Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Zweckvereinbarung über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörige Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.10.2021 KA/004/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und den kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter zuzustimmen. Die beigefügte Zweckvereinbarung dient als Grundlage.
Frau Jankowsky,
B2.1, präsentiert gemäß Unterlage Zweckvereinbarung über die Bestellung
gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis
Miltenberg und dessen kreisangehörige Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften;
Der Gesetzgeber will vermeiden,
dass
·
gespeicherte
Daten an die Öffentlichkeit gelangen,
·
diese Daten
bösartig oder durch einen Unglücksfall unwiederbringlich vernichtet werden,
·
Rechner mit
Schadsoftware verseucht werden und fremde Systeme angreifen.
Aus diesem
Grund wird ein Informationssicherheitskonzept für alle Behörden durch das
Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches
E-Government-Gesetz – BayEGovG) vorgeschrieben. Die Einführung und der Betrieb
eines Informationssicherheitskonzeptes sind nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs.
1 BayEGovG verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Art. 19 Abs. 2 BayEGovG
regelt, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 01. Januar 2020
vorzuliegen hat. Schon seit diesem Zeitpunkt müssten bayerische Kommunen den
Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (=
Informationssicherheitskonzept) zur dauerhaften Sicherstellung der
Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.
Die Gemeinden
und der Landkreis Miltenberg müssen alle Potentiale nutzen, um ihre Aufgaben
möglichst wirtschaftlich erbringen zu können. Die
informationssicherheitsrechtlichen Pflichten sollen künftig durch ein
interkommunales Kooperationsprojekt erfüllt werden, dessen Grundlage die
beigefügte Zweckvereinbarung bildet, welche eine effizientere und effektivere
Ausgestaltung der Informationssicherheit durch ein gemeinsames behördliches
Informationssicherheitsteam ermöglicht. Dieses Team setzt sich zusammen aus dem
Informationssicherheitsbeauftragten des Landratsamtes Miltenberg, dem zum
01.01.2021 die entsprechende Stelle zugewiesen wurde sowie einem weiteren
Informationssicherheitsbeauftragten für die Städte, Märkte und Gemeinden des
Landkreises. Für diese neu zu schaffende Stelle finden am 28.09.2021
Vorstellungsgespräche mit vier Bewerbern statt.
Insgesamt haben
21 Kommunen zugestimmt, sich der Zweckvereinbarung über die Bestellung
gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter anzuschließen.
Für das
Kooperationsprojekt wurde dem Landkreis Miltenberg mit Bescheid der Regierung
von Unterfranken vom 21.07.2021 eine Zuwendung in Höhe von 90.000 Euro nach der
Förderrichtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen
Zusammenarbeit bewilligt.
Die beigefügte
Zweckvereinbarung wurde von der Regierung von Unterfranken geprüft. Mit E-Mail
vom 17.09.2021 wurde mitgeteilt, dass gegen diese in der vorgelegten Form keine
Einwände erhoben werden.
Das
gemeinsame behördliche Informationssicherheitsteam erfüllt folgende Aufgaben:
- Fachliche Betreuung der Kommunen in
Sachen Informationssicherheit.
- Informationssicherheits-Prozess starten
und das Sicherheitskonzept entwickeln / umsetzen.
- Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit
- Erarbeitung und Fortschreibung des Informationssicherheitskonzepts
- Beratung
der Leitungsebene in allen Fragen der Informationssicherheit
- Bericht an die Leitungsebene über den aktuellen Stand der
Informationssicherheit und über relevante Vorkommnisse,
- Sicherung des notwendigen Informationsflusses für das
Informationssicherheitsmanagement
- Gewährleistung, einer aktuellen, aussagekräftigen,
nachvollziehbaren und nachhaltigen Dokumentation
- Koordination von zielgruppenorientierten
Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
- Einbindung aller Bediensteten in den
Informationssicherheitsprozess und in die Notfallvorsorge
Die
hierfür anfallenden Betrieb-, Personal- und Sachkosten werden anteilig vom
Landkreis und den beteiligten Gemeinden wie folgt getragen:
·
Die
Kosten für den ISB Landratsamt trägt der Landkreis
· Die Kosten für den ISB Gemeinden tragen die
an der Zweckvereinbarung beteiligten Gemeinden
Der
Anteil der beteiligten Gemeinden wird entsprechend der jeweiligen amtlichen
Einwohnerzahl des jeweiligen Jahres auf diese umgelegt.
Der Kreisausschuss
wird gebeten, dem Kreistag zu empfehlen, dem Abschluss der Zweckvereinbarung
zwischen dem Landkreis Miltenberg und den kreisangehörigen Städten, Märkten,
Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften über die Bestellung gemeinsamer
behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter zuzustimmen.
Herr Scherf
bedankt sich bei Frau Jankowsky nicht nur für die Vorstellung des Projekts,
sondern auch dafür, dass bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit den
Gemeinden sehr viel Arbeit, in das das Konzept investiert wurde.
Herr Stich möchte
weitere Informationen zu den Gründen, warum sich nur 21 von den 32 Gemeinden beteiligten.
Frau Jankowsky
beantwortet dies damit, dass die anderen Gemeinden sich bereits in an anderen
Kooperationsprojekten zusammengeschlossen haben.
Herr Dotzel weist
auf die Bedeutung der Zweckvereinbarung hin und dass es bedauerlich ist, dass
sich nicht alle Gemeinden beteiligen.
Herr Scherf
verweist auf die Odenwald Allianz und deren Gestaltungsanspruch und positive
Begeisterungsfähigkeit.
Herr Oettinger
weist auf die Schwierigkeiten der letzten zwei Projektjahre wie die
Corona-Pandemie hin.
Herr Scherf unterstreicht, dass man in Sachen
Informationssicherheit das Beste macht und erläutert darauf mit Beispielen aus
dem Alltag, zum Beispiel Sachsen-Anhalt mit einem Hackerangriff und die nach
folgenden Problemen wie keine Auszahlung beim Wohngeld vom Jobcenter, kein
funktionierendes Internet oder Schwierigkeiten beim Home-Office, etc.