Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Aktuelle Projekte Radverkehrsförderung Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.10.2021 EBV/004/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Haas, Unternehmensbereich 5, trägt vor;
I. Stand der Radverkehrsmaßnahmen
1. Ausbau
Radwege
In beiden Bauprojekten fanden Abstimmungstermine mit den betroffenen
Kommunen und dem Staatlichen Bauamt statt. Hier wurden die Grundsätze der
geplanten Maßnahmen abgestimmt.
a) Amorbach
– Kirchzell
Für den Neubau (215 m), die Verbreiterung (2429 m) und Sanierung von
bestehenden Oberflächen (223 m) ist als Wunschzustand der ERA-Standard im
Radverkehrskonzept vorgesehen. Topologie bedingt ist jedoch abschnittsweise
kein Ausbau in der vorgesehenen Breite von 2,5 m möglich, da hierfür enorm
umfassende und kostenintensive Baumaßnahmen an der Hangbefestigung notwendig
wären.
Musterlösung im
Radverkehrskonzept nach ERA 2010
Die Förderrichtlinien des Programms Stadt und Land verlangen als
Qualitätsmerkmal der geförderten Radverkehrsanlagen die Entsprechung der
„bundesweit anerkannten technischen Regelwerke“, welche wiederum auf ERA
verweisen. Herr Weber von der Regierung von Unterfranken konnte auf Nachfrage
keine pauschale Aussage treffen, ob auch ein in Teilen unter mäßiger Ausbau
förderfähig ist. Die schmalere Wegbreite muss in der Antragstellung gut
begründet werden, z. B. über wirtschaftliche Unzumutbarkeit durch
topographische Gegebenheiten oder durch Umweltschutzaspekte. Außerdem dürfen
hierdurch keine Gefährdungen der Nutzer*innen auftreten. Somit wurde von der
RUF empfohlen, zunächst eine Voruntersuchung, anstelle einer baureifen Planung,
anfertigen zu lassen.
Hierfür wurde das Ingenieurbüro Eilbacher aus Miltenberg beauftragt,
nachdem es das wirtschaftlichste der drei eingeholten Angebote abgegeben hatte.
Gemäß Beschluss der vorherigen Sitzung des Ausschusses wurde das Büro zunächst
mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurfsplanung) beauftragt. Die weiteren LP 4 - 9 werden schrittweise
vergeben. Die Gesamtkosten für die Planung wurden für 52.831,22 € angeboten,
was unter der vorherigen Kostenabschätzung liegt. Herr Eilbacher hatte bereits
vor vielen Jahren die erste, heutige Version des Radweges geplant.
Da die gewünschte Route durch das Kreisaltenheim Amorbach führt, ist
hier eine Grunddienstbarkeit zu vereinbaren, was aktuell durch die Stadt
Amorbach bearbeitet wird. Der Eigentümer stimmt einer Grunddienstbarkeit zu,
unter der Voraussetzung, dass Radfahrer auf dem entsprechenden, kurzen
Abschnitt absteigen, um die Heimbewohner nicht zu gefährden. Von der RUF ist
die Grunddienstbarkeit als Alternative zum Grunderwerb erlaubt worden.
Für die Umsetzung des Projektes sind außerdem eine Stellungnahme der
Unteren Naturschutzbehörde, sowie weitere naturschutzrechtliche Untersuchungen
einzuholen. Dies erfolgt nach Fertigstellung der Vorplanung des Büros
Eilbacher.
b) Elsenfeld
– Hofstetten
Unter den zur Auswahl stehenden Routenoptionen wurde im
Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Kommunen die Führung entlang der MIL 25
als bevorzugte Variante festgelegt. Grundlage der Entscheidung war die Absicht,
eine sichere und alltagstaugliche Radwegeverbindung zu schaffen. Um festzustellen,
ob die Variante nördlich oder südlich der Kreisstraße praktikabler ist, wurde
das Ingenieurbüro Steenken & Breitenbach aus Laudenbach beauftragt, einen
Konzeptplan der Radwegeführung, unter Berücksichtigung der entsprechenden
Richtlinien zu Breiten, Abständen, etc., sowie einen Grunderwerbsplan für beide
Alternativen zu erarbeiten. Kosten hierfür sind 3.400 € netto.
In beiden Optionen liegt die Gefällesituation unter 6 %, was die
Barrierefreiheit gewährleistet. Darüber hinaus sieht das Ergebnis der
Untersuchung klar die Variante Süd als sinnvollere Option an. Bei ihr kann der
Radweg im Abstand von 4,5 m (1,50 m Bankett + 2,50 m Mulde + 0,5 m Bankett) zur
Kreisstraße errichtet werden. Auch kann der Anschluss an Hofstetten im
Kurvenbereich weiter innerhalb der Bebauung erfolgen, was zur
Verkehrssicherheit beiträgt. Nachteilig ist der notwendige Rückbau bzw. die
Verschiebung des bestehenden Teiches an der St. Judas-Thaddäus-Kirche sowie die
notwendigen Rodungsarbeiten auf ca. 70 m Länge.
Die nächsten Schritte in diesem Projekt sind die Klärung der Belange des
Naturschutzes sowie der Grunderwerb durch die Kommunen.
2. Beschilderung
Kreisverkehr Kleinheubach
Im
Zuge der Baumaßnahmen am Kreisverkehr Kleinheubach hat sich die Radwegeführung
massiv verändert hat. Der Zustand entspricht nicht mehr dem Stand, welcher in
die Erstellung des Radverkehrskonzeptes eingeflossen ist. Somit besteht Bedarf
für eine Aktualisierung der Routenwegweisungen. In einem Ortstermin mit dem
StBA und den Kommunen Miltenberg, Kleinheubach und Rüdenau wurden
Sofortmaßnahmen zur sinnvollen Leitung des Radverkehrs festgelegt. Für die
langfristige Führung des Radverkehrs wurde das Planungsbüro VIA aus Köln, welches
auch das RVK erstellt hat, beauftragt, ein umfassendes Beschilderungskonzept
für den betroffenen Bereich (grün) auszuarbeiten. Die Kosten hierfür werden
momentan ermittelt.
3. Abgleich
Radverkehrsnetz Bayern mit dem Netz des Radverkehrskonzeptes des Landkreises
Miltenberg
Für die langfristige Radwegbeschilderung kommt das Radverkehrsnetz
Bayern zum Tragen. Zur ersten Iteration des Netzwerks haben die
Landkreiskommunen durch ihre Ortskenntnis Änderungsvorschläge per Online-Tool
unterbreitet, die nun in das Routenkonzept des Staatsministeriums für Wohnen,
Bau und Verkehr eingearbeitet werden. Zielsetzung ist auf Grundlage dieses
Netzwerkes, eine einheitliche und vollständige Radwegweisung nach FGSV-Standard
flächendeckend umzusetzen.
4. Stadtradeln
Die Aktion Stadtradeln 2021 ist abgeschlossen. Am Mittwoch, den 15.09.
erfolgte am Landratsamt die Auszeichnung der bestplatzierten Radler*innen durch
Landrat Scherf und die beteiligten Bürgermeister. Da die Veranstaltung im
Vorjahr ausfallen musste, wurden auch die Ehrungen aus 2020 durchgeführt.
Insgesamt hatten in diesem Jahr über 380 Teilnehmer*innen eine Strecke von
85.000 Kilometern zurückgelegt und somit 13.000 Kg Co2 eingespart.
Ausgezeichnet wurden die Kategorien meiste Kilometer im Einzelwettbewerb,
meiste Kilometer im Teamwettbewerb, mitgliederstärkste Teams und stärkste
Schulteams. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Anzahl der Radler*innen um 50 %
gesteigert werden und es nahmen nun neun der Landkreiskommunen teil.
II. Anträge zur Radverkehrsförderung
Liegen nicht vor.
Herr Fahn verlangt weitere Informationen über dem Zeitplan
und fragt dazu Zeitspanne der Umsetzung des Radweges in Hofstetten.
Herr Haas erklärte, dass sie
grundsätzlich hoffen, es so schnell wie möglich umzusetzen, es aber keinen
konkreten Zeitplan gebe, so warte man derzeit die Stellungnahme der unteren
Naturschutzbehörde ab.
Der Grundstückserwerb wird von
Hr. Fahn nachgefragt.
Herr Scherf übernimmt das Wort und verweist
auf die schrittweise Abarbeitung der Aufgaben: nun sei es zunächst das Ziel,
eine geeignete Route zu finden, wofür jetzt die Beteiligung des Naturschutzes
vonnöten sei. In dieser Phase sei es noch zu früh für Grundstücksverhandlungen.
Herr Schuck fragt, ob Recyclingmaterialien eine
Alternative sein könnten, da es sich bei dem Gebiet um ein Wasserschutzgebiet
handelt.
Herr Haas sagte, sie werden prüfen, ob
Recyclingmaterialien geeignet sind.
Frau Kreuzer fragt, wie viele Grundsrückteilnehmer
beteiligt sind
Herr Haas erklärte, dass es ungefähr 35-40 Teilnehmer
waren.
Frau Stellrecht-Schmidt fragt, ob überprüft wird, ob
die Beschilderung für die Radwege noch intakt ist.
Herr Wosnik gibt die Informationen, dass bei der
Ausschilderung verschiedene Faktoren beachtet werden müssen, wie z.B. Bayern
Netz, das auch für die Beschilderung zuständig ist, der Prozess also
gemeinsam durchgeführt wird. Aktuell gebe es auch vom Radwegdetektiv wenig Rückmeldungen
bezüglich der Beschilderung, so dass davon auszugehen ist, dass die
Beschilderung bis auf wenige Ausnahmen intakt ist.
Herr Wolz möchte nähere Informationen über die
Mittel für Förderanträge und fragt, ob noch Geld da sei um Anträge zu stellen.
Herr Wosnik berichtet, dass bis zum Herbst die Anträge gestellt werden
müssen, danach werde der Förderbedarf ermittelt. Er erklärt, dass die Zeit für
die Einreichung von Anträge nie besser gewesen sei.