Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Flächennutzungsplan 2015 – Änderung;
„Windpark Altheim III“ durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.10.2021 KA/004/2021 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 10, Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der Änderung des Flächennutzungsplanes 2015; „Windpark Altheim III“ durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn keine Bedenken.
Frau Weber, SG 51,
berichtet zum Thema Änderung des Flächennutzungsplanes 2015; „Windpark Altheim III“ durch den
Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn,
Die Windenergie
S & H GmbH plant nördlich der Ortschaft Altheim einen Bürgerwindpark zu errichten
und zu betreiben. Es ist die Errichtung von ca. sieben Windenergieanlagen (WEA)
vorgesehen auf einer Fläche von ca. 171 ha. Die Konzentrationszone befindet
sich an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Buchen und grenzt an den bestehenden
Windpark „Großer Wald“ mit fünf bestehenden WEA an. Alle geplanten Standorte
für die WEA befinden sich im Wald.
Die Errichtung
einer WEA ist am bestehenden Standort östlich von Altheim vorgesehen. Hierfür
soll die bestehende WEA abgebaut werden. Die bereits im Flächennutzungsplan
dargestellte Konzentrationszone mit einem Flächenumfang von ca. 26 ha zwischen
Altheim und Gerichtstetten wird um ca. 42 ha erweitert. Dabei werden die
bereits bestehenden WEA, welche sich außerhalb der Konzentrationszone befinden,
einbezogen. Hier befindet sich auch die bestehende WEA, welche abgebaut und
durch eine neue WEA ersetzt werden soll.
Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn hat
von der Steuerungsmöglichkeit des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Darstellung von
Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan Gebrauch gemacht. Im
Flächennutzungsplan 2015 sowie in der 1. und 2. Änderung wurden
Konzentrationszonen dargestellt und die restlichen Flächen für WEA
ausgeschlossen. Für den geplanten Windpark ist daher die Ausweisung bzw.
Erweiterung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich.
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn hat in seiner Sitzung am 28. Juli
2021 den Vorentwurf des „Flächennutzungsplan 2015 – Änderung; Windpark Altheim
III“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB beschlossen. Mit Schreiben vom 11. August 2021 wurde das Landratsamt
Miltenberg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis
spätestens 24. September 2021 gebeten.
Stellungnahme
Mit der
o.g. Änderung des „Flächennutzungsplanes 2015; Windpark Altheim III“ besteht
von Seiten des Landkreises Miltenberg und des Landratsamtes Miltenberg
Einverständnis. Die
eingeschalteten Fachstellen des Landratsamtes Miltenberg sowie die angrenzende
bayerische Nachbargemeinde Miltenberg, Amorbach, Schneeberg, Bürgstadt und
Eichenbühl haben keine Einwände erhoben. Das
Vorhaben befindet sich in ausreichender Entfernung zur bayerischen
Landkreisgrenze, sodass mit keinen negativen Auswirkungen zu rechnen ist.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird daher nicht
für erforderlich gehalten.
Zusammenfassende
Würdigung
Die Errichtung der vorgesehenen WEA liegen in
ausreichender Entfernung zur bayerischen Landkreisgrenze. Es sind keine
negativen Auswirkungen zu erwarten. Mit der o.g. Änderung des
„Flächennutzungsplanes 2015; Windpark Altheim III“ besteht von Seiten des
Landkreises Miltenberg und des Landratsamtes Miltenberg Einverständnis.
Herr Oettinger fragt, welche Bedenken in Zukunft auftreten
könnten.
Frau Weber gab einige technische
Informationen zu den Wirkungsbereichen von Windparks und erklärte, die
Beteiligten auch zukünftig Bedenken äußern können.
Herr Scherf erklärt den Einfluss von
Kommunen, Gemeinden, Städten und der Bundesländer bei der Errichtung von Windenergieanlagen
in Bayern und betonte, dass es für den Landkreis keinen Grund gibt, Bedenken zu
erheben.