Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Kreismülldeponie Guggenberg
Bericht Umsiedlung Zauneidechsen

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2021   NU/003/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Heim, SG 11 Kommunale Abfallwirtschaft, trägt vor:

 

Im Rahmen der Genehmigung zum Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg, BA IVa und Va, erlaubte die Regierung von Unterfranken u.a. mit Bescheid vom 10.08.2017 die „Zerstörung“ des Zauneidechsenhabitats und ordnete die Herstellung eines Ersatzhabitats und die Umsiedlung der Zauneidechsen 2 Jahre nach Herstellung des Ersatzhabitats an. Außerdem muss der Landkreis Miltenberg für den Flächenverbrauch durch die Deponie Ersatz leisten (III G Nr. 12 des Planfeststellungsbeschlusses vom 12.10.1989).

 

In mehreren Gesprächen mit den Fachbehörden wurde festgelegt, die Ersatzmaßnahme und das Zauneidechsenersatzhabitat zu kombinieren und auf dem Grundstück Fl.-Nr. 561/1, Gemarkung Riedern, ein Biotop anzulegen.

 

Mit der Umsiedlung der Zauneidechsen inkl. der von der Regierung von Unterfranken angeordneten ökologischen Baubegleitung wurde am 23.01.2020 das Büro Fabion von Würzburg zum Angebotspreis von brutto 21.664,55 € beauftragt. Veranschlagt für die Umsiedlung der Zauneidechsen sind 30 Sammeltage.

 

Nach dem Bescheid der Regierung von Unterfranken muss in diesem Jahr die Umsiedlung der Zauneidechsen erfolgen. Mit der Sammlung konnte auf Grund des kühlen Frühjahrs jedoch erst am 01. Juni begonnen werden. Außerdem war wegen des wechselhaften Wetters keine kontinuierliche Sammlung möglich.

 

Bisher wurde an 10 Tagen gesammelt. Gesichtet wurden an den verschiedenen Tagen zwischen 5 und 20 Eidechsen, allerdings nicht nur Zauneidechsen.

 

Gefangen und umgesiedelt wurden bisher

2 Weibchen

1 Männchen

6 Jungtiere

 

Die Fangaktion der Zauneidechsen muss fortgeführt werden, bis an drei aufeinanderfolgenden Tagen fachgerecht bei optimaler Witterung durchgeführten Kontrollgängen keine Zauneidechsen mehr gesichtet werden.

 

Herr Fahn fragt, warum nur 50 Eidechsen umgesiedelt werden müssen, wie viele Eidechsen es insgesamt sind, wer die Tiere einsammelt und wieviel die Umsiedlungsaktion konkret kostet.

Frau Heim gibt zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten der Umsiedlungsaktion sich im sechsstelligen Bereich bewegen werden. Es fand bereits eine Umsiedlungsaktion von der Deponiefläche in das Zwischenhabitat statt. Für die aktuelle Umsiedlungsaktion vom Zwischenhabitat in das endgültige Ersatzhabitat sind Bruttokosten von 21.664,55 EUR entstanden. Es wurden Amphibienzäune gestellt, damit die Tiere bei der Sammelaktion nicht entweichen können. Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind der Aufwand und die damit verbundenen Kosten nachrangig zu betrachten. Trotz Planfeststellungsbeschluss, dass es sich um eine Deponiefläche handelt, muss gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz bei Zerstörung eines Lebensraums von Tieren dieser ersetzt werden. Für die Zerstörung des Lebensraumes ist eine Genehmigung der Höheren Naturschutzbehörde erforderlich. Vor Baubeginn muss im Rahmen der ökologischen Voruntersuchungen eine Prüfung der beheimateten Tierarten erfolgen. Nistkästen für Fledermäuse wurden bereits aufgehängt. Im Vorfeld des Baubeginns wurde die Anzahl vorhandener Zauneidechsen geschätzt gemäß der Hochrechnung von Sichtungen. Die Zahl der gesichteten Tiere wurde mit einem Wert aus dem Faktor von 2,5 für übersichtliches Gelände bis 7,5 für unwegsames Gelände gemittelt. Somit wurde für die Kreismülldeponie Guggenberg 50 Eidechsen geschätzt, für die ein Ersatzhabitat von 7.500 m2 Fläche vorzuhalten ist. Es sind solange Tiere zu sammeln und umzusiedeln, bis an drei aufeinander folgenden Tagen bei fachgerecht und optimaler Witterung durchgeführten Kontrollgängen keine Zauneidechsen mehr gesichtet werden. Die Einsammlung der Tiere erfolgt durch das Fachbüro Fabion.

Landrat Scherf ergänzt, dass es sich nach FFH-Richtlinie und nach Bundesnaturschutz um eine streng geschützte Art handelt, die auf der Roten Liste als Vorwarnstufe geführt wird. Flächenverbrauch wird zurecht von der Gesellschaft kritisch gesehen. Wenn dieser Tierart Lebensraum entzogen wird, müssen Ersatzflächen geschaffen werden.

Frau Heim ergänzt, dass ein Naturgewinn durch eine schöne ökologische Fläche entstanden ist.

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