Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Digitalisierung der Schulen

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2021   KT/003/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

1.   Der Kreistag nimmt von den vorgestellten Maßnahmen Kenntnis.

 

2.  Der Kreistag beauftragt und ermächtigt einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung der vorgestellten Maßnahmen.


Herr Scherf verweist auf die in 2019 durch den Kreistag erfolgte Weichenstellung für eine gute digitale Anbindung der Schulen des Landkreises, Stichwort Glasfaser, sowie die digitale Ausstattung der Schulen. Im aktuellen Kreishaushalt stehen über 2 Mio. Euro für die Projekte zur Verfügung. Im vergangenen Jahr fand eine Ergänzung um das Sonderprogramm des Bundes für die mobilen Endgeräte der Lehrkräfte und Schüler*innen statt. Der Prozess ist extrem aufwendig. Es gibt einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses zur Umsetzung.

 

Herr Feigl führt durch die Präsentation der Firma IK-T. Er entschuldigt seinen abwesenden Kollegen Herrn Kratzer.

 

Herr Stich lobt aus seiner Erlebensperspektive als Schulleiter die Arbeit der IK-T und des Landratsamtes. Das Förderprogramm wäre alleine nicht zu bewerkstelligen. Grundsätzlich verlief dieses Förderprogramm schneller als üblich. Aber die Leihgeräte für die Lehrer*innen kommen verspätet. Er moniert die von Politiker*innen geschürte Erwartungshaltung in diversen TV-Sendungen, dass eine Aufsetzung dieses Förderprogramms mit einer sofortigen Umsetzung und Verfügbarkeit von Leihgeräten vor Ort gleichzusetzen ist. Das weckt Erwartungen und schafft Probleme. Die Begleitung durch die Firma IK-T war hervorragend. Herr Stich lobt die Förderprogramme des Bundeslandes Bayern. Diese funktionieren in der Regel weitaus besser und schneller als die des Bundes. Sofern eine Anbindung an das Glasfaserkabel erfolgt, ist seine Schule gut ausgestattet. Er moniert fehlende digitale Lehrpläne. Digitalisierung ist ein Prozess. Wenn dieser final umgesetzt ist, sollte wieder eine Konzentration auf das Lehren und Lernen erfolgen. Denn Schüler*innen lernen am optimalsten im Präsenzunterricht.

 

Herr Scherf unterstreicht die Bedeutung des physischen Miteinanders für den Lernprozess. Er lobt ebenfalls das bayerische Förderprogramm, das in einer Einfachheit aufgesetzt war, wie man sich alle Förderprogramme wünsche. Der Digitalpakt des Bundes hingegen war im Kontrast sehr komplex verfasst.

 

Herr Becker fragt nach der Zuständigkeit bezüglich des Mobile Device Managements.

Herr Feigl verweist darauf, dass das Mobile Device Management inbegriffen und erlaubt ist. Der Betrieb der Tablets wird mit 100 Euro pro Gerät gefördert. Dies umfasst auch die Lizenzgebühren. Die Kosten dafür sind beim Dienstleister budgetiert.  

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