Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Anfragen

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Sitzung:19.07.2021   KT/003/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Weitz fragt, wann der Umzug des Landratsamtes in die Räume der Sparkasse Obernburg abgeschlossen ist. Zusätzlich zur Zulassungsstelle soll wohl auch das Jugendamt untergebracht werden.

Herr Scherf verweist auf die letzten baulichen Vorbereitungen und Umsetzungen. Das Umzugsmanagement beginnt im September/Oktober 2021 und soll gemäß Zeitplanung bis Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Herr Fieger ergänzt, dass bezüglich des Parkkonzeptes diese Woche ein Termin mit dem Kreisbaumeister anberaumt ist. Das Parken der Bürger*innen während des Zulassungsvorganges sowie der Besucher*innen des Landratsamtes soll gewährleistet werden. Der Einzug der Mitarbeiter*innen des Jugendamtes bzw. der Außenstelle Klingenberg war ihm bekannt. In der bisherigen Kommunikation wurde die Auflösung von Zweigstellen wie Klingenberg und die Integration in die Geschäftsstelle nach Obernburg bekanntgegeben.

Herr Scherf führt aus, dass das Jugendamt nicht nur in Teilen, sondern aufgrund einer effizienten Arbeitsweise in Gänze und Gesamtheit in Obernburg angesiedelt wird. Er verweist auf die bereits vorliegende Antwort von Kreisbaumeister Wosnik zum Parkplatzkonzept. Es sind acht Stellplätze in der Tiefgarage angemietet und es werden in der Baugenehmigung ausgewiesene Stellplätze im Hofbereich für die Kfz-Zulassung genutzt. Die Mitarbeiter*innen des Landratsamtes werden am Main auf den dem Gebäude zugeordneten Stellplätzen parken. Kunden*innen des Landratsamtes können die Parkplätze in der Tiefgarage, die Stellplätze im öffentlichen Raum sowie die am Main nutzen. Des Weiteren befindet man sich im Austausch bezüglich der Kurzzeitparkplätze unmittelbar vor dem Gebäude. Es liegt ein belastbares Parkplatzkonzept vor. Herr Scherf bittet diesbezüglich die Kommunalpolitiker*innen um Unterstützung. Es wird immer wieder von der Stärkung der Innerorte und des Einzelhandels gesprochen. In der Römerstraße in Obernburg ist das Potenzial eines starken Einzelhandels gegeben. Dementsprechend war ein Antriebsgrund für den Umzug in das Sparkassengebäude die Stärkung der Römerstraße durch die Schaffung von weiterem Publikumsverkehr, sowohl durch die Umsiedlung der Kfz-Zulassungsstelle als auch die des Jugendamtes und anderer Servicestellen, die dort wahrgenommen werden können. Solch ein innerörtliches Parkkonzept ist anspruchsvoller. Er wirbt um Unterstützung für die zu erwartende Lebensqualität der Obernburger Römerstraße. Mit kurzem Fußweg lassen sich mehrere Erledigungen ressourcenschonend miteinander verknüpfen.

 

Frau Steger frag nach, ob auch das Spielgerätelager der Kreisjugendpflege mit umzieht.

Frau Flegler berichtet über gerade dazu stattfindende Planungen. Voraussichtlich verbleibt es in Miltenberg.

 

Herr Bohnhoff weist auf die nächste geplante Kreistagssitzung am 18.10.2021 hin. Der Schulstart findet im September 2021 statt. Er fragt nach Überlegung wie dem Einsatz von Verstärkerbussen oder anderer Maßnahmen, um Präsenz auch realisieren zu können. Er regt einen runden Tisch kurz vorher an.

Herr Scherf führt aus, dass immer alle Verstärkerbusse eingesetzt wurden. Zum neuen Schuljahresbeginn werden alle Kapazitäten genutzt und damit die Verstärkerbusse weiterfahren, damit so wie aktuell ein Präsenzunterricht möglich ist. Im September wird es genauso mit dem Maximum an Verstärkerbussen weitergehen.

 

Herr Bohnhoff fragt nach der Meinung von Herrn Scherf zum Lüftungsthema.

Herr Scherf bejaht die Erfordernis von Lüftung. Oft findet aber eine thematische Verwechslung der Begrifflichkeiten statt. In der Märzsitzung des Bauausschusses wurde das Lüftungs- und Hygienekonzept an den Landkreisschulen des Landkreises Miltenberg vorgestellt. Das mit den Bürgermeistern gemeinsam besprochene Konzept basiert auf der wissenschaftlichen Grundlage der so genannten S3-Richtlinie. Lüftung und Luftaustausch sind unabdingbar. Selbst bei einem Einsatz von Luftfilteranlagen wird der Luftaustausch mit Frischluft benötigt, um auch den Aerosolaustausch und die Versorgung mit Sauerstoff zu gewährleisten. Es ist wissenschaftlich belegt, dass das Stoßlüften fast die gleiche Luftaustauschqualität hat wie die einer Lüftungsanlage. Optimal ist die Verstärkung des Effektes durch das Querlüften. Und gemäß wissenschaftlicher Expertise soll dort, wo das Lüften nicht einwandfrei möglich ist, die Luftqualität durch den Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen verbessert werden. Genau dieses Konzept wurde im Winter entwickelt, mit den Gemeinden besprochen, im Bauausschuss vorgestellt, mit den Schulleitern besprochen. Die wahrgenommene Zufriedenheit ist sehr groß. Im Frühjahr wurde an den Orten, wo die Lüftung aufgrund des Querschnittes oder eine Querlüftung nicht optimal möglich war, der Einsatz mobiler Anlagen geprüft. Vor 14 Tagen wurde aufgrund des Förderprogramms des Bundeslandes Bayern eine erneute Abfrage an die Schulen versendet, um zu erfahren, bei welchen Räumen sie auch rein subjektive Zweifel haben, dass eine optimale Lüftung erfolgt. Dieser Weg wird fortgesetzt, insbesondere, da viele Rückfragen von Eltern, Elternbeiräten oder Schulleiter*innen beinhalten, ob durch den Einsatz der mobilen Geräte die Öffnung der Fenster entfallen kann. Wenn nicht mehr gelüftet wird, ist jedoch die Sauerstoffversorgung nicht ausreichend gewährleistet. Der große Vorteil der Lüftungsanlagen besteht im Austausch der Frischluft und der Aerosole, ebenfalls fällt die Wärmeproblematik nicht an. Diese tritt mitunter beim Stoßlüften auf. Insbesondere in der Anwendung führt dies zu Problemen, wenn aus Sorge im Winter bei null Grad oder minus fünf Grad 45 Minuten lang während des Unterrichts die Fenster geöffnet sind. Dies ist falsch und nicht zielführend. Im Winter genügt es, bei schönen Außentemperaturen alle 20 Minuten die Fenster für zwei bis fünf Minuten zu öffnen. Durch dieses Stoßlüften wird der perfekte Luftaustausch erzielt.

 

Herr Ullmer führt aus, dass vor zwei Jahren auf der L521 von Eichenbühl nach Hardheim an der Abzweigung nach Riedern/Guggenberg bei Einmündung zum Wertstoffhof Guggenberg ein tödlicher Motorradunfall stattfand. Dem Fahrer wurde die Vorfahrt genommen. Eine Verringerung des Tempolimits auf 70 km/h sollte aufgrund des Unfalls sowie der allgemeinen Situation in Betracht gezogen werden. Er fragt nach dem Umsetzungsstand, denn es gibt Anlieferverkehr in Guggenberg und bei der benachbarten Firma. Es fahren Lkws durch das Wohngebiet, da diese seit dem Vorfall nicht mehr aus der Einmündung rausfahren möchten, da es ihnen zu gefährlich ist. Die Einmündung liegt in Külsheim. Daher gibt es eventuell Zuständigkeitsprobleme.

Herr Scherf weist auf die Gemengelage zwischen dem Landkreis Miltenberg und Baden-Württemberg hin. Er notiert sich die Frage und informiert sich bei der Unteren Verkehrsbehörde über den Sachstand.

Nachtrag für das Protokoll: Der Kreuzungsbereich liegt gemarkungstechnisch im Main-Tauber-Kreis. Deren Prüfung vor Ort hat ergeben, dass der Einmündungsbereich richtlinienkonform ausgebaut ist und die Fahrbahn sich in einem guten Ausbauzustand befindet. Ausreichende Sicht für den ausfahrenden Verkehrsteilnehmer ist vorhanden. Anhaltspunkte für eine erhöhte Unfallgefahr sind nicht erkennbar. Durch das Polizeipräsidium Heilbronn wurde zudem mitgeteilt, dass sich in den letzten 15 Jahren lediglich dieser eine Unfall in 2019 ereignet hat, somit dieser Streckenabschnitt nicht auffällig ist. Die Unfallaufnahme erfolgte damals durch den Polizeiposten Külsheim. Die Straßenmeisterei Wertheim war vor Ort. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung – auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – nicht rechtfertigen.

 

Herr Zöller äußert die Bitte, dass man die Personalsituation im Büro Landrat in den Blick nehme. Er merkt an, dass in vergleichbaren Landratsbüros allein drei bis vier Personen für die Pressearbeit zuständig sind. Im Moment ist das Büro des Landrats in Miltenberg nur von zwei Mitarbeiterinnen und dem Landrat besetzt. Wenn zeitgleich zur Sitzung nicht ein Azubi aushilft, dann ist das Büro parallel zur Sitzung nicht besetzt und dieser Zustand ist auf Dauer unhaltbar. Er appelliert, die freien Stellen dringend wieder zu besetzen und auch über die Schaffung neuer Arbeitsplätze nachzudenken. Auch wenn Stellenmehrung nicht das grundsätzlich erste Mittel ist, so bleibt doch bei der dünnen Personaldecke und der Vielzahl an Aufgaben keine andere Wahl.

Herr Scherf bestätigt die derzeitige Unterbesetzung. Es sollen aktuell zwei Stellen wiederbesetzt werden. Er bestätigt den Eindruck von Herrn Zöller, dass gemäß dem vorliegenden Organisationsgutachten eine strukturelle Unterbesetzung vorliegt. Gerne kommt Herr Scherf auf den Hinweis zurück, um weiterhin leistungsfähig zu sein.

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