Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Flächennutzungsplan 2015 – Änderung;
„Windpark Altheim III“ durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2021   KA/004/2021 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der Änderung des Flächennutzungsplanes 2015; „Windpark Altheim III“ durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn keine Bedenken.


Frau Weber, SG 51, berichtet zum Thema Änderung des Flächennutzungsplanes 2015; „Windpark Altheim III“ durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn,

 

Die Windenergie S & H GmbH plant nördlich der Ortschaft Altheim einen Bürgerwindpark zu errichten und zu betreiben. Es ist die Errichtung von ca. sieben Windenergieanlagen (WEA) vorgesehen auf einer Fläche von ca. 171 ha. Die Konzentrationszone befindet sich an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Buchen und grenzt an den bestehenden Windpark „Großer Wald“ mit fünf bestehenden WEA an. Alle geplanten Standorte für die WEA befinden sich im Wald.

Die Errichtung einer WEA ist am bestehenden Standort östlich von Altheim vorgesehen. Hierfür soll die bestehende WEA abgebaut werden. Die bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Konzentrationszone mit einem Flächenumfang von ca. 26 ha zwischen Altheim und Gerichtstetten wird um ca. 42 ha erweitert. Dabei werden die bereits bestehenden WEA, welche sich außerhalb der Konzentrationszone befinden, einbezogen. Hier befindet sich auch die bestehende WEA, welche abgebaut und durch eine neue WEA ersetzt werden soll.

Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn hat von der Steuerungsmöglichkeit des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Darstellung von Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan Gebrauch gemacht. Im Flächennutzungsplan 2015 sowie in der 1. und 2. Änderung wurden Konzentrationszonen dargestellt und die restlichen Flächen für WEA ausgeschlossen. Für den geplanten Windpark ist daher die Ausweisung bzw. Erweiterung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2021 den Vorentwurf des „Flächennutzungsplan 2015 – Änderung; Windpark Altheim III“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit Schreiben vom 11. August 2021 wurde das Landratsamt Miltenberg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis spätestens 24. September 2021 gebeten.

Stellungnahme

Mit der o.g. Änderung des „Flächennutzungsplanes 2015; Windpark Altheim III“ besteht von Seiten des Landkreises Miltenberg und des Landratsamtes Miltenberg Einverständnis. Die eingeschalteten Fachstellen des Landratsamtes Miltenberg sowie die angrenzende bayerische Nachbargemeinde Miltenberg, Amorbach, Schneeberg, Bürgstadt und Eichenbühl haben keine Einwände erhoben. Das Vorhaben befindet sich in ausreichender Entfernung zur bayerischen Landkreisgrenze, sodass mit keinen negativen Auswirkungen zu rechnen ist.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird daher nicht für erforderlich gehalten.

Zusammenfassende Würdigung

Die Errichtung der vorgesehenen WEA liegen in ausreichender Entfernung zur bayerischen Landkreisgrenze. Es sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Mit der o.g. Änderung des „Flächennutzungsplanes 2015; Windpark Altheim III“ besteht von Seiten des Landkreises Miltenberg und des Landratsamtes Miltenberg Einverständnis.

 

Herr Oettinger fragt, welche Bedenken in Zukunft auftreten könnten.

Frau Weber gab einige technische Informationen zu den Wirkungsbereichen von Windparks und erklärte, die Beteiligten auch zukünftig Bedenken äußern können.

Herr Scherf erklärt den Einfluss von Kommunen, Gemeinden, Städten und der Bundesländer bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Bayern und betonte, dass es für den Landkreis keinen Grund gibt, Bedenken zu erheben.

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