Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bericht Aktueller Stand Beteiligungsprozess Atommüllendlagersuche – Fachkonferenzen

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2021   NU/003/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf trägt vor:

 

Vom 6. bis 8. Juni fand in digitaler Form die zweite von drei Fachkonferenzen im Rahmen des Prozesses zur bundesweiten Suche nach einem Atommüllendlager (nach Schritt 1 der Phase 1) statt. Unterfranken ist großflächig betroffen durch die im Herbst 2020 von der BGE im Zwischenbericht definierten 90 Teilgebiete, die den Anspruch haben, grundsätzlich geologisch geeignet sein. Der Landkreis Miltenberg ist betroffen durch die Teilgebiete 009 und 010 mit kristallinem Wirtsgestein.

 

Gerade in der zweiten Fachkonferenz ist es den bayerischen Vertreter*innen der kommunalen Ebene gelungen, dank einer guten Vernetzung und durch die Unterstützung durch StMUV und LfU grundsätzliche Fragestellungen in der korrekten Anwendung des Standortauswahlgesetzes zu platzieren.

 

In der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht und ein Ausblick auf die aus technischen Gründen ausgefallene AG Standortauswahlgesetz am 19.7.2021 ab 18 Uhr sowie die am 6. & 7. August entweder digital oder in Darmstadt stattfindende 3. Fachkonferenz. 

 

Dritter Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der im September 2020 erfolgten Veröffentlichung des Zwischenberichts zu den Teilgebieten in Deutschland, die vorbehaltlich weiterer Untersuchungen als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle geologisch in Betracht kommen, berät die mehrteilige Fachkonferenz Teilgebiete über die Berichtsinhalte. An der Fachkonferenz können sich u. a. die von der Standortauswahl betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden beteiligen. Nach einer vorbereitenden Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 fanden im Februar und Juni 2021 der erste und zweite Beratungstermin der Fachkonferenz unter Beteiligung von Landrat und Umweltabteilung und mehreren Bürgermeister*innen sowie Bürger*innen statt. Am Ende der 3. Fachkonferenz wird ein Konferenzbericht verabschiedet, der laut Standortauswahlgesetz im weiteren Prozess berücksichtigt werden muss.

 

Der dritte Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wird als hybrides Format (d. h. sowohl digital als auch mit Teilnehmer*innen vor Ort) am 6./7.8.2021 stattfinden. Aufgrund der Pandemiesituation ist jedoch noch nicht endgültig absehbar, ob eine Präsenzteilnahme in Darmstadt möglich sein wird. Für eine digitale Teilnahme ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Für die optionale Teilnahme vor Ort in Darmstadt ist der Anmeldeschluss bereits am 19.7.2021.

 

Arbeitsgruppe StandortAG (Antrag des Landkreises Miltenberg)

Der in der 2. Fachkonferenz durch Landrat Scherf eingebrachte Antrag des Landkreises Miltenberg wurde von der 2. Fachkonferenz in die am 19. Juli ab 18 Uhr in digitaler Form nachzuholende Arbeitsgruppe Standortauswahlgesetz delegiert. Anliegen des Antrags des Landkreises Miltenberg ist es, Transparenz einzufordern zu den bisher noch nicht verwendeten, aber grundsätzlich verfügbaren geologischen Daten bei der Erstellung des im Herbst 2020 veröffentlichten Zwischenberichts sowie Transparenz beim weiteren Prozess der Ermittlung der Standortregionen durch Berücksichtigung weiterer verfügbarer geologischer Daten. Ziel des Antrags ist es unter anderem, dass auch nach Abschluss des Beteiligungsprozesses durch die drei Fachkonferenzen eine Beteiligung und Information der Öffentlichkeit während des wohl mehrjährigen Schrittes 2 der Phase 1, an dessen Ende eine im Gegensatz zu den 90 Teilgebieten deutlich reduzierte Gebietskulisse in Form von mehreren genauer zu erkundenden Standortregionen stehen soll, erfolgt.

 

Neue Themenseite für Kommunen zur Endlagersuche

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Hauptgeschäftsstelle gebeten, auf eine neue Themenseite für Kommunen zur Endlagersuche aufmerksam zu machen. Der Link zur Themenseite lautet:

 

https://www.endlagersuche-infoplattform.de/kommunen-info

 

Auf dieser Themenseite will das BASE für die Landkreise, Städte und Gemeinden Informationen über aktuelle Entwicklungen im Standortauswahlverfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten sowie relevantes Hintergrundwissen zur Verfügung stellen. Ergänzend hat das BASE der Hauptgeschäftsstelle eine aktuelle Broschüre zum Stand der Endlagersuche (Anlage 2) übermittelt.

 

Gebiete zur Methodenentwicklung:

Mit Schreiben vom 2. Juli 2021 hat die BGE das Landratsamt Miltenberg darüber informiert, dass das auch den Landkreis Miltenberg betreffende Teilgebiet 009 (Teile der Gemarkung von Eichenbühl und Neunkirchen, u.a. Guggenberg, Heppdiel, sowie Richelbach, Umpfenbach und Neunkirchen) zu einem von vier Teilgebieten zur Methodenentwicklung ausgewählt wurde. Hauptsächlich ist der Landkreis Miltenberg vom Teilgebiet 010 betroffen.

Dies betrifft Schritt 2 der Phase 1, an dessen Ende durch die BGE dem Bundestag Standortregionen für die detaillierte Untersuchung vorgeschlagen werden. Grundlage für die Eingrenzung der 90 Teilgebiete auf eine überschaubare Anzahl von Standortregionen sind sogenannte Eingrenzungsmethoden auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden geologischen Daten, die in vier Teilgebieten getestet und überprüft werden sollen. Mit den vier ausgewählten Teilgebieten sind insgesamt 122 Gebietskörperschaften in Deutschland betroffen.

 

Schematische Darstellung der einzelnen Phasen des Standortauswahlverfahrens

 

Nach Festlegung der Eingrenzungsmethoden werden diese auf alle 90 Teilgebiete übertragen, um anhand aller zur Verfügung stehenden geologischen Daten die bislang etwa 54% der Bundesfläche auf eine überschaubare Anzahl von Standortregionen einzugrenzen. Eigene Erkundungen vor Ort wird es erst in Phase II geben, wenn der Bundestag die von der BGE erarbeiteten Standortregionen per Gesetz festgelegt hat.

Die nun erfolgte Auswahl als eines von vier Gebieten zur Methodenentwicklung (aus insgesamt 90 Teilgebieten) hat keine Auswirkungen auf die Standortsuche an sich, weder im negativen noch im positiven Sinne. Es wird lediglich durch die BGE „lediglich“ die Methodik zur Eingrenzung der 90 Teilgebiete auf eine geringere Anzahl von Standortregionen anhand der öffentlich verfügbaren Daten validiert.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung