Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“
Änderung der Durchführung, sofern die Entwicklung der Coronapandemie die Flursäuberungsaktion im bisherigen Rahmen nicht zulässt

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2021   NU/003/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen Beschluss:

 

Soweit wegen einer pandemischen Lage eine gemeinsame landkreisweite Flursäuberungsaktion an einem durch den Landkreis Miltenberg festgelegten Termin nicht möglich ist, können die Städte, Märkte und Gemeinden selbst eine Sammelaktion unter Beachtung der jeweils gültigen Auflagen organisieren und die gesammelten Abfälle gebührenfrei bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg anliefern. Die gebührenfreie Anlieferung der Abfälle ist vorab mit dem Landratsamt, Kommunale Abfallwirtschaft abzustimmen. Die Anlieferung erfolgt einmal pro Jahr; die gebührenfreie Abfallmenge wird auf 750 kg pro Jahr begrenzt.


Herr Bräutigam, SG 112 Kommunale Abfallwirtschaft, trägt vor:

 

Leider musste die im Jahr 2020 geplante 20. landkreisweite Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Auch die angestrebten Nachholtermine im Oktober 2020 und März 2021 konnten coronabedingt nicht stattfinden.

 

Seitens der Landkreisverwaltung ist vorgesehen, die Flursäuberungsaktion nunmehr am Samstag, 18. September 2021, nachzuholen. Beim 18. September handelt es sich um den „World Cleanup Day“, an dem weltweit zahlreiche Körperschaften und Organisationen ähnliche Aktionen durchführen.

 

Der Termin steht unter dem Vorbehalt, dass die Corona-Lage die Aktion zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich zulässt. Sollte dies nicht der Fall sein, schlägt die Landkreisverwaltung vor, den Städten, Märkten und Gemeinden anzubieten, jeweils selbst eine Sammelaktion unter Beachtung der Corona-Auflagen zu organisieren und die gesammelten Abfälle nach vorheriger Anmeldung beim Bereich Kommunale Abfallwirtschaft gebührenfrei bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg anzuliefern. Gesammelt werden achtlos weggeworfene Abfälle, wie Verpackungen, Einwegmasken, Flaschen, etc. Das Sammeln von gefährlichen Abfällen wie Asbest oder Problemabfällen übersteigt die Möglichkeit der Flursäuberungsaktion. Werden solche Abfälle gefunden, ist das Landratsamt zu informieren.

 

Die bei der „alternativen Flursäuberungsaktion“ gesammelten Abfälle werden auf einmal bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises angeliefert; die Menge wird auf 750 kg pro Aktion begrenzt.

 

Ziel ist und bleibt aber, die Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ als landkreisweite gemeinsame Aktion durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass in den vergangenen Monaten zahlreiche umweltbewusste Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen, spontan und in Eigeninitiative lokale Aufräumungsaktionen in ihren Städten, Märkten und Gemeinden durchgeführt haben. In vielen Orten wurde gesammelt und „geploggt“. Herzlichen Dank dafür.

 

Frau Schüßler hinterfragt die Mengenbegrenzung, da eine Sammlung doch zu begrüßen sei.

Frau Heim bestätigt, dass eine Sammlung positiv zu werten ist, jedoch nur von Abfällen, die im Rahmen der Flursammlung zusammengetragen wurden. Bei der Mengenbegrenzung wurde sich an der durchschnittlichen Sammelmenge der Vorjahre orientiert.

 

Herr Fahn fragt, ob die Aufräumaktion einzeln durch die Kommunen entschieden und umgesetzt wird, sowie auf welchem Gebiet jeweils eine Sammlung stattfindet.

Landrat Scherf verweist darauf, dass die Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ landkreisweit am 18. September 2021 stattfindet, zeitgleich zum weltweiten „World Cleanup Day“. Die Sammlung erfolgt jeweils ortsbezogen, ggf. ist coronabedingt die Gruppengröße der Sammler zu begrenzen.

 

Herr Billmaier gibt anknüpfend an die Frage von Frau Schüßler zur Kenntnis, dass die Abfallmengen in Elsenfeld ebenfalls rückläufig waren. In 2010 3 t, in 2018 1,2 t, in 2019 0,8 t; in 2020 fand keine Sammlung statt. Er fragt, ob für Elsenfeld ebenfalls die Mengenbegrenzung gilt, da für den Markt Elsenfeld beschlossen wurde, die ausgefallene Frühjahrsaktion im Herbst nachzuholen, voraussichtlich im Oktober 2021.

Landrat Scherf weist daraufhin, dass der Nachholtermin für die Frühjahrsaktion der 18. September 2021 sei.

Frau Heim führt aus, dass die Mengenbegrenzung bei Sammelaktionen eine Gratwanderung sei. Die Flursammelaktionen dienen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Sensibilisierung der Bevölkerung – welche Abfälle liegen in der Natur - in der Hoffnung auf Einsicht und künftige Vermeidung. Daher wurde vor über 20 Jahren vom zuständigen Kreisgremium beschlossen, eine gemeinsame Flursäuberungsaktion mit der Bitte um Beteiligung aller Gemeinden durchzuführen und die eingesammelten Abfälle gebührenfrei bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg anzunehmen. Die so durchgeführte Aktion ist dann auch mit dem Gebührenrecht vereinbar. Dabei ist zu beachten, dass Asbestplatten oder Altölkanister separat und fachgerecht nicht durch Laiensammler zu entsorgen sind. Daher sind die Fundstellen nur zu vermerken und zu melden. Altreifen sind bei der Mengenbegrenzung nicht inkludiert.

 

Frau Schüßler schlägt vor, die Mengenbegrenzung im Beschluss aufzuheben.

Landrat Scherf verneint die Notwendigkeit und bezweifelt die Rechtmäßigkeit bezüglich der Gebührenfinanzierung. Aufgrund der Gebührensatzung entstünde sonst ein rechtliches Problem. Es wurde in der Vergangenheit bereits Schindluder getrieben, weshalb die illegale Entsorgung von Abfällen über den Weg der Sammlungen verhindert werden muss. Illegale Ablagerungen werden gesondert eingesammelt und Strafanzeige gestellt, dies gehe nicht zulasten der ehrenamtlich Engagierten.

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