Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Aktuelle Projekte Radverkehrsförderung Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2021   EBV/004/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Haas, Unternehmensbereich 5, trägt vor;

 

I. Stand der Radverkehrsmaßnahmen

1.   Ausbau Radwege

In beiden Bauprojekten fanden Abstimmungstermine mit den betroffenen Kommunen und dem Staatlichen Bauamt statt. Hier wurden die Grundsätze der geplanten Maßnahmen abgestimmt.

 

a)  Amorbach – Kirchzell

Für den Neubau (215 m), die Verbreiterung (2429 m) und Sanierung von bestehenden Oberflächen (223 m) ist als Wunschzustand der ERA-Standard im Radverkehrskonzept vorgesehen. Topologie bedingt ist jedoch abschnittsweise kein Ausbau in der vorgesehenen Breite von 2,5 m möglich, da hierfür enorm umfassende und kostenintensive Baumaßnahmen an der Hangbefestigung notwendig wären.

 

Musterlösung im Radverkehrskonzept nach ERA 2010

 

Die Förderrichtlinien des Programms Stadt und Land verlangen als Qualitätsmerkmal der geförderten Radverkehrsanlagen die Entsprechung der „bundesweit anerkannten technischen Regelwerke“, welche wiederum auf ERA verweisen. Herr Weber von der Regierung von Unterfranken konnte auf Nachfrage keine pauschale Aussage treffen, ob auch ein in Teilen unter mäßiger Ausbau förderfähig ist. Die schmalere Wegbreite muss in der Antragstellung gut begründet werden, z. B. über wirtschaftliche Unzumutbarkeit durch topographische Gegebenheiten oder durch Umweltschutzaspekte. Außerdem dürfen hierdurch keine Gefährdungen der Nutzer*innen auftreten. Somit wurde von der RUF empfohlen, zunächst eine Voruntersuchung, anstelle einer baureifen Planung, anfertigen zu lassen.

Hierfür wurde das Ingenieurbüro Eilbacher aus Miltenberg beauftragt, nachdem es das wirtschaftlichste der drei eingeholten Angebote abgegeben hatte. Gemäß Beschluss der vorherigen Sitzung des Ausschusses wurde das Büro zunächst mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) beauftragt. Die weiteren LP 4 - 9 werden schrittweise vergeben. Die Gesamtkosten für die Planung wurden für 52.831,22 € angeboten, was unter der vorherigen Kostenabschätzung liegt. Herr Eilbacher hatte bereits vor vielen Jahren die erste, heutige Version des Radweges geplant.

Da die gewünschte Route durch das Kreisaltenheim Amorbach führt, ist hier eine Grunddienstbarkeit zu vereinbaren, was aktuell durch die Stadt Amorbach bearbeitet wird. Der Eigentümer stimmt einer Grunddienstbarkeit zu, unter der Voraussetzung, dass Radfahrer auf dem entsprechenden, kurzen Abschnitt absteigen, um die Heimbewohner nicht zu gefährden. Von der RUF ist die Grunddienstbarkeit als Alternative zum Grunderwerb erlaubt worden.

Für die Umsetzung des Projektes sind außerdem eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, sowie weitere naturschutzrechtliche Untersuchungen einzuholen. Dies erfolgt nach Fertigstellung der Vorplanung des Büros Eilbacher.

 

b)  Elsenfeld – Hofstetten

Unter den zur Auswahl stehenden Routenoptionen wurde im Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Kommunen die Führung entlang der MIL 25 als bevorzugte Variante festgelegt. Grundlage der Entscheidung war die Absicht, eine sichere und alltagstaugliche Radwegeverbindung zu schaffen. Um festzustellen, ob die Variante nördlich oder südlich der Kreisstraße praktikabler ist, wurde das Ingenieurbüro Steenken & Breitenbach aus Laudenbach beauftragt, einen Konzeptplan der Radwegeführung, unter Berücksichtigung der entsprechenden Richtlinien zu Breiten, Abständen, etc., sowie einen Grunderwerbsplan für beide Alternativen zu erarbeiten. Kosten hierfür sind 3.400 € netto.

In beiden Optionen liegt die Gefällesituation unter 6 %, was die Barrierefreiheit gewährleistet. Darüber hinaus sieht das Ergebnis der Untersuchung klar die Variante Süd als sinnvollere Option an. Bei ihr kann der Radweg im Abstand von 4,5 m (1,50 m Bankett + 2,50 m Mulde + 0,5 m Bankett) zur Kreisstraße errichtet werden. Auch kann der Anschluss an Hofstetten im Kurvenbereich weiter innerhalb der Bebauung erfolgen, was zur Verkehrssicherheit beiträgt. Nachteilig ist der notwendige Rückbau bzw. die Verschiebung des bestehenden Teiches an der St. Judas-Thaddäus-Kirche sowie die notwendigen Rodungsarbeiten auf ca. 70 m Länge.

Die nächsten Schritte in diesem Projekt sind die Klärung der Belange des Naturschutzes sowie der Grunderwerb durch die Kommunen.

 

2.    Beschilderung Kreisverkehr Kleinheubach

Im Zuge der Baumaßnahmen am Kreisverkehr Kleinheubach hat sich die Radwegeführung massiv verändert hat. Der Zustand entspricht nicht mehr dem Stand, welcher in die Erstellung des Radverkehrskonzeptes eingeflossen ist. Somit besteht Bedarf für eine Aktualisierung der Routenwegweisungen. In einem Ortstermin mit dem StBA und den Kommunen Miltenberg, Kleinheubach und Rüdenau wurden Sofortmaßnahmen zur sinnvollen Leitung des Radverkehrs festgelegt. Für die langfristige Führung des Radverkehrs wurde das Planungsbüro VIA aus Köln, welches auch das RVK erstellt hat, beauftragt, ein umfassendes Beschilderungskonzept für den betroffenen Bereich (grün) auszuarbeiten. Die Kosten hierfür werden momentan ermittelt.

 

 

3.    Abgleich Radverkehrsnetz Bayern mit dem Netz des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Miltenberg

Für die langfristige Radwegbeschilderung kommt das Radverkehrsnetz Bayern zum Tragen. Zur ersten Iteration des Netzwerks haben die Landkreiskommunen durch ihre Ortskenntnis Änderungsvorschläge per Online-Tool unterbreitet, die nun in das Routenkonzept des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr eingearbeitet werden. Zielsetzung ist auf Grundlage dieses Netzwerkes, eine einheitliche und vollständige Radwegweisung nach FGSV-Standard flächendeckend umzusetzen.

 

4.    Stadtradeln

Die Aktion Stadtradeln 2021 ist abgeschlossen. Am Mittwoch, den 15.09. erfolgte am Landratsamt die Auszeichnung der bestplatzierten Radler*innen durch Landrat Scherf und die beteiligten Bürgermeister. Da die Veranstaltung im Vorjahr ausfallen musste, wurden auch die Ehrungen aus 2020 durchgeführt. Insgesamt hatten in diesem Jahr über 380 Teilnehmer*innen eine Strecke von 85.000 Kilometern zurückgelegt und somit 13.000 Kg Co2 eingespart. Ausgezeichnet wurden die Kategorien meiste Kilometer im Einzelwettbewerb, meiste Kilometer im Teamwettbewerb, mitgliederstärkste Teams und stärkste Schulteams. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Anzahl der Radler*innen um 50 % gesteigert werden und es nahmen nun neun der Landkreiskommunen teil.

 

II. Anträge zur Radverkehrsförderung

Liegen nicht vor.

 

Herr Fahn verlangt weitere Informationen über dem Zeitplan und fragt dazu Zeitspanne der Umsetzung des Radweges in Hofstetten.

Herr Haas erklärte, dass sie grundsätzlich hoffen, es so schnell wie möglich umzusetzen, es aber keinen konkreten Zeitplan gebe, so warte man derzeit die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ab.

Der Grundstückserwerb wird von Hr. Fahn nachgefragt.

Herr Scherf übernimmt das Wort und verweist auf die schrittweise Abarbeitung der Aufgaben: nun sei es zunächst das Ziel, eine geeignete Route zu finden, wofür jetzt die Beteiligung des Naturschutzes vonnöten sei. In dieser Phase sei es noch zu früh für Grundstücksverhandlungen.

Herr Schuck fragt, ob Recyclingmaterialien eine Alternative sein könnten, da es sich bei dem Gebiet um ein Wasserschutzgebiet handelt.

Herr Haas sagte, sie werden prüfen, ob Recyclingmaterialien geeignet sind.

Frau Kreuzer fragt, wie viele Grundsrückteilnehmer beteiligt sind

Herr Haas erklärte, dass es ungefähr 35-40 Teilnehmer waren.

 

Frau Stellrecht-Schmidt fragt, ob überprüft wird, ob die Beschilderung für die Radwege noch intakt ist.

Herr Wosnik gibt die Informationen, dass bei der Ausschilderung verschiedene Faktoren beachtet werden müssen, wie z.B. Bayern Netz, das auch für die Beschilderung zuständig ist, der Prozess also gemeinsam durchgeführt wird. Aktuell gebe es auch vom Radwegdetektiv wenig Rückmeldungen bezüglich der Beschilderung, so dass davon auszugehen ist, dass die Beschilderung bis auf wenige Ausnahmen intakt ist.

 

Herr Wolz möchte nähere Informationen über die Mittel für Förderanträge und fragt, ob noch Geld da sei um Anträge zu stellen.

Herr Wosnik berichtet, dass bis zum Herbst die Anträge gestellt werden müssen, danach werde der Förderbedarf ermittelt. Er erklärt, dass die Zeit für die Einreichung von Anträge nie besser gewesen sei.

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