Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abfallanalyse
Vorstellung der Endergebnisse

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2021   NU/003/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Heim, SG 11 Kommunale Abfallwirtschaft, trägt vor:

 

Auf Beschluss des Ausschusses für Natur- und Umwelt beauftragte die Landkreisverwaltung das Büro INFA, 59229 Ahlen, mit einer umfangreichen Abfallanalyse im Landkreis Miltenberg. Untersucht werden sollten verschiedene Abfallfraktionen in einem oder zwei Durchgängen, je nachdem, ob das Abfallaufkommen jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt. Dies ist z.B. bei Rest- oder Bioabfall gegeben. Trockene Wertstoffe wie z.B. Papier oder Leichtverpackungen fallen das Jahr über relativ gleichmäßig an.

 

Außerdem erfolgte beim Wertstoffhof Erlenbach in zwei Durchgängen eine Kundenbefragung.

Die Abfallanalyse sollte in der vegetationsärmeren Zeit Sommer und der grünabfallreichen Zeit Herbst 2020 durchgeführt und bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Leider war dieser Zeitplan durch die coronabedingten Beschränkungen und Hygienemaßnahmen nicht zu halten, so dass der erste Analysedurchgang erst im September/Oktober 2020, der zweite Durchgang im April/Mai 2021 erfolgen konnte.

 

Zwischenzeitlich ist die Abfallanalyse abgeschlossen und Herr Santjer von INFA trägt das Ergebnis vor.

 

Landrat Scherf weist daraufhin, dass bei dem heutigen Sitzungstermin keine Ergebnisse für eventuelle Änderungen strategischer Natur erwartet werden und bietet an, dass die kommunale Abfallwirtschaft in Fraktionssitzungen oder in Besprechungen für Rückfragen zur Verfügung steht.

 

Herr Fahn fragt nach den Handlungsempfehlungen für den Landkreis Miltenberg und mögliche Verbesserungspotenziale.

Gemäß Herrn Santjer ist der Hauptansatzpunkt der Bioabfall. Dies ist die größte Wertstoffmenge im Restabfall. Wesentliches Ziel ist, eine bessere Abschöpfung zu erzielen durch eine höhere Anschlussquote bei der Biotonne. Ebenfalls ist darauf hinzuwirken, dass die Eigenkompostierer möglichst effizient abtrennen. Die bundesweit mögliche Überlegung, den Eigenkompostierern eine eigene Bioabfalltonne zur Verfügung zu stellen, ist aktuell noch nicht spruchreif. Mit Hinblick auf die Reststoffmenge sind bei den stoffgleichen Nichtverpackungen von 9 kg im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeiter die Bürger*innen dahingehend zu sensibilisieren, dass es ein separates Entsorgungssystem gibt – den Wertstoffsack. Problem- und Schadstoffe spielen keine Rolle. Man hat grundsätzlich die Stellschraube Papier, trockene Leerstoffe, Textilien – diese sind in einem Gesamtpaket der Öffentlichkeitsarbeit einzubinden.

 

Herr Rüth fragt, ob die Erhebung unter Corona-Bedingungen repräsentativ ist, ob sich bei einer Menge von 17,6 kg Organik im Restabfall ein stärkerer Einstieg lohnt, ob die Gebührenstaffelung von Herrn Santjer als gerecht erachtet wird, wenn der Eigenkompostierer bei den Gebühren entlastet, aber die Restmülltonne belastet wird und ob eine Abfrage bezüglich der Zufriedenheit der Bürger*innen erfolgt ist im Hinblick auf die Zuteilung eines Termines an den Wertstoffhöfen des Landkreises.

Landrat Scherf informiert, dass taggleich oder am nächsten Tag eine Terminvereinbarung möglich ist.

Herr Santjer informiert, dass der Einfluss von Corona lediglich im kleinen Umfang bei den Hygieneprodukten zu verzeichnen ist, ansonsten ist die Erhebung vergleichbar. Er bejaht Investitionen in den Bioabfallbereich, da es das einzige System ist, dass der gesetzlichen Pflicht zur getrennten Erfassung der Bioabfälle gerecht wird. Dort sind die größten Potenziale zu heben. Vom Gesetzgeber ist gewünscht, dass die Eigenkompostierung als oberste Form der Müllvermeidung mit Nutzung auf dem Grundstück gefördert werden soll. Deswegen ist bei Eigenkompostierung der Abschlag zu gewähren. Die Schwierigkeit ist die Kontrolle der umfangreichen Umsetzung der Eigenkompostierung – hier sind sowohl personelle Grenzen gesetzt als auch Zutrittsgrenzen beim Betreten des Grundstückes. Ob der Abschlag immer durch das Handeln gerechtfertigt ist, bleibt dahinzustellen.

Landrat Scherf informiert, dass nur zwei Komposthaufen zuzüglich der Biotonne das optimale System darstellen könnten.

 

Herr Billmaier weist daraufhin, dass es widersprüchliche Hinweise gibt zur Befüllung der Biotonne. Laut Gartenratgebern sollen erkrankte und samentragende Pflanzen nicht in den Kompost geworfen, sondern in der Restmülltonne entsorgt werden. Es bestehen ebenfalls Unsicherheiten bei den Bürger*innen bezüglich der Entsorgung von Schadstoffen, zum Beispiel der korrekten Entsorgung von Arzneimitteln, Farbresten, Kunststoffen und Textilien. Häufig werden aufgrund der schlechten Qualität die Textilien im Hausmüll entsorgt anstatt der Kleidersammlung zuführt. Landrat Scherf greift das Beispiel auf - es zeigt, dass die Eigenkompostierung nicht die Biotonne ersetze, denn erkrankte oder samentragende Pflanzen seien nicht geeignet für den Komposthaufen, könnten jedoch über die braune Tonne in der Kompostieranlage problemlos verarbeitet werden.

Herr Santjer verweist auf ortsspezifische Unterschiede der kommunalen Regelungen. Über die jeweiligen Entsorgungsvorgaben informiert die Abfallberatung. Medikamente sollen verbrannt werden.

Frau Heim informiert über das bundesweite Ablagerungsverbot, daher sollen Medikamente dem Restmüll zugeführt und durch dessen Verbrennung zerstört werden. Aufgrund der immer schlechteren Textilienqualitäten müssen getrennte Textilsammlungen angedacht werden, die auch über die EU vorgegeben werden. Unmoderne oder zerrissen Altkleider können wiederverwertet werden, für noch brauchbare Textilien ist ein gutes Erfassungssystem notwendig.

 

Herr Fahn mahnt an, dass noch weitere Maßnahmen zur Restmüllreduzierung geschaffen werden müssen, der im Landkreis Miltenberg im bayernweiten Vergleich erhöht ist. Eigenkompostierung ist zu fördern. Viele Bürger*innen möchten eigenkompostieren, aber keine Biomülltonne haben. Dies ist teilweise auch aus Platzgründen bedingt. Hier sollte man keine Vorschriften machen. Landrat Scherf informiert über eine dritte Kennzahl: Im Landkreis Miltenberg fallen 120 kg/pro Kopf und pro Jahr ohne Gewerbeabfälle an, inklusive Gewerbemüll sind es 145 kg/pro Kopf und Jahr. Für einen Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte beim Umweltbundesamt liegt der Landkreis Miltenberg beim Hausmüll inklusive Gewerbemüll und Sperrmüll bei 187 kg, somit pro Kopf und Jahr weniger als im Bundesschnitt, dennoch sei das perspektivisch zu viel. Aktuell befindet sich der Ausschuss in der ergebnisoffenen Sachanalyse.

 

Frau Schüßler fragt, welche Maßnahmen nach der ersten Analyse in 2012 ergriffen wurden, die zu Verbesserungen geführt haben.

Herr Santjer kann bestätigen, dass im Bereich Organik sich seit 2012 der organische Anteil im Restmüll durch die Biotonnen reduziert hat. Er empfiehlt eine weitere Förderung der Biotonne. Die getrennt erfasste Menge reduziert sich deutlich. Das in manchen Bereichen gute Niveau der Störstoffe wurde gehalten.

Frau Heim informiert, dass es keine Systemveränderungen gab. Die Gebührenstruktur wurde leicht geändert. Der Abstand zwischen Restmüll und Bioeigenkompostierung war früher höher. Ein Ergebnis der Analyse aus 2012 war, den Gebührenanreiz zu reduzieren, um mehr Biotonnen zu vermarkten. Ein weiteres Ziel aus 2012 war die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Es wurden weitere Medien genutzt, wie zum Beispiel Infoflyer, Aufkleber auf den Fahrzeugen, Tonnenanhänger etc. Für die Hauptzielgruppe mit einem Alter von Ende 20 bis Mitte 30 müssen andere Wege gefunden werden.

 

Herr Ullmer moniert die fehlende Endlösung bei der Biotonne. Es sind die vom Gesetzgeber eingehaltenen Qualitäten in Kompostierwerken vorhanden, jedoch sind sichtbare Kunststoffanteile enthalten. Der Landkreis Miltenberg könne nicht einen störstofffreien Kompost generieren. Die Störstoffe werden honoriert und die Reststoffe in Verkehr gebracht. Bei der aktuellen Verwertungsqualität wird die thermische Verwertung durch ihn als Landwirt bevorzugt, bevor eine Anreicherung in den Böden stattfindet.

Frau Heim weist daraufhin, dass eine Steigerung der Biotonne auch gesteigerte Mengen bei zumindest gleichbleibend guter Qualität heißt. In der Kompostierungsanlage ist es, auch wenn hier umfassend aussortiert werde, eigentlich zu spät, Störstoffe zu beseitigen. Dies muss vorher an der Biotonne passieren. Die Qualität der Sammlung muss verbessert werden. Der Störstoffdetektor ist bereits eingesetzt. In der Satzung ist der Hinweis enthalten, dass mit nicht biogenen Stoffen befüllte Biotonne nicht abgeholt werden. Die Bürger*innen müssen kommunikativ überzeugt werden, da die Kontrollen insbesondere bei versteckten Abfällen schwierig zu bewerkstelligen sind.

 

Herr Wolz weist daraufhin, dass der Bekanntheitsgrad der Wiederverwendbarkeit nicht genügend ist und wünscht sich eine stärkere Bewerbung durch die App oder Flyer.

Landrat Scherf regt eine erneute Öffentlichkeitsarbeit über Presse und/oder Blickpunkt MIL zur App an sowie zum Zugriff auf den Verschenkemarkt über die Homepage des Landkreises.

 

Herr Fahn führt aus, dass der Landkreis Main-Spessart ein Kontrollsystem etabliert hat, dass bei jeder verteilten roten Karte die Tonne nicht abgefahren und entleert wird.

Frau Heim bestätigt, dass der Landkreis Miltenberg bereits seit 1997 die Biotonnen bei Beanstandungen grundsätzlich stehen lässt.

Landrat Scherf weist daraufhin, dass für verstärkte Kontrollen weiteres Personal nach Genehmigung durch den Kreistag benötigt wird.

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