Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss über die Beantragung der aeroben In-Situ-Stabilisierung der Kreismülldeponie Guggenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.10.2021 KT/004/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den Antrag auf Förderung der Investiven Maßnahmen zur Umsetzung der aeroben In-Situ-Stabilisierung der Kreismülldeponie Guggenberg zu stellen und bei Genehmigung alle damit einhergehenden Arbeiten zu beauftragen. Für Anlagentechnik und Umbau fallen Kosten in Höhe von ca. 850.000 € brutto an, wovon 60% gefördert werden, wenn der Antrag vor Ende des Jahres 2021 gestellt wird.
Herr Scherf
verweist auf den einstimmigen Beschluss aus dem Ausschuss für Natur und Umwelt.
Herr Strüber, SG
11, berichtet zum Sachverhalt:
Mit der Potenzialanalyse
wurde belegt, dass ein erhebliches Emissionsminderungspotenzial von 93 %
bezogen auf Kohlenstoffdioxid-Äquivalente bei Umsetzung der vorgeschlagenen
Variante im Gegensatz zur Fortführung der derzeitig verwendeten
Deponiegasbeseitigung vorhanden ist.
Die Umsetzung der vorhandenen Restorganik im
Deponiekörper wird dadurch deutlich beschleunigt. Die Deponiegasbeseitigung wird
früher beendet und eine Oberflächenabdichtung aufgebracht.
Jedoch ist hierfür
eine neue Anlagentechnik und Umbaumaßnahmen an dem Deponiegassystem
erforderlich. Die Kosten werden nach aktuellem Stand auf ca. 850.000 € brutto
geschätzt. Hiervon können 60 % gefördert werden.
Sollte der Betrieb
jedoch weiter erfolgen wie bisher, ist ebenfalls eine geänderte Anlagentechnik
erforderlich, wofür natürlich auch Kosten anfallen. Bei einer Mietdauer von 30
Jahren sind hierbei nach derzeitigem Stand Kosten in Höhe von mindestens
720.000 € zu erwarten.
Falls Deutschland
die Klimaschutzziele nicht erreicht, ist zu erwarten, dass durch eine Änderung
der Deponieverordnung derartige Klimaschutzmaßnahmen gefordert werden. Eine
Förderung wird es hierbei voraussichtlich nicht mehr geben.
Die nächsten,
erforderlichen Schritte zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind:
· Beantragung der
Förderung der Investiven Maßnahmen
· Erstellung von
Planunterlagen
· Durchführung der
Genehmigungsverfahren bei der Regierung von Unterfranken
· Ausschreibung
· Umsetzung der
Maßnahmen
Die Verwaltung bittet den Kreistag, die Maßnahmen zu beschließen.
Herr Scherf dankt Herrn Strüber für das innovative Arbeiten. In zwei bis drei Jahren ist mit einer gesetzlichen Verpflichtung zu rechnen. Durch den frühzeitigen Beschluss lässt sich eine Kostenersparnis realisieren. Herr Scherf fragt, ob auch eine Zahl in Kilogramm vorliegt, wieviel CO2 das ist.
Herr Strüber berichtet, dass in Summe 15.000 Tonnen CO2 mit der Umsetzung dieser Maßnahmen eingespart werden.
Herr Stich fragt, wie der zukünftige Prozess anstelle einer Verbrennung aussieht.
Herr Strüber berichtet von einer RTO-Anlage (regenerative thermische Oxidation). Es gibt einen Behälter. Dieser wird vortemperiert. Damit findet autotherm eine Oxidation des Deponiegases statt. Methan wird umgewandelt in CO2. Somit findet keine Verbrennung mehr statt, sondern eine Umwandlung.
Herr Reinhard fragt, für welche Betriebsdauer die bisherige Technik ausgelegt ist, ob bzw. wie lange diese abgeschrieben ist und ob alternativ mit Zusatzkosten sowie einer Erhöhung der Müllgebühren zu rechnen ist.
Herr Strüber führt aus, dass die Anlage angemietet wurde. Der vorherige Deponiegasmotor hatte einen Schaden. Die Deponiegasmengen waren zurückgegangen. Deshalb war eine Reparatur nicht mehr möglich. Es wurde eine Notfackel eingesetzt, die verpflichtend ist für den Verstromungsbetrieb. Diese war zu groß. Da die Deponiegasmenge und -konzentration relativ steil zurückgehen, kann die neue Anlage nur für einen relativ kurzen Zeitraum betrieben werden. Daher erfolgte kein Kauf, sondern eine Anmietung. Die Anlage kann jederzeit zurückgegeben werden.
Frau Frey fragt im Hinblick auf die CO2-Besteuerung, ob eine Besteuerung auf eine Mülldeponie ebenfalls vorgesehen ist. Für den Fall einer Besteuerung wäre natürlich die Einsparung von 15.000 Tonnen CO2 bei einem Kurs von 60 Euro pro Tonne immens.
Herr Scherf merkt an, dass niemand der Anwesenden diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt beantworten kann, aber mit Spannung dieses Thema verfolgt wird.
Herr Paulus weist daraufhin, dass die Besteuerung aktuell nur für fossile Brennstoffe gilt.
Herr Scherf gibt zu bedenken, dass der Gesetzgeber die Versteuerung von der Gültigkeit auch ausweiten kann. Es gibt auch noch andere Formen von Treibhausgasen.
Herr Herrmann bittet um Erläuterung des Begriffes in-situ. Dieser ist ihm nur aus der Medizin geläufig. Dort ruht etwas, dann explodiert es, zum Beispiel bei einem Karzinom. Er fragt, warum dieser Begriff bei der Anlage verwendet wird.
Herr Strüber erläutert, dass dieser Fachbegriff in der Umwelt die Bedeutung von an Ort und Stelle hat. Es wird nichts ausgebracht, sondern vor Ort wird eine Maßnahme ergriffen, die diese Situation verbessert. In der Archäologie wird dieser Begriff ebenfalls mit gleicher Bedeutung verwendet.