Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Kreismülldeponie Guggenberg
Bericht Umsiedlung Zauneidechsen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.07.2021 NU/003/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Heim, SG 11
Kommunale Abfallwirtschaft, trägt vor:
Im Rahmen der Genehmigung zum Ausbau der
Kreismülldeponie Guggenberg, BA IVa und Va, erlaubte die Regierung von
Unterfranken u.a. mit Bescheid vom 10.08.2017 die „Zerstörung“ des Zauneidechsenhabitats
und ordnete die Herstellung eines Ersatzhabitats und die Umsiedlung der
Zauneidechsen 2 Jahre nach Herstellung des Ersatzhabitats an. Außerdem muss der
Landkreis Miltenberg für den Flächenverbrauch durch die Deponie Ersatz leisten
(III G Nr. 12 des Planfeststellungsbeschlusses vom 12.10.1989).
In mehreren Gesprächen mit den Fachbehörden
wurde festgelegt, die Ersatzmaßnahme und das Zauneidechsenersatzhabitat zu
kombinieren und auf dem Grundstück Fl.-Nr. 561/1, Gemarkung Riedern, ein Biotop
anzulegen.
Mit der Umsiedlung der Zauneidechsen inkl.
der von der Regierung von Unterfranken angeordneten ökologischen Baubegleitung
wurde am 23.01.2020 das Büro Fabion von Würzburg zum Angebotspreis von brutto
21.664,55 € beauftragt. Veranschlagt für die Umsiedlung der Zauneidechsen sind
30 Sammeltage.
Nach dem Bescheid der Regierung von
Unterfranken muss in diesem Jahr die Umsiedlung der Zauneidechsen erfolgen. Mit
der Sammlung konnte auf Grund des kühlen Frühjahrs jedoch erst am 01. Juni
begonnen werden. Außerdem war wegen des wechselhaften Wetters keine
kontinuierliche Sammlung möglich.
Bisher wurde an 10 Tagen gesammelt.
Gesichtet wurden an den verschiedenen Tagen zwischen 5 und 20 Eidechsen,
allerdings nicht nur Zauneidechsen.
Gefangen und umgesiedelt wurden bisher
2 Weibchen
1 Männchen
6 Jungtiere
Die Fangaktion der Zauneidechsen muss fortgeführt werden, bis an drei
aufeinanderfolgenden Tagen fachgerecht bei optimaler Witterung durchgeführten
Kontrollgängen keine Zauneidechsen mehr gesichtet werden.
Herr Fahn fragt,
warum nur 50 Eidechsen umgesiedelt werden müssen, wie viele Eidechsen es
insgesamt sind, wer die Tiere einsammelt und wieviel die Umsiedlungsaktion
konkret kostet.
Frau Heim gibt zur
Kenntnis, dass die Gesamtkosten der Umsiedlungsaktion sich im sechsstelligen
Bereich bewegen werden. Es fand bereits eine Umsiedlungsaktion von der
Deponiefläche in das Zwischenhabitat statt. Für die aktuelle Umsiedlungsaktion
vom Zwischenhabitat in das endgültige Ersatzhabitat sind Bruttokosten von 21.664,55
EUR entstanden. Es wurden Amphibienzäune gestellt, damit die Tiere bei der
Sammelaktion nicht entweichen können. Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung
sind der Aufwand und die damit verbundenen Kosten nachrangig zu betrachten.
Trotz Planfeststellungsbeschluss, dass es sich um eine Deponiefläche handelt,
muss gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz bei Zerstörung eines Lebensraums von
Tieren dieser ersetzt werden. Für die Zerstörung des Lebensraumes ist eine
Genehmigung der Höheren Naturschutzbehörde erforderlich. Vor Baubeginn muss im
Rahmen der ökologischen Voruntersuchungen eine Prüfung der beheimateten
Tierarten erfolgen. Nistkästen für Fledermäuse wurden bereits aufgehängt. Im
Vorfeld des Baubeginns wurde die Anzahl vorhandener Zauneidechsen geschätzt gemäß
der Hochrechnung von Sichtungen. Die Zahl der gesichteten Tiere wurde mit einem
Wert aus dem Faktor von 2,5 für übersichtliches Gelände bis 7,5 für unwegsames Gelände
gemittelt. Somit wurde für die Kreismülldeponie Guggenberg 50 Eidechsen
geschätzt, für die ein Ersatzhabitat von 7.500 m2 Fläche vorzuhalten ist. Es
sind solange Tiere zu sammeln und umzusiedeln, bis an drei aufeinander
folgenden Tagen bei fachgerecht und optimaler Witterung durchgeführten Kontrollgängen keine Zauneidechsen mehr gesichtet werden.
Die Einsammlung der Tiere erfolgt durch das Fachbüro Fabion.
Landrat Scherf
ergänzt, dass es sich nach FFH-Richtlinie und nach Bundesnaturschutz um eine
streng geschützte Art handelt, die auf der Roten Liste als Vorwarnstufe geführt
wird. Flächenverbrauch wird zurecht von der Gesellschaft kritisch gesehen. Wenn
dieser Tierart Lebensraum entzogen wird, müssen Ersatzflächen geschaffen
werden.
Frau Heim ergänzt,
dass ein Naturgewinn durch eine schöne ökologische Fläche entstanden ist.