Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“
Änderung der Durchführung, sofern die Entwicklung der Coronapandemie die Flursäuberungsaktion im bisherigen Rahmen nicht zulässt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.07.2021 NU/003/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen
Beschluss:
Soweit wegen einer pandemischen Lage eine gemeinsame landkreisweite Flursäuberungsaktion an einem durch den Landkreis Miltenberg festgelegten Termin nicht möglich ist, können die Städte, Märkte und Gemeinden selbst eine Sammelaktion unter Beachtung der jeweils gültigen Auflagen organisieren und die gesammelten Abfälle gebührenfrei bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg anliefern. Die gebührenfreie Anlieferung der Abfälle ist vorab mit dem Landratsamt, Kommunale Abfallwirtschaft abzustimmen. Die Anlieferung erfolgt einmal pro Jahr; die gebührenfreie Abfallmenge wird auf 750 kg pro Jahr begrenzt.
Herr Bräutigam, SG
112 Kommunale Abfallwirtschaft, trägt vor:
Leider musste die im Jahr 2020 geplante 20. landkreisweite
Flursäuberungsaktion „Wir räumen
unseren Landkreis auf“ wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Auch die
angestrebten Nachholtermine im Oktober 2020 und März 2021 konnten coronabedingt
nicht stattfinden.
Seitens der Landkreisverwaltung ist vorgesehen, die Flursäuberungsaktion
nunmehr am Samstag, 18. September 2021,
nachzuholen. Beim 18. September handelt es sich um den „World Cleanup Day“, an
dem weltweit zahlreiche Körperschaften und Organisationen ähnliche Aktionen
durchführen.
Der Termin steht unter dem Vorbehalt, dass die Corona-Lage die Aktion zu
diesem Zeitpunkt auch tatsächlich zulässt. Sollte dies nicht der Fall sein,
schlägt die Landkreisverwaltung vor, den Städten, Märkten und Gemeinden
anzubieten, jeweils selbst eine Sammelaktion unter Beachtung der Corona-Auflagen
zu organisieren und die gesammelten Abfälle nach vorheriger Anmeldung beim
Bereich Kommunale Abfallwirtschaft gebührenfrei bei den
Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg anzuliefern. Gesammelt
werden achtlos weggeworfene Abfälle, wie Verpackungen, Einwegmasken, Flaschen,
etc. Das Sammeln von gefährlichen Abfällen wie Asbest oder Problemabfällen
übersteigt die Möglichkeit der Flursäuberungsaktion. Werden solche Abfälle
gefunden, ist das Landratsamt zu informieren.
Die bei der „alternativen Flursäuberungsaktion“ gesammelten Abfälle
werden auf einmal bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises angeliefert;
die Menge wird auf 750 kg pro Aktion begrenzt.
Ziel ist und bleibt aber, die Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren
Landkreis auf“ als landkreisweite gemeinsame Aktion durchzuführen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass in
den vergangenen Monaten zahlreiche umweltbewusste Bürgerinnen und Bürger,
Vereine und Organisationen, spontan und in Eigeninitiative lokale
Aufräumungsaktionen in ihren Städten, Märkten und Gemeinden durchgeführt haben.
In vielen Orten wurde gesammelt und „geploggt“. Herzlichen Dank dafür.
Frau Schüßler hinterfragt die
Mengenbegrenzung, da eine Sammlung doch zu begrüßen sei.
Frau Heim bestätigt, dass eine Sammlung
positiv zu werten ist, jedoch nur von Abfällen, die im Rahmen der Flursammlung
zusammengetragen wurden. Bei der Mengenbegrenzung wurde sich an der
durchschnittlichen Sammelmenge der Vorjahre orientiert.
Herr Fahn fragt, ob die Aufräumaktion
einzeln durch die Kommunen entschieden und umgesetzt wird, sowie auf welchem
Gebiet jeweils eine Sammlung stattfindet.
Landrat Scherf verweist darauf, dass die
Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ landkreisweit am 18.
September 2021 stattfindet, zeitgleich zum weltweiten „World Cleanup Day“. Die
Sammlung erfolgt jeweils ortsbezogen, ggf. ist coronabedingt die Gruppengröße
der Sammler zu begrenzen.
Herr Billmaier gibt anknüpfend an die Frage
von Frau Schüßler zur Kenntnis, dass die Abfallmengen in Elsenfeld ebenfalls
rückläufig waren. In 2010 3 t, in 2018 1,2 t, in 2019 0,8 t; in 2020 fand keine
Sammlung statt. Er fragt, ob für Elsenfeld ebenfalls die Mengenbegrenzung gilt,
da für den Markt Elsenfeld beschlossen wurde, die ausgefallene Frühjahrsaktion
im Herbst nachzuholen, voraussichtlich im Oktober 2021.
Landrat Scherf weist daraufhin, dass der
Nachholtermin für die Frühjahrsaktion der 18. September 2021 sei.
Frau Heim führt aus, dass die
Mengenbegrenzung bei Sammelaktionen eine Gratwanderung sei. Die
Flursammelaktionen dienen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
Sensibilisierung der Bevölkerung – welche Abfälle liegen in der Natur - in der
Hoffnung auf Einsicht und künftige Vermeidung. Daher wurde vor über 20 Jahren
vom zuständigen Kreisgremium beschlossen, eine gemeinsame Flursäuberungsaktion
mit der Bitte um Beteiligung aller Gemeinden durchzuführen und die
eingesammelten Abfälle gebührenfrei bei den Abfallwirtschaftsanlagen des
Landkreises Miltenberg anzunehmen. Die so durchgeführte Aktion ist dann auch
mit dem Gebührenrecht vereinbar. Dabei ist zu beachten, dass Asbestplatten oder
Altölkanister separat und fachgerecht nicht durch Laiensammler zu entsorgen
sind. Daher sind die Fundstellen nur zu vermerken und zu melden. Altreifen sind
bei der Mengenbegrenzung nicht inkludiert.
Frau Schüßler schlägt vor, die
Mengenbegrenzung im Beschluss aufzuheben.
Landrat Scherf verneint die Notwendigkeit
und bezweifelt die Rechtmäßigkeit bezüglich der Gebührenfinanzierung. Aufgrund
der Gebührensatzung entstünde sonst ein rechtliches Problem. Es wurde in der
Vergangenheit bereits Schindluder getrieben, weshalb die illegale Entsorgung
von Abfällen über den Weg der Sammlungen verhindert werden muss. Illegale
Ablagerungen werden gesondert eingesammelt und Strafanzeige gestellt, dies gehe
nicht zulasten der ehrenamtlich Engagierten.