Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Digitalisierung der Schulen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.07.2021 KT/003/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
1. Der Kreistag nimmt von den vorgestellten Maßnahmen Kenntnis.
2. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung der vorgestellten Maßnahmen.
Herr Scherf
verweist auf die in 2019 durch den Kreistag erfolgte Weichenstellung für eine
gute digitale Anbindung der Schulen des Landkreises, Stichwort Glasfaser, sowie
die digitale Ausstattung der Schulen. Im aktuellen Kreishaushalt stehen über 2
Mio. Euro für die Projekte zur Verfügung. Im vergangenen Jahr fand eine
Ergänzung um das Sonderprogramm des Bundes für die mobilen Endgeräte der Lehrkräfte
und Schüler*innen statt. Der Prozess ist extrem aufwendig. Es gibt einen einstimmigen
Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses zur Umsetzung.
Herr Feigl führt
durch die Präsentation der Firma IK-T. Er entschuldigt seinen abwesenden
Kollegen Herrn Kratzer.
Herr Stich lobt
aus seiner Erlebensperspektive als Schulleiter die Arbeit der IK-T und des
Landratsamtes. Das Förderprogramm wäre alleine nicht zu bewerkstelligen.
Grundsätzlich verlief dieses Förderprogramm schneller als üblich. Aber die
Leihgeräte für die Lehrer*innen kommen verspätet. Er moniert die von
Politiker*innen geschürte Erwartungshaltung in diversen TV-Sendungen, dass eine
Aufsetzung dieses Förderprogramms mit einer sofortigen Umsetzung und
Verfügbarkeit von Leihgeräten vor Ort gleichzusetzen ist. Das weckt Erwartungen
und schafft Probleme. Die Begleitung durch die Firma IK-T war hervorragend. Herr
Stich lobt die Förderprogramme des Bundeslandes Bayern. Diese funktionieren in
der Regel weitaus besser und schneller als die des Bundes. Sofern eine
Anbindung an das Glasfaserkabel erfolgt, ist seine Schule gut ausgestattet. Er
moniert fehlende digitale Lehrpläne. Digitalisierung ist ein Prozess. Wenn
dieser final umgesetzt ist, sollte wieder eine Konzentration auf das Lehren und
Lernen erfolgen. Denn Schüler*innen lernen am optimalsten im Präsenzunterricht.
Herr Scherf
unterstreicht die Bedeutung des physischen Miteinanders für den Lernprozess. Er
lobt ebenfalls das bayerische Förderprogramm, das in einer Einfachheit
aufgesetzt war, wie man sich alle Förderprogramme wünsche. Der Digitalpakt des
Bundes hingegen war im Kontrast sehr komplex verfasst.
Herr Becker fragt
nach der Zuständigkeit bezüglich des Mobile Device Managements.
Herr Feigl
verweist darauf, dass das Mobile Device Management inbegriffen und erlaubt ist.
Der Betrieb der Tablets wird mit 100 Euro pro Gerät gefördert. Dies umfasst
auch die Lizenzgebühren. Die Kosten dafür sind beim Dienstleister budgetiert.