Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Bericht aus dem Kindergartenbereich

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.09.2021   BKS/004/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Kaufmann, SG 22, berichtet über die Situation der Kinder der Altersgruppe U6 in den Kindertageseinrichtungen gemäß der Präsentation.

 

Herr Scherf fasst zusammen, dass sich auch in dieser Gruppe ein düsteres Bild abzeichnet. Es ist daher wichtig, sich bewusst zu machen, was Corona für Kinder in dem Alter von 2-5 Jahren bedeutet, über solange Zeit diese Einschränkungen und die Ungewissheit mitzutragen. Daher gebührt auch hier allen der Respekt, die in diesen Bereichen arbeiten. Allein das Organisieren der Notbetreuung für die Kinder zog einen immensen Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand zwischen den Kindertagesstätten, dem Ordnungsamt und Frau Kaufmann nach sich. Auch die Erweiterung der systemrelevanten und damit für die Notbetreuung berechtigten Berufe brachte eine große Dynamik mit sich – dies nur als ein Beispiel für den immensen Arbeitsaufwand aufgrund der vielen Änderungen.

 

Frau Klug verweist darauf, dass die Maskenpflicht für Kinder zu großen Problemen führt, für Erwachsene diese aber oftmals nicht mehr gilt. Daher mahnt sie an, weiter nach anderen Lösungen zu suchen, um gerade in den Bereichen der Kinderbetreuung die Maskenpflicht entfallen lassen zu können. Ihre Besuche bei der Firma Heraeus in Kleinostheim, die Luftfilter herstellt, und bei der Firma Nebu-Tec GmbH, die in Elsenfeld Inhalationsgeräte produziert, veranlassen sie zu der Frage, ob sich bereits über anderweitige Möglichkeiten zur Luftaufbereitung in den Tagesstätten Gedanken gemacht wurde, wie beispielsweise durch Luftfilter, UV-Anlagen oder Inhalatoren.

Herr Scherf verweist auf sehr viele unterschiedliche Entwicklungen, aber eine Kindergarten-Fachaufsicht auf Landkreisebene verfügt über keine medizinische Expertise zu deren Beurteilung. Die Konzepte und die vom Gesundheitsministerium kommenden Vorgaben werden umgesetzt. Grundsätzlich ersetzt eine Filterung von Luft keinen Luftaustausch, sondern kann nur ergänzen, wo ein Luftaustausch nicht umfassend möglich ist. Auch weiterhin sind die Vorgaben des RKI für die Quarantäneanordnungen zu beachten. Es erfolgt bei Infektionsfällen grundsätzlich eine Prüfung seitens des Staatlichen Gesundheitsamtes dahingehend, ob eine gute Lüftung ausreichend gegeben war. Bezüglich der Kreisschulen hat sich Herr Scherf mit Kreisbaumeister Wosnik ausgetauscht mit dem Ergebnis, dass in jedem der Räume entweder über die Lüftungsanlage oder über das Stoßlüften eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist. Auch in den Kindergärten im Bereich der Städte und Gemeinden muss eine thematische Auseinandersetzung erfolgen, um eine optimale Belüftung zu gewährleisten und zu hinterfragen, inwiefern der Einsatz eines Luftfilters dieses Lüftungskonzept ergänzen kann. Das Unternehmen Nebu-Tec aus Rück-Schippach ist Herrn Scherf sehr wohl bekannt. Es erfolgte eine Kontaktanbahnung mit dem Gesundheitsministerium in Bayern und eine wissenschaftliche Studie wurde dahingehend initiiert, ob eine gute Befeuchtung der Atemweg in den Herbst- und Wintermonaten die Infektanfälligkeit reduziert. Diese Erwartungshaltung muss durch eine wissenschaftliche Studie belegt werden. Eine Regelung, wie die Maske zu tragen ist, obliegt nicht der Kompetenz eines Landratsamtes, sondern es muss sich auf die Expertise des RKI und des LGL und in der Umsetzung auch auf das Gesundheitsministerium verlassen werden. In den vergangenen Wochen wurde nach Modellkindergärten gesucht, die bereit sind, dies auszuprobieren. Die Inhalation mit einer Kochsalzlösung ist an sich harmlos, jedoch muss vorab der Elternbeirat eingebunden werden. Nach dessen Zustimmung kann eine Beteiligung an der Studie erfolgen. Eine Universität muss die Studie begleiten, ebenfalls das LGL. Die Ergebnisse sind erst abzuwarten, bevor eine Empfehlung zur Inhalation abgegeben werden kann.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung