Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Lüftungskonzept Landkreisschulen
Information und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2021   EBV/004/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die möglichst umfassende Umsetzung von dezentralen Raumlufttechnischen Anlagen in den nächsten Jahren zu beschließen.


Der Kreisbaumeister, Herr Wosnik, berichtet zum Thema Lüftungskonzept Landkreisschulen:

 

In den letzten eineinhalb Jahren wurde deutlich, wie stark das Thema der Raumlufthygiene in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Mit den Generalsanierungen der Landkreisschulen wurde gerade seit 2012 ein verstärktes Augenmerk auf eine zuträgliche Luftqualität in den Klassenräumen gelegt. Die Planung der hierfür notwendigen Raumluftanlagen wurde stets mit dem Nutzer abgestimmt und nun zeigt sich, dass diese Form der Lüftung für den Schulbetrieb sehr geeignet ist.

Aus der Elternschaft wurde die Frage nach Luftfiltergeräten an das Landratsamt gestellt.

Die Medienberichterstattung über eine pauschale Empfehlung des Erwerbs von mobilen Luftfiltergeräten hat nicht nur viele Städte, Gemeinden und Landkreise sehr überrascht, sondern auch die Landkreisverwaltung, die Schulen und Eltern überrascht und nachdenklich gemacht.

 

Sachaufwandsträger möchten ihrer Verantwortung für eine bestmögliche Hygienesituation im Unterricht gerecht werden.

 

Hierfür ist ein möglichst gut funktionierendes und einwandfreies Hygienekonzept an unseren Schulen die Grundlage für unser Handeln. Der Luftaustausch, also die ausreichende Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Sauerstoff und der Austausch der Aerosole spielt dabei nicht nur in Coronazeiten die wesentliche Rolle. Dieser Luftaustausch wird entweder durch eine fest installierte Lüftungsanlage oder durch das Stoßlüften gewährleistet. Entsprechend der unter Mitwirkung von Eltern- und Schülervertretung entstandenen wissenschaftlichen S3-Leitlinie wird dies entsprechend an unseren Schulen umgesetzt.

 

Herr Scherf erklärte, die Bedeutung der S3-Leitlinie. Diese ist die Zusammenfassung und Bewertung sämtlicher aktuell zur Verfügung stehender Studien.

 

Aktuell wird in den Medien und durch vereinzelte Aussagen von Politikern der Eindruck erweckt, dass jedoch mobile Luftfilter für einen ungefährlichen Unterricht unerlässlich seien und dass diese das Lüften gerade im Winter (Kälte!) ersetzen könnten. Beides ist nicht korrekt. Ohne eine funktionierende Lüftung, entweder durch eine eingebaute Lüftungsanlage oder durch das Stoßlüften (optimal alle 20 Minuten, im Winter bei einem deutlichen Temperaturunterschied zwischen innen und außen 3 - 5 Minuten notwendig), ist kein Unterricht möglich. Eine Reinigung der Luft durch einen mobilen Filter ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht notwendig und nur in den Räumen empfohlen, in denen das Lüften nur eingeschränkt möglich ist. Ein Verzicht auf das Lüften aufgrund einer mobilen Filteranlage beeinträchtigt die Gesundheit unserer Kinder nachteilig, da so die ausreichende Sauerstoffversorgung nicht gewährleistet ist. Luftreinigungsgeräte sollen Partikel, Viren und Bakterien aus der Luft filtern. Sie verändern oder verbessern jedoch nicht den Sauerstoffgehalt oder verringern den CO2-Gehalt in der Luft. Zuträgliche Luftqualität lässt sich deshalb nur durch Zufuhr von Frischluft erreichen. Im Rahmen dieses Austauschs der Luft durch Lüftungsanlagen oder das Stoßlüften erfolgt gleichfalls durch den Luftaustausch die Beseitigung der für Infektionen mit Covid-19 bedeutsamen Aerosole. Dieser Luftaustausch ist durch die teilweise in unseren Schulen vorhandenen Lüftungsanlagen verlässlich gewährleistet. Beim Stoßlüften sind die Lüftungsintervalle ausschlaggebend. In welchen Abständen dies geschehen muss, ist abhängig vom Wetter. Um sich vor infektiösen Partikeln zu schützen, sollte pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel erfolgen, das bedeutet, dass die Raumluft dreimal pro Stunde komplett gegen Frischluft von außen ausgetauscht wird.

Dies wird idealerweise wie folgt erreicht:

Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 - 5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10 - 20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet bleiben. Zudem soll nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit.
Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit geöffnet werden. In Schulen kann das Querlüften auch durch weit geöffnete Fenster auf der einen Seite und der Fenster im Flur auf der gegenüberliegenden Seite realisiert werden. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schließen der Fenster steigt sie rasch wieder an – die von den einzelnen Schulen gemeldete Probleme bei der Steuerung der Heizungsanlage werden überprüft selbstverständlich.

Zuletzt wurden unsere Schulen erneut abgefragt, ob es aus Sicht der einwandfreien Lüftung noch Räume gibt, die hinsichtlich eines ergänzenden Einsatzes von mobilen Luftfiltergeräten geprüft werden sollen. Hierzu liegen vereinzelte Meldungen vor, die abgearbeitet werden.

 

Darüber hinaus wurden die bestehenden Förderprogramme und die aktuellen Fragestellungen zum Anlass genommen, um in allen Schulen, in denen Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, durch Ingenieurbüros prüfen zu lassen, ob der nachträgliche Einbau von dezentralen Raumluftgeräten zur Gewährleistung einer ausreichenden Zuluftrate möglich ist.

Die hierfür notwendigen Mittel müssen zunächst aus dem Bauunterhaltshaushalt bestritten werden.

Die Beschaffung der erforderlichen Lüftungsgeräte wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), gefördert:

a)    Erstmaliger Einbau (Neueinbau) von stationären raumlufttechnischen Anlagen, Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen

b)    Freistaat Bayern bei dezentralen Lüftungsanlagen, soweit sie nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind.

Das Antragsverfahren und die Förderhöhen differieren und sind noch in Bewegung. Das Bundesamt fördert momentan je Standort mit maximal 500.000 €, der Freistaat bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf höchstens 1.750 Euro je förderfähigem Raum.

Wenn sich technisch sinnvolle Lösungen abzeichnen, regt die Verwaltung an, einen entsprechenden Förderantrag beim Bund und/oder dem Freistaat zu stellen.

 

Der Kreisbaumeister Herr Wosnik berichtet, dass in den nächsten Wochen mit allen Schulen Termine vereinbart werden, um vorzustellen, was gemacht werden soll.

 

Frau Kreuzer ergänzt, dass der Landkreis in der Verantwortung für gutes Lüften sei und es nicht bekannt sei, wie sich die Pandemie entwickeln wird.

 

Herr Fahn fragt, wie viele Schulen geplant sind und wie welche Schulen ausgewählt werden, ob Schulen sich bewerben müssen.

Herr Wosnik erklärt, dass das Projekt für jede Schule entsprechend der konkreten Lüftungssituation geplant wird. Schulen müssen sich nicht bewerben.

Herr Fahn erläutert, Schulen sollen in die Entscheidung eingebunden werden, so dass nicht pauschal Lüftungsgeräte angeschafft werden.

Herr Scherf erklärte, Herr Fahn meinte nicht Lüftungsgeräte, sondern Luftreinigungsgeräte.

 

Herr Faust fragt nach dem Energieverbrauch dieser Lüftungsanlagen.

Herr Wosnik erläutert, dass für 24 Grad Celsius Raumtemperatur schätzungsweise 50-100 Watt pro Gerät verbraucht werden. Die Geräte haben die Möglichkeit, die Temperaturspitzen in den Sommerzeiten um ein bis zwei Grad nach unten zu verschieben.

 

Herr Schuck fragt, ob der Ventilator an kalten Wintertagen in fünf bis sieben Minuten Luft austauschen kann.

Herr Wosnik erklärte, dass die Antwort auf diese Frage in einer Sporthalle geprüft wurde, dass Lüftungsgeräte Vorteile beim Heizen haben, dass aber auch die Möglichkeiten der Lüftung von außen gemeinsam mit den Schulen diskutiert werden, auch raumspezifische Lösungen von Ingenieurbüros werden mit den Schulen durchgesprochen, die Lüftungsgeräte haben den Vorteil, dass sie 95 % der Wärme zurückgewinnen. Somit wird auch die Auskühlproblematik verhindert.

Herr Scherf erklärte, dass die zentrale Lüftungsanlage einen Standard für den Lüftungsprozess setzen wird, da die Fenster bei Kälte dann nicht geöffnet werden müssen. Auf diese Weise könnten die Sorgen der Eltern wegen der Kälte ausgeräumt werden.

 

Herr Scholtka fragt, wie hoch die durchschnittlichen Gesamtinvestitionskosten pro Raum seien.

Herr Wosnik erklärte, dass die durchschnittlichen Gesamtinvestitionskosten pro Raum 17.000 Euro betragen, alles inklusive.

Herr Scholtka fragt weiter, wie hoch die jährlichen Wartungskosten seien.

Herr Wosnik erklärt, dass die nächste Inspektion abgewartet werden muss, bevor mit Sicherheit gesagt werden könne, wie hoch die jährlichen Wartungskosten sind.

 

Herr Wolz gibt eine Stellungnahme für Lüftungsanlagen ab.

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