Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Abfallanalyse
Vorstellung der Endergebnisse
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.07.2021 NU/003/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Heim, SG 11
Kommunale Abfallwirtschaft, trägt vor:
Auf Beschluss des Ausschusses für Natur- und
Umwelt beauftragte die Landkreisverwaltung das Büro INFA, 59229 Ahlen, mit
einer umfangreichen Abfallanalyse im Landkreis Miltenberg. Untersucht werden sollten
verschiedene Abfallfraktionen in einem oder zwei Durchgängen, je nachdem, ob
das Abfallaufkommen jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt. Dies ist z.B. bei
Rest- oder Bioabfall gegeben. Trockene Wertstoffe wie z.B. Papier oder
Leichtverpackungen fallen das Jahr über relativ gleichmäßig an.
Außerdem erfolgte beim Wertstoffhof
Erlenbach in zwei Durchgängen eine Kundenbefragung.
Die Abfallanalyse sollte in der
vegetationsärmeren Zeit Sommer und der grünabfallreichen Zeit Herbst 2020
durchgeführt und bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Leider war dieser Zeitplan
durch die coronabedingten Beschränkungen und Hygienemaßnahmen nicht zu halten,
so dass der erste Analysedurchgang erst im September/Oktober 2020, der zweite
Durchgang im April/Mai 2021 erfolgen konnte.
Zwischenzeitlich ist die Abfallanalyse
abgeschlossen und Herr Santjer von INFA trägt das Ergebnis vor.
Landrat Scherf weist daraufhin, dass bei dem
heutigen Sitzungstermin keine Ergebnisse für eventuelle Änderungen
strategischer Natur erwartet werden und bietet an, dass die kommunale
Abfallwirtschaft in Fraktionssitzungen oder in Besprechungen für Rückfragen zur
Verfügung steht.
Herr Fahn fragt nach den
Handlungsempfehlungen für den Landkreis Miltenberg und mögliche
Verbesserungspotenziale.
Gemäß Herrn Santjer ist der Hauptansatzpunkt
der Bioabfall. Dies ist die größte Wertstoffmenge im Restabfall. Wesentliches
Ziel ist, eine bessere Abschöpfung zu erzielen durch eine höhere Anschlussquote
bei der Biotonne. Ebenfalls ist darauf hinzuwirken, dass die Eigenkompostierer
möglichst effizient abtrennen. Die bundesweit mögliche Überlegung, den
Eigenkompostierern eine eigene Bioabfalltonne zur Verfügung zu stellen, ist
aktuell noch nicht spruchreif. Mit Hinblick auf die Reststoffmenge sind bei den
stoffgleichen Nichtverpackungen von 9 kg im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeiter
die Bürger*innen dahingehend zu sensibilisieren, dass es ein separates
Entsorgungssystem gibt – den Wertstoffsack. Problem- und Schadstoffe spielen
keine Rolle. Man hat grundsätzlich die Stellschraube Papier, trockene
Leerstoffe, Textilien – diese sind in einem Gesamtpaket der
Öffentlichkeitsarbeit einzubinden.
Herr Rüth fragt, ob die Erhebung unter
Corona-Bedingungen repräsentativ ist, ob sich bei einer Menge von 17,6 kg
Organik im Restabfall ein stärkerer Einstieg lohnt, ob die Gebührenstaffelung
von Herrn Santjer als gerecht erachtet wird, wenn der Eigenkompostierer bei den
Gebühren entlastet, aber die Restmülltonne belastet wird und ob eine Abfrage
bezüglich der Zufriedenheit der Bürger*innen erfolgt ist im Hinblick auf die Zuteilung
eines Termines an den Wertstoffhöfen des Landkreises.
Landrat Scherf informiert, dass taggleich
oder am nächsten Tag eine Terminvereinbarung möglich ist.
Herr Santjer informiert, dass der Einfluss
von Corona lediglich im kleinen Umfang bei den Hygieneprodukten zu verzeichnen ist,
ansonsten ist die Erhebung vergleichbar. Er bejaht Investitionen in den
Bioabfallbereich, da es das einzige System ist, dass der gesetzlichen Pflicht
zur getrennten Erfassung der Bioabfälle gerecht wird. Dort sind die größten
Potenziale zu heben. Vom Gesetzgeber ist gewünscht, dass die Eigenkompostierung
als oberste Form der Müllvermeidung mit Nutzung auf dem Grundstück gefördert
werden soll. Deswegen ist bei Eigenkompostierung der Abschlag zu gewähren. Die
Schwierigkeit ist die Kontrolle der umfangreichen Umsetzung der
Eigenkompostierung – hier sind sowohl personelle Grenzen gesetzt als auch
Zutrittsgrenzen beim Betreten des Grundstückes. Ob der Abschlag immer durch das
Handeln gerechtfertigt ist, bleibt dahinzustellen.
Landrat Scherf informiert, dass nur zwei
Komposthaufen zuzüglich der Biotonne das optimale System darstellen könnten.
Herr Billmaier weist daraufhin, dass es
widersprüchliche Hinweise gibt zur Befüllung der Biotonne. Laut Gartenratgebern
sollen erkrankte und samentragende Pflanzen nicht in den Kompost geworfen,
sondern in der Restmülltonne entsorgt werden. Es bestehen ebenfalls
Unsicherheiten bei den Bürger*innen bezüglich der Entsorgung von Schadstoffen,
zum Beispiel der korrekten Entsorgung von Arzneimitteln, Farbresten,
Kunststoffen und Textilien. Häufig werden aufgrund der schlechten Qualität die
Textilien im Hausmüll entsorgt anstatt der Kleidersammlung zuführt. Landrat Scherf
greift das Beispiel auf - es zeigt, dass die Eigenkompostierung nicht die
Biotonne ersetze, denn erkrankte oder samentragende Pflanzen seien nicht
geeignet für den Komposthaufen, könnten jedoch über die braune Tonne in der
Kompostieranlage problemlos verarbeitet werden.
Herr Santjer verweist auf ortsspezifische
Unterschiede der kommunalen Regelungen. Über die jeweiligen Entsorgungsvorgaben
informiert die Abfallberatung. Medikamente sollen verbrannt werden.
Frau Heim informiert über das bundesweite
Ablagerungsverbot, daher sollen Medikamente dem Restmüll zugeführt und durch
dessen Verbrennung zerstört werden. Aufgrund der immer schlechteren
Textilienqualitäten müssen getrennte Textilsammlungen angedacht werden, die
auch über die EU vorgegeben werden. Unmoderne oder zerrissen Altkleider können
wiederverwertet werden, für noch brauchbare Textilien ist ein gutes
Erfassungssystem notwendig.
Herr Fahn mahnt an, dass noch weitere
Maßnahmen zur Restmüllreduzierung geschaffen werden müssen, der im Landkreis
Miltenberg im bayernweiten Vergleich erhöht ist. Eigenkompostierung ist zu
fördern. Viele Bürger*innen möchten eigenkompostieren, aber keine Biomülltonne
haben. Dies ist teilweise auch aus Platzgründen bedingt. Hier sollte man keine
Vorschriften machen. Landrat Scherf informiert über eine dritte Kennzahl: Im
Landkreis Miltenberg fallen 120 kg/pro Kopf und pro Jahr ohne Gewerbeabfälle
an, inklusive Gewerbemüll sind es 145 kg/pro Kopf und Jahr. Für einen Vergleich
der Landkreise und kreisfreien Städte beim Umweltbundesamt liegt der Landkreis
Miltenberg beim Hausmüll inklusive Gewerbemüll und Sperrmüll bei 187 kg, somit
pro Kopf und Jahr weniger als im Bundesschnitt, dennoch sei das perspektivisch zu
viel. Aktuell befindet sich der Ausschuss in der ergebnisoffenen Sachanalyse.
Frau Schüßler fragt, welche Maßnahmen nach
der ersten Analyse in 2012 ergriffen wurden, die zu Verbesserungen geführt
haben.
Herr Santjer kann bestätigen, dass im
Bereich Organik sich seit 2012 der organische Anteil im Restmüll durch die
Biotonnen reduziert hat. Er empfiehlt eine weitere Förderung der Biotonne. Die
getrennt erfasste Menge reduziert sich deutlich. Das in manchen Bereichen gute
Niveau der Störstoffe wurde gehalten.
Frau Heim informiert, dass es keine
Systemveränderungen gab. Die Gebührenstruktur wurde leicht geändert. Der
Abstand zwischen Restmüll und Bioeigenkompostierung war früher höher. Ein
Ergebnis der Analyse aus 2012 war, den Gebührenanreiz zu reduzieren, um mehr
Biotonnen zu vermarkten. Ein weiteres Ziel aus 2012 war die verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit. Es wurden weitere Medien genutzt, wie zum Beispiel
Infoflyer, Aufkleber auf den Fahrzeugen, Tonnenanhänger etc. Für die
Hauptzielgruppe mit einem Alter von Ende 20 bis Mitte 30 müssen andere Wege
gefunden werden.
Herr Ullmer moniert die fehlende Endlösung
bei der Biotonne. Es sind die vom Gesetzgeber eingehaltenen Qualitäten in
Kompostierwerken vorhanden, jedoch sind sichtbare Kunststoffanteile enthalten.
Der Landkreis Miltenberg könne nicht einen störstofffreien Kompost generieren.
Die Störstoffe werden honoriert und die Reststoffe in Verkehr gebracht. Bei der
aktuellen Verwertungsqualität wird die thermische Verwertung durch ihn als
Landwirt bevorzugt, bevor eine Anreicherung in den Böden stattfindet.
Frau Heim weist daraufhin, dass eine Steigerung
der Biotonne auch gesteigerte Mengen bei zumindest gleichbleibend guter
Qualität heißt. In der Kompostierungsanlage ist es, auch wenn hier umfassend
aussortiert werde, eigentlich zu spät, Störstoffe zu beseitigen. Dies muss
vorher an der Biotonne passieren. Die Qualität der Sammlung muss verbessert
werden. Der Störstoffdetektor ist bereits eingesetzt. In der Satzung ist der
Hinweis enthalten, dass mit nicht biogenen Stoffen befüllte Biotonne nicht
abgeholt werden. Die Bürger*innen müssen kommunikativ überzeugt werden, da die
Kontrollen insbesondere bei versteckten Abfällen schwierig zu bewerkstelligen
sind.
Herr Wolz weist daraufhin, dass der
Bekanntheitsgrad der Wiederverwendbarkeit nicht genügend ist und wünscht sich
eine stärkere Bewerbung durch die App oder Flyer.
Landrat Scherf regt eine erneute
Öffentlichkeitsarbeit über Presse und/oder Blickpunkt MIL zur App an sowie zum Zugriff
auf den Verschenkemarkt über die Homepage des Landkreises.
Herr Fahn führt aus, dass der Landkreis Main-Spessart
ein Kontrollsystem etabliert hat, dass bei jeder verteilten roten Karte die
Tonne nicht abgefahren und entleert wird.
Frau Heim bestätigt, dass der Landkreis
Miltenberg bereits seit 1997 die Biotonnen bei Beanstandungen grundsätzlich stehen
lässt.
Landrat Scherf weist daraufhin, dass für
verstärkte Kontrollen weiteres Personal nach Genehmigung durch den Kreistag benötigt
wird.