahn ist in einem guten Ausbauzustand und aus der Perspektive des ausfahrenden Verkehrsteilnehmers ist eine ausreichende Sicht vorhanden. Es waren keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Unfallgefahr erkennbar. Zudem hat das Polizeipräsidium Heilbronn mitgeteilt, dass sich in den letzten 15 Jahren lediglich ein Unfall ereignet hat. Dabei handelt es sich bedauerlicherweise um den tödlichen Unfall aus dem Jahr 2019.

Daher ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung – auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung - nicht gerechtfertigt.

 

Herr Ullmer dankt dem Landrat, dass er seiner Anfrage nachgegangen ist. Er verweist darauf, dass die Staatsstraße Richtung Hardheim massiv befahren ist. Aufgrund der Kreismülldeponie, der Kompostierungsanlage und der Firma Zeller richtete sich seine Anfrage nicht auf eine Regulierung der Einmündung. Sein Anliegen war ein Tempolimit, wie auf dieser Straße bei der Zimmermannsmühle eine Begrenzung auf 70 km/h erfolgte. Hintendran bei Breidenau wurde auf 60 km/h limitiert. Dann kommt die ZEN, ebenfalls mit einer Begrenzung. Seine Anfrage richtete sich auf ein komplettes Tempolimit für die gesamte Straße. Warum man nicht trotz der vielen bestehenden Tempoeinschränkungen an der Verkehrsmündung ebenfalls eine Ausnahme macht, ist für ihn fraglich. Er hat es probiert und nimmt die Entscheidung des Main-Tauber-Kreises zur Kenntnis.

 

Herr Scherf äußert sein Verständnis, dass in der Wahrnehmung von Herrn Ullmer das Fehlen eines Tempolimits in diesem Bereich eine Ausnahme im Vergleich zu den vielen Begrenzungen darstellt. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist jedoch für jede Temporeduzierung eine rechtlich haltbare Begründung notwendig. Für die genannten Begrenzungen lagen Gründe für die Einschränkungen an diesen Stellen vor. Für den Einmündungsbereich wurde jedoch kein Anlass gesehen, der zu einer Verhängung eines Tempolimits führt.

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